Liebe Studierende,
die Rückgabe der Hausarbeiten im Verwaltungsrecht II aus dem WiSe 22/23 findet am Dienstag, den 11.07. von 10-11 Uhr in Raum RuW 1.101 statt. Bitte halten Sie zur Aushändigung Ihren Studierendenausweis bereit. Falls Sie die Hausarbeit für jemand anderen abholen möchten, bringen Sie hierzu bitte eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Studierendenausweises der Person mit, deren Arbeit Sie abholen möchten.
Sollten Sie am Rückgabetermin verhindert sein, können Sie Ihre Arbeit ab dem 12.07. zu den auf der Homepage angegebenen Öffnungszeiten im Sekretariat abholen.
Remonstration
Eine Remonstration kann bis spätestens 1.8.2023 inklusive der Hausarbeit und dem Votum schriftlich am Lehrstuhl eingereicht werden.
Die Remonstration muss eine substantiierte Begründung über die ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Korrektur enthalten und mögliche Korrekturmängel explizit offenlegen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sachfremde Erwägungen (persönliche Lebensumstände, Biografie, Maßgeblichkeit der vergebenen Punktzahl etc., vgl. VGH Mannheim, NJW 2007, 2875) und pauschale Kritik keine Remonstrationsgründe darstellen. Zudem ist die Begründung mit entsprechender Literatur oder Hinweisen auf die Rechtsprechung zu unterlegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Verschlechterung des Prüfungsergebnisses möglich ist (BVerwGE 109, 211).
Liebe Studierende,
Die Ergebnisse der Klausur liegen vor und werden in den kommenden Tagen im QIS eingestellt. Die persönliche Abholung der Arbeiten ist am Dienstag, den 2.5. von 14-16 Uhr in Raum 3.157 oder nach individueller persönlicher Absprache möglich. Bitte halten Sie zur Aushändigung der Klausur Ihren Personalausweis und Ihre Matrikelnummer bereit.
Remonstration
Eine Remonstration kann bis spätestens 25.5.2023 inklusive der Klausur und dem Votum schriftlich am Lehrstuhl eingereicht werden.
Die Remonstration muss eine substantiierte Begründung über die ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Korrektur enthalten und mögliche Korrekturmängel explizit offenlegen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sachfremde Erwägungen (persönliche Lebensumstände, Biografie, Maßgeblichkeit der vergebenen Punktzahl etc., vgl. VGH Mannheim, NJW 2007, 2875) und pauschale Kritik keine Remonstrationsgründe darstellen. Zudem ist die Begründung mit entsprechender Literatur oder Hinweisen auf die Rechtsprechung zu unterlegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Verschlechterung des Prüfungsergebnisses möglich ist (BVerwGE 109, 211).
Frau Professor Dr.
Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M.
Professur für Öffentliches Recht,
Informationsrecht, Umweltrecht und
Verwaltungswissenschaft
Hausanschrift
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
Raum R 3.104
60323 Frankfurt am Main
Postanschrift:
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M
Theodor-W.-Adorno-Platz 4 / RuW 05
60629 Frankfurt am Main
E-Mail Sekretariat:
mickel@jur.uni-frankfurt.de
Tel: +49 (0)69 798-34267
Fax: +49 (0)69 798-34517