Öffentliches Recht I
(Staatsorganisationsrecht)
Di 13-16 Uhr
Hörsaal V
Beginn: 19.10.2004
Die Vorlesung führt in das Staatsrecht als Teilbereich des öffentlichen Rechts ein und behandelt das Staatsorganisationsrecht. Nach einer grundsätzlichen Darlegung der Eigenart des Verfassungsrechts stehen die staatsrechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland, die Staatsstrukturprinzipien und Staatsziele, die Bundesorgane und ihre Aufgaben sowie die Rechtsstellung der politischen Parteien im Mittelpunkt der Veranstaltung.
1. Teil: Einleitung
§ 1 Öffentliches Recht und Staatsrecht in der Gesamtrechtsordnung
2. Teil: Gegenstand und Eigenart des Verfassungsrechts
§ 2 Begriff und Bedeutung der Verfassung
3. Teil: Staatsrechtliche Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland
§ 7 Entstehung und Entwicklung des Grundgesetzes
§ 8 Grundstrukturen des Grundgesetzes
§ 9 Von der Teilung Deutschlands zur Wiedergewinnung der staatlichen Einheit
4. Teil: Staatsstrukturprinzipien und Staatsziele
5. Teil: Die Bundesorgane und ihre Aufgaben
§ 26 Ausführung der Bundesgesetze und Bundesverwaltung
6. Teil: Politische Parteien und Wahlen
7. Teil: Die Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft
§ 31 Grundgesetz und Völkerrecht
§ 32 Grundgesetz und europäische Integration
Literatur:
Badura, Staatsrecht; Degenhart, Staatsrecht I;
Ipsen, Staatsrecht I; Maurer, Staatsrecht I;
von Münch, Staatsrecht I; Stein/Frank, Staatsrecht (jeweils neueste Auflage)
Sprechstunde: Di 10-12 Uhr (möglichst nach Vereinbarung, Frau Schimpf, Tel. 798 – 25317, Raum 916)