Kolloquium Klimakrise und Strafrecht
Die Klimakrise wirft auch im Hinblick auf die Theorie und Praxis des Strafrechts grundlegende Fragen auf. Beispielsweise ist jüngst der Begriff des „Klimastrafrechts“ (verstanden in einem engen Sinne als Klimaschutzstrafrecht) in den strafrechtswissenschaftlichen Diskurs eingeführt worden, um die Möglichkeiten und Grenzen des Strafrechts im Klimaschutz auszuloten. Versteht man den Begriff des Klimastrafrechts in einem weiten Sinne, nimmt er als Leit- und Schlüsselbegriff die Strafrechtsordnung in Zeiten des zunehmend krisenhaft verlaufenden anthropogenen Klimawandels in den Blick. Aus diesem weiten Feld stechen aktuell insbesondere die vielfältigen strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den medial omnipräsenten Klimaprotesten der „Letzten Generation“ heraus.