Näheres erfahren Sie auf der OLAT-Seite der Veranstaltung.

Leistungsnachweis: Klausur und Hausarbeit (Fortgeschrittenenschein) 

Klausur: 19. Juli 2016, 11 - 14 Uhr, HZ 1 und 2 

Zugelassene Hilfsmittel sind alle verlegten Gesetzestexte oder -sammlungen, die das StGB enthalten. Unterstreichungen sowie Verweise auf Einzelnormen sind zulässig. Nicht zulässig sind alle sonstigen Vermerke oder Kommentierungen. 

Die 52. Auflage des StGB der Beckedition ist ausreichend. Alle danach in Kraft getretenen Normen werden im Sachverhalt abgedruckt, sofern relevant.

Bitte verwenden Sie für Ihre Bearbeitung Klausurpapier mit 7cm Rand auf der linken Seite. Bitte bringen Sie auch einen Schnellhefter für Ihre Bearbeitung mit. 

Die Rückgabe der Klausur Strafrecht III erfolgt am Mittwoch, den 12. Oktober mit Besprechung um 9 Uhr im Seminarhaus SH 0.109. 
Eine anonymisierte Notenliste finden Sie hier.

Die verbliebenen Klausuren können mittwochs zwischen 10 und 13 Uhr im Sekretariat abgeholt werden.

Remonstrationen mit Begründung werden bis zum 9. November 2016 angenommen. 



Hausarbeit:

Ausgabe: 19. Juli 2016 
Bearbeitungsende: 5. Oktober 2016 

Alle weiteren Informationen finden Sie auf dem Sachverhalt der Hausarbeit.

Den 2-seitigen Sachverhalt finden Sie hier.