Am 22. Januar 2024 ist auf dem Verfassungsblog ein Beitrag von Frau Kießling zum Thema „Totalverweigerung des Existenzminimums?“ erschienen. Der Beitrag ordnet die im Gesetzentwurf zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 enthaltenen „Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen“ für Bürgergeldempfänger:innen vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung zu Sanktionen ein. Er stellt deren Verfassungsmäßigkeit und eine Orientierung am Leitbild des autonom handelnden Totalverweigerers in Frage. Der Beitrag ist hier abrufbar.
Professur für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht
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