Fortsetzung der Vorstellung von Prof. Dr. Dr.h.c. Joachim Rückert
Neben der in den letzten Jahren intensiver gelehrten betriebenen
Methodenlehre und Rechtsphilosophie und stets dem gesamten Zivilrecht
ist die Rechtsgeschichte doch mein Hauptfach, besonders die
Wissenschaftsgeschichte und die Arbeitsrechtsgeschichte. Das findet man
alles auf der Website der Fakultät.
Warum betreibt man so ein
besonderes Fach? Ich betreibe Rechtsgeschichte, weil – weil, nun ja,
weil es sich so entwickelt hat, ohne Plan, immer wieder spontan, aus den
Umständen. Zuerst traf ich, erst ganz zuletzt im Studium, auf einen
gewissermaßen persönlich (nie herablassend) und sachlich (immer
informiert) begeisternden Hochschullehrer, dann kam sein immer wieder
begeisterter Seminarkreis aus den verschiedenen juristischen Fächern
hinzu. Und begeistert hieß, voller Ernst, voller Freude, mit viel
Diskussion zu den Sachen, mit deutlicher Kritik und ebenso deutlichem
Lob, mit viel Niveau von vielen Seiten, mit viel Aufmerksamkeit für
wissenschaftliche Arbeitsweise, kurz: begeisternd, mit Geist und
Empathie. Dass Rechtsgeschichte wichtig sei, war dabei
selbstverständlich und wurde täglich praktiziert. Vielleicht war das
damals vergleichsweise naiv. Heute würde ich hinzufügen: Die Geschichte
unseres Rechts und des Rechts nimmt sich die härteste und dauerhafteste
Struktur unserer Gesellschaften zum Gegenstand ihrer Analysen. Was
könnte wichtiger sein, als daraus zu lernen. Der Alumni-Verein ist immer
auch eine große Lernchance, man muss nur mitmachen und fragen und
reden.