Leistungsnachweis: Klausur 12. Juli 2006 16-20 Uhr in Raum H III
Hinweis zur Klausur: die Klausurteilnehmer/innen der Klausur müssen ihren "Anfängerschein" in Kopie beifügen . "Anfängerschein" heißt, entweder die zwei Zeugnisse über die zwei Teilleistungen oder (nur nach altem Recht:) das Zeugnis mit einer Leistung, die mit mind. 8 Punkten bewertet wurde.
Programm: Behandelt werden das Recht der Europäischen Union (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, sowie polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) und der Europäischen Gemeinschaft (Institutionen, Organe, Rechtssetzung und Rechtsschutz sowie die Grundfreiheiten) einschließlich ihrer Bezüge zum deutschen Recht. Ferner wird ein Überblick über die künftige „Verfassung für Europa“ gegeben.
Literaturempfehlungen erfolgen in der Vorlesung.
Am Ende der Veranstaltung wird eine Klausur geschrieben.