Grundsätzlich können sich Studierende mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2003/04 hier über die Schwerpunktbereichsprüfung informieren.
Es gelten jedoch folgende Abweichungen:
- Sie müssen drei statt vier studienbegleitende Prüfungsleistungen
erwerben, von denen mindestens zwei aus dem selben Schwerpunktbereich
stammen müssen. Von diesen beiden Leistungen muss mindestens eine in
einem Seminar (Seminararbeit) erworben worden sein.
- Sie müssen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden (SWS)
Veranstaltungen im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums besucht haben.
Davon müssen Veranstaltungen im Umfang von 6 SWS dem Schwerpunktbereich
zugeordnet sein, in dem Sie zwei Leistungen (davon eine Seminararbeit)
erbracht haben.
- Die wissenschaftliche Hausarbeit können Sie in dem
Schwerpunktbereich schreiben, in dem Sie zwei Leistungen (davon eine
Seminararbeit) erbracht und im Umfang von 6 SWS studiert haben.
- Sie müssen keinen Schwerpunktbereich wählen.