Seminar: Privatrecht und Öffentliches Recht

Prof. Dr. Ute Sacksofsky und Prof. Dr. Felix Maultzsch

Es sind noch Plätze frei! Bitte kontaktieren Sie Herrn Höhne vom Lehrstuhl Prof. Maultzsch.

Schwerpunktbereich 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts),
Schwerpunktbereich 3 (Grundlagen des Rechts) und
Schwerpunktbereich 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung)

Beschreibung: Das Verhältnis zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht spiegelt sich nicht nur in Detailfragen der Dogmatik des deutschen Rechts wider (z. B. bei der Abgrenzung von Rechtswegzuständigkeiten), sondern weist zahlreiche weitergehende Facetten auf. Diesen soll das Seminar nachgehen. Hierbei wird zum einen eine grundlagenorientierte Perspektive eingenommen, die rechtsphilosophische, staatstheoretische, rechtshistorische und rechtsökonomische Aspekte aufgreift. Zum anderen zeichnet sich die Thematik durch eine besondere internationale Dimension aus, die sowohl in Gestalt europarechtlicher Einflüsse als auch rechtsvergleichender Bezüge besteht. Einen Schwerpunkt des Seminars bildet dabei ein deutsch-amerikanischer Rechtsvergleich, der verschiedene Teilprobleme von der Konstitutionalisierung des Privatrechts über das Antidiskriminierungsrecht bis hin zu Fragen des Haftungsrechts zum Gegenstand hat.

Zeit und Ort: Das Seminar findet als Blockseminar vom 9. bis 11. Juli 2014 jeweils ganztätig in RuW 2.102 statt.

Leistungsnachweis: Seminararbeit und Referat. Die Seminararbeit sollte einen Umfang von ca. 20-25 Seiten haben (bei 1/3-Korrekturrand, Schriftart Times New Roman, Schriftgröße 12pt, 1,5-Zeilenabstand).

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