Schlüsselqualifikationen im engeren Sinne

Der Begriff der Schlüsselqualifikationen kann eine Vielzahl von Bereichen umfassen, so etwa:

·       Sachkompetenz,

neben den Rechtskenntnissen fallen hierunter auch Fachkenntnisse z.B. auf den Gebieten der In­for­matik, Architektur und Ingenieurswissenschaften oder Medizin.

·       Methoden- oder Aufgabenkompetenz,

z.B. die Fähigkeit zur Informationsgewinnung und ‑bewertung einschließlich der Zeugenbefra­gung, zur Entscheidungsstrukturierung und Problemlösung sowie zur überzeugenden Präsenta­tion juristischer Inhalte und Ergebnisse,

·       Ich-Kompetenz,

z.B. die Fähigkeit zur Selbstwahrnehmung und –steuerung, zur Organisation der eigenen Arbeit und zur Bewältigung besonderer Anforderungssituationen,

·       und soziale Kompetenz,

z.B. die Fähigkeit, Gespräche zu steuern, mehr oder weniger streitige Verhandlungen zu führen, mit Kollegen und Parteien zu kooperieren und Mitarbeiter anzuleiten oder zu führen.

Der Begriff der Schlüsselqualifikationen im vom Gesetzgeber gemeinten Sinne ist jedoch enger zu verstehen: Juristische Sachkompetenz wird bereits im Rahmen der klassischen Ausbildung vermittelt und gehört daher nicht zu den von § 5a II und III 1 DRiG, § 9 I Nr. 2 lit. d und e JAG und §§ 16 und 17 der Prü­fungs- und Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften vom 10. November 2004 erfassten In­hal­ten; das gleiche gilt für Fachwissen auf anderen Gebieten (z.B. Betriebswirtschaftslehre, Medizin, Informatik, Ingenieurswissenschaften etc.). Die Bereiche der Methoden-, Ich- und so­zia­len Kom­petenz werden dagegen in „klassischen“ juristischen Lehrveranstaltungen meist allenfalls ge­streift. Sie bilden den Gegenstand der vom Zentrum für Schlüsselqualifikationen ange­bo­te­nen oder anerkannten Lehrveranstaltungen.

Der Erwerb eines Nachweises über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen setzt die regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen (s.u. a)-c)) über insgesamt 2 Semesterwochenstunden (SWS) voraus, § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG i.V.m. § 16 i.V.m. § 32 Studienordnung.

Lehrveranstaltungen in Schlüsselqualifikationen i.e.S.

Das Zentrum für Schlüsselqualifikationen bietet in jedem Semester eine Reihe von Lehrveran­staltungen (Vorlesung/en, Kolloquien und Seminare) zu Schlüsselqualifikationen i.e.S. an. Zu den Kolloquien und Seminaren müssen sich die Studierenden in aller Regel  über das E-Center anmelden. Eine Übersicht und nähere Einzelheiten finden Sie im Internet über die Zentrumshomepage.
Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn Sie über einen gültigen HRZ-Account verfügen. Nähere Informationen über die Einrichtung eines solchen Accounts finden Sie auf der Internetseite des Hochschulrechenzentrums.

Andere Lehrveranstaltungen des Fachbereichs

Andere Lehrveranstaltungen im Fachbereich Rechtswissen­schaft, für deren Besuch eine Teilnahmebe­scheini­gung i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG erteilt wird, sollten beim Zentrum für Schlüs­sel­qualifikationen angefragt werden.

Andere Schlüsselqualifikationsseminare

Der für die Schlüsselqualifikationen geforderte Nachweis kann auch an politikwissenschaftli­chen, so­zio­logischen, philosophischen, historischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Fachbe­reichen erbracht werden (§ 16 S. 2 der Studienordnung). Veranstaltungen dieser Fachbereiche, anderer Hochschulen so­wie u.U. Dritter, in de­nen Schlüsselqualifikationen für Juristen vermittelt werden, können vom Justiz­prüfungsamt I als gleichwertig anerkannt werden. Voraussetzungen für die An­er­kennung sind:

·      Es handelt sich um eine Veranstaltung einer Hochschule.

·      Gegenstand der Veranstaltung sind Schlüsselqualifikationen i.e.S. für Juristen.

·      Die Teilnehmer/innen erhalten Hinweise für die eigene praktische Erprobung und Umsetzung.

·      Die Teilnehmer/innen befassen sich mindestens 2 Semesterwochenstunden (SWS) mit Schlüssel­qualifi­kationen i.e.S.

·      Die regelmäßige Anwesenheit wird überprüft und schriftlich bescheinigt.


Informationen zur Anrechnung anderweitig erbrachter Leistungen als Schlüsselqualifikationen i.e.S. oder Fremdsprachennachweis

Die Frage der Anerkennung einer Veranstaltung muss vorab mit dem Zentrum geklärt werden.

Falls Sie eine anderweitig erbrachte Leistung, beispielsweise von einer anderen Universität, anrechnen lassen möchte, so müssen Sie bitte mit den Originalen und Kopien der Nachweise sowie Inhalte der Leistung (Anbieter, Titel, Inhalt, Methodik und Umfang der Veranstaltung) bei uns vorbeikommen. Die Originalscheine müssen persönlich während unserer Sprechstunde vorgezeigt werden. Weiterhin benötigen wir ein formloses Anschreiben mit eingehender Begründung über die Vereinbarkeit der von Ihnen erbrachten Leistungen, um deren Anerkennung Sie bitten, mit der hessischen JPO.

Diese Unterlagen können Sie uns per E-Mail (zentrum-sq(at)jur.uni-frankfurt.de) zukommen lassen.

Über die Anerkennung anderweitig erbrachter Leistungen entscheidet das Fachbereichszentrum für Schlüsselqualifikationen. Für Fragen zu Schlüsselqualifikationen im engeren Sinne kontaktieren Sie bitte Frau Hülya Sözsahibi (soezsahibi(at)jur.uni-frankfurt.de).

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