Kolloquium zum SPB 6: „Das Strafrecht als Mittel zur Kontrolle der Politik im demokratischen Rechtsstaat“

16.4. bis 2.7.2019, dienstags, 12 bis 14 Uhr c.t., Raum RuW 4.101

Politische Entscheidungsträger werden in einem demokratischen Rechtsstaat durch Wahlen dazu befugt, Entscheidungen für die Gesamtheit der Bürger zu treffen. Das Strafrecht bewegt sich vor diesem Hintergrund in einem Spannungsfeld: Einerseits kommt ihm die Aufgabe zu, auf bestimmte Fälle des Missbrauchs politischer Macht eine Antwort zu geben. Es ist insofern ein wichtiges Instrument zur Kontrolle politischer Entscheidungen. Gleichzeitig dürfen aber rechtlich begründete Entscheidungsfreiräume von Politikern nicht über den Umweg des Strafrechts unterlaufen werden. Das Kolloquium soll dieses Spannungsfeld im Hinblick auf verschiedene Bereiche des Strafrechts ausleuchten. Wichtige Themenkomplexe aus dem AT umfassen die Täterschaft im staatlichen Machtapparat, den sog. „strafrechtlichen Rechtswidrigkeitsbegriff“ und die Anwendbarkeit allgemeiner Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe auf Hoheitsträger. Aus dem BT werden neben der (v.a. Haushalts-) Untreue verschiedene Bestechungs- und Amtsdelikte sowie das Umweltstrafrecht  im Mittelpunkt stehen. Schließlich wird auch die Bedeutung verfassungsrechtlicher Vorschriften zur Abgeordnetenindemnität und -immunität erläutert werden.

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Prof. Dr. Benno Zabel

›  Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie


   

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