Hatten die Germanen Recht?

Die klassische Lehre der Rechtshistorie sah die europäisch-abendländische Rechtsgeschichte geprägt durch die Traditionen des römischen, des kirchlichen und des germanischen Rechts. Nach den rassistischen Exzessen des Nationalsozialismus hat eine kritische Schule der Deutschen Rechtsgeschichte, begründet vor allem von Karl Kroeschell, die weltanschaulichen Denkmuster hinter vielen Großbegriffen der klassischen Rechtsgeschichte (Gefolgschaft, Sippe, Haus, Herrschaft) kritisch hinterfragt und ihre Herkunft aus völkisch-romantischem, nationalem und schließlich rassistischem Denken nachgewiesen. Damit ist eine Lücke entstanden. Hatten die neuen Völker, die mit der Völkerwanderung in die Geschichte eintraten, überhaupt ein Recht? Haben sie eigene Institutionen und normative Vorstellungen in die mittelalterliche Geschichte eingebracht? Oder handelt es sich nur um Verwandlungen spätantiker, also römisch oder christlich begründeter Ordnungen? – Hier muß ein anderer Forschungsansatz hinzugenommen werden, der das Wesen auf oraler Tradition (also mündlicher Überlieferung) beruhender Gesellschaften zu erfassen sucht, damit auch von sog. „Rechtsgewohnheit”. Nimmt man das Fehlen echter Staatlichkeit im Mittelalter hinzu (etwa im Sinne eines „Monopols legitimer Gewalt6#8221;), ergibt sich die Notwendigkeit, zunächst nach einem angemessenen Rechtsbegriff zu suchen, von dem aus die gestellte Frage beantwortet werden kann: Hatten die Germanen Recht, brachten die neuen Völker eine eigene Tradition in die europäische Geschichte ein ? ? Diesen Fragen soll in Form eines seminarartigen Kolloquiums nachgegangen werden.

Vorbesprechung: Mittwoch, den 18. April, 12 c.t. Juridicum 416.

Es wird dort ein wöchentlicher Termin und eine Blocktagung am Semesterende festgelegt und das Programm erläutert.

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Theodor-W.-Adorno-Platz 4

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Die Sprechstunde findet dienstags zwischen 15.00 und 16.00 Uhr in Raum RuW 4.103 statt. Während der Semesterferien vereinbaren Sie bitte per e-mail einen Termin.