Seminar Grundfragen des Völkerstrafrechts im WS 2017/18

in Haus Bergkranz, Kleinwalsertal/Österreich

Prof. Dr. Christoph Burchard und RA Dr. Stefan Kirsch

Inhalt

Mit Blick auf exemplarische Fallstudien behandelt das Seminar Grundfragen des Völkerstrafrechts: Was ist sein Sinn und Zweck (Vergeltung; die Erzeugung der historischen Wahrheit etc.)? Die Erwartungen welcher Gruppen werden vordringlich bedient (die Konfliktgesellschaften; die westliche Welt)? Wie stehen Recht und Politik zueinander (kann es gelingen, die hohe Politik rechtlich zu zähmen, oder führt dieses Ansinnen nicht zu einer Politisierung des Rechts)?

Fragen wie diese werden zusehends drängender. Die sprichwörtlichen Flitterwochen, in denen die Praxis internationaler Straftribunale (wie des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag) noch durch die „rosarote Brille“ hindurch bejubelt wurde, sind vorbei (Luban). Das Völkerstrafrecht sieht sich daher verstärktem Rechtfertigungsdruck ausgesetzt. Dabei stößt man auf ein Überangebot an normativen Rechtfertigungs- (und auch Kritik-)Angeboten, die allesamt ein Stück weit valide und überzeugend sind. Man stößt gleichsam auf die
normative Offenheit der Völkerstrafrechtspflege, der sich das Seminar annehmen wird. 

Adressaten

Die Veranstaltung steht Studierenden der Schwerpunktbereiche 1, 3 und 6 offen (Europäisierung und Internationalisierung des Rechts; Grundlagen des Rechts; Kriminalwissenschaften). Gesondertes völkerstrafrechtliches Vorwissen wird nicht erwartet. Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung. Im Anschluss an die Blockveranstaltung besteht nach Rücksprache mit den Dozenten die Möglichkeit, eine Wissenschaftliche Hausarbeit zu verfassen.

Ein sicherer Umgang mit englischen Originaltexten ist für das Verfassen der Seminararbeit hilfreich.

Seminarleistung

Die Seminarleistung setzt sich aus einer schriftlichen Seminararbeit sowie deren mündlichem Vortrag zusammen. Die Studierenden sollen in einer schriftlichen Seminararbeit Stellung zu einer wissenschaftlichen Fragestellung nehmen. Diese schriftliche Seminararbeit soll 60.000 Zeichen (inkl. Fußnoten und Leerzeichen; exklusive Deckblatt und Literaturverzeichnis) nicht über- sowie 40.000 Zeichnen nicht unterschreiten. Die wesentlichen Inhalte der Seminararbeit sind einem Vortrag von ca. 20 Minuten vorzustellen und in einer anschließenden Diskussion zu verteidigen (Seminararbeit gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 der Studien- und PrüfungsO). 

Die Veranstaltung findet als Blockseminar statt
  vom 14.1. bis 16.1.2018 (Sonntag bis Dienstag)
  im Universitäts-Gästehaus, Haus Bergkranz, Kleines Walsertal (Österreich).

Die Kosten der Studierenden für Anreise, Übernachtung und Logis werden durch Exkursionsmittel des Fachbereichs übernommen.  

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt.

Impressionen finden sich hier, hier, hier und hier.