Rechtsgeschichte im Grundstudium der Rechtswissenschaft

Zwischenprüfung2

Eine intensive Ausbildung in den "Grundlagen des Rechts" ist ein Spezifikum des Jurastudiums in Frankfurt am Main. Die dort vermittelten Inhalte juristischer Grundlagenforschung gehören zu den Fundamenten einer als Wissenschaft verstandenen Jurisprudenz. Deren Gegenstand wird mit den Instrumenten benachbarter Disziplinen, vor allem der Geschichtswissenschaft und der Philosophie betrachtet. Studierende der Rechts-wissenschaft in Frankfurt am Main können und müssen sich deshalb in den ersten Semestern ihres Studiums intensiv sowohl mit der Rechtsgeschichte als auch mit der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie beschäftigen.

Die Professoren des Instituts für Rechtsgeschichte bieten zu diesem Zweck jedes Semester zwei wiederkehrende Einführungsvorlesungen in die "Rechts- und Verfassungsgeschichte" an. Sie richten sich an alle Studierenden der Rechtswissenschaft und führen in Gegenstand, Fragestellungen und Methoden der Rechtsgeschichte ein. Begleitet werden die Vorlesungen jeweils von Tutorien und Propädeutika, die nicht zuletzt einer gezielten Prüfungsvorbereitung dienen. Die Ein-führungsvorlesungen vermitteln einen Überblick über die Epochen der Rechtsgeschichte und die historische Entwicklung einiger Rechtsinstitute, wobei auch Bezüge zur geltenden Rechtsordnung zur Sprache kommen. Die Studierenden sollen so ein Verständnis dafür entwickeln, dass auch Recht historisch geworden ist und stets in zahlreichen sozialen, ökonomischen, politischen und geistesgeschichtlichen Zusammenhängen steht.

Zwischenprüfung

Hausarbeit

Als Teilleistung der Zwischenprüfung ist regel-mäßig gem. § 20 Abs. 1 StudPO eine Hausarbeit in den "Grundlagen des Rechts" anzufertigen. Diese wird jeweils zur Rechts- und Verfassungsgeschichte so-wie zur Rechtsphilosophie in der vorlesungsfreien Zeit zwischen erstem und zweitem Semester ange-boten. Gegenstand der Hausarbeit zur Rechts- und Verfassungsgeschichte ist üblicherweise die Bear-beitung rechtshistorischer Quellen mit den Methoden der Geschichtswissen-schaft. Diese Hausarbeit dient im Besonderen dem Nachweis, dass Grund-kenntnisse wissenschaft-lichen Arbeitens verinner-licht wurden und somit die Voraussetzungen für ein erfolgreiches akademisches Studium gegeben sind.

Klausur

Die Zwischenprüfung um-fasst gem. § 20 Abs. 1 StudPO auch eine Klausur zu den Grundlagen des Rechts. Diese wird regelmäßig am Ende der Vorlesungszeit des zweiten Semesters zur Rechts- und Verfassungsgeschichte so-wie zur Rechtstheorie an-geboten. Den Studierenden steht die Wahl des Prüfungsfaches gem. § 20 Abs. 2 StudPO frei; sie hängt im Besonderen nicht von dem Fach ab, in welchem zuvor die Hausarbeit angefertigt wurde. Gegen-stand der Klausur zur Rechts- und Verfassungs-geschichte ist der in den Einführungsvorlesungen be-handelte Stoff. Sie dient der Überprüfung, ob die historischen Grundlagen der Rechtswissenschaft ver-innerlicht wurden und so auf einen weiteren Erfolg im Jurastudium schließen lassen.

Seminarleistung

Eine der beiden Teilleis-tungen (Klausur oder Hausarbeit) zur Zwischen-prüfung aus den Grundlagen des Rechts kann gem. § 20 Abs. 3 StudPO durch die Teilnahme an einem Seminar des Schwerpunktbereichs 03 "Grundlagen des Rechts" ersetzt werden. Viele Seminare des Instituts für Rechtsgeschichte stehen deshalb auch Studierenden offen, die die Zwischen-prüfung noch nicht be-standen haben. Die Prü-fungsmodalitäten legt der jeweilige Veranstalter fest.

Studierenden mit weiter-gehendem Interesse an rechtshistorischen Frage-stellungen wird ferner die Teilnahme an dem Kolloquium "Einführung in den Schwerpunktbereich Rechtsgeschichte" em-pfohlen, das von den Mitarbeitern des Instituts jedes Semester gemeinsam angeboten wird.