Austauschprogramme in Frankreich und der Schweiz

Teilnehmende Universitäten:

Programmkoordination: Prof. Dr. Manfred Wandt

Nächstes Studienjahr
: 2024/25
Bewerbungsfrist: 20. Dezember 2023 bis 1. Februar 2024


Alles Wichtige auf einen Blick

Allgemeines
Regelmäßige Studienaustausche zwischen der Goethe-Universität und der Université Paris X-Nanterre gibt es seit 1990, mit der Université Lumière Lyon II seit 1994. 2013 kam die Université de Lausanne hinzu. Der Austausch wird im Rahmen des Programms ERASMUS+ sowie dem Swiss European Mobility Programme (SEMP) gefördert.
Studierende, die nach Frankreich gehen, erhalten einen monatlichen Mobilitätszuschuss, der die Mehrkosten des Auslandsaufenthalts decken soll, und müssen an ihrer Gastuniversität keine Studiengebühren zahlen. Die Schweiz ist Partnerland, jedoch nicht Programmland von ERASMUS+. Dies bedeutet, dass Studierende, die nach Lausanne gehen, keinen Mobilitätszuschuss bekommen, jedoch ebenfalls keine Studiengebühren zahlen müssen.
Der Auslandsaufenthalt kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden und dauert je nach Wahl ein Semester oder ein Studienjahr. Für seine Dauer können sich die Teilnehmenden auf Antrag an der Goethe-Universität beurlauben lassen.
In Bezug auf die Freischuss-Regelung bedeutet dies, dass die Dauer des Auslandsaufenthaltes im Rahmen des hier dargestellten ERASMUS+ bzw. SEMP-Programms bei der Berechnung der Semesterzahl nicht erfasst wird, soweit der Auslandsaufenthalt zwei Semester nicht überschreitet und während des Auslandsstudiums nachweislich rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen besucht und pro Semester mindestens ein Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben wird. (vgl. § 21 Abs. 1 S. 4 JAG).


Bewerbungsvoraussetzung und Bewerbung
Alle Informationen finden Sie auf den Webseiten des Global Office und des Auslandsbüros des Fachbereichs Rechtswissenschaften.
Hier der Link zur Online-Bewerbung.


Vorbereitung und Start
Schauen Sie sich frühzeitig die Curricula der Universitäten an! Belegen Sie Veranstaltungen zur sprachlichen und inhaltlichen Vorbereitung! Wir empfehlen:
  • Diplôme Universitaire de Droit Francais (DUDF);
  • Lehrveranstaltungen zur Rechtsvergleichung und zum Internationalen Privatrecht;
  • den Kurs "Einführung in das französische Recht" von Mme Maier-Bridou am Zentrum für Schlüsselqualifikationen;
  • Kurse des Institut Français.
Profitieren Sie von den Erfahrungen früheren Frankfurter Austauschstudierender: auf der Website des Global Office finden Sie Erfahrungsberichte. Kontakte können Sie beim Erasmus Student Network knüpfen
Das Büro Studium Lehre Internationales ist Ihr Ansprechpartner in allen Angelegenheiten des eigentlichen Austauschs. Bevor Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen, müssen Sie für jedes Semester einen Studienplan entwerfen, der mindestens 30 ECTS-Punkten entspricht.
Die Vorlesungen des Wintersemesters beginnen in Frankreich und der Schweiz Ende September/Anfang Oktober. Regelmäßig beginnt Ihr Aufenthalt jedoch bereits Anfang September mit den Einschreibeformalitäten und ggf. einem vorbereitenden Sprachkurs für ausländische Gaststudenten (in Lyon für Studierende aus der offiziellen Partnerstadt Frankfurt am Main kostenlos).

Organisatorisches
  • Eine Beurlaubung für die Dauer des Studienaufenthaltes im Ausland empfiehlt sich und wird direkt beim Studierendensekretariat beantragt.
  • Die Rückerstattung der Beiträge für das Semesterticket kann beim Härtefonds des Studentenwerks beantragt werden.
  • Auch während des Auslandsaufenthalts ist die Rückmeldung an der Universität Frankfurt für jedes Semester erforderlich. Wer länger als ein Semester im Ausland bleiben möchte, sollte rechtzeitig an die Rückmeldung zum nächsten Semester denken und ggf. eine Vollmacht bei Freunden oder Verwandten hinterlassen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen!
  • Der ERASMUS+-Mobilitätszuschuss für die gesamte Zeit wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt (80% im Oktober, 20% im April des Folgejahres). Auslands-BAföG kann von Berechtigten bei der zuständigen Stelle zusätzlich zum Mobilitätszuschuss beantragt werden.
  • Beachten Sie, dass die Lebenshaltungskosten in Frankreich und in der Schweiz höher sind als in Deutschland. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen Ihrer Anmeldung an der jeweiligen Universität einen Platz in einem Studierendenwohnheim zu beantragen, die Kapazitäten sind jedoch sehr begrenzt.
  • Sie sind für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Ausland selbst verantwortlich. Bitte kontaktieren Sie dazu rechtzeitig Ihre Krankenkasse.

Was sonst noch wichtig und wissenswert ist

  • Eine regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen Ihrer Austausch-Universität wird erwartet. Für Tutorien (Travaux dirigées - TD) besteht Anwesenheitspflicht.
  • Ihre Chancen, einen Austauschplatz in Frankreich zu bekommen, steigen, wenn Sie vorab erfolgreich am DUDF-Programm der Goethe-Universität teilgenommen haben.
  • Praktische Studienzeiten nach dem Juristenausbildungsgesetz (JAG) dürfen nur in Zeiträumen absolviert werden, die an den französischen Universitäten vorlesungsfrei sind (z.B. ein Praktikum bei einem französischen Rechtsanwalt). Die „Convention de stage“, die für ein Praktikum in der Regel erforderlich ist, wird von der französische Universität ausgestellt.
  • Studierende, die sich zunächst nur für das Wintersemester in Frankreich erfolgreich beworben haben, können bis spätestens Ende November die Verlängerung des Studienaufenthalts um das Sommersemester beantragen. Die Erfahrungen zeigen, dass ein Semester regelmäßig als zu kurz empfunden wird.
  • Ein erfolgreiches Auslandsstudium kann sich bei der Gesamtbewertung des Ersten Juristischen Staatsexamens und bei der universitären Schwerpunktprüfung im Examen positiv niederschlagen!

Links
Büro Studium Lehre Internationales
DAAD
Deutsch-französische Juristenvereinigung