Was gilt es speziell zu beachten?
Auch wenn Ihr Studiengang zulassungsbeschränkt ist, fällt ihre gesundheitliche Situation nicht direkt ins Gewicht. Grundsätzlich gilt: Entscheidendes Auswahlkriterium für die Zulassung zum Studium ist die Qualifikation der Bewerber*innen. Auch für gesundheitlich eingeschränkte oder behinderte Menschen gibt es kein Vorrecht auf eine Zulassung zum Wunschstudium und kein besonderes Prinzip der freien Fächerwahl oder dergleichen.
Allerdings hat der Gesetzgeber zwei Instrumente vorgesehen, um zu verhindern, dass gesundheitlich eingeschränkte Bewerber*innen gegenüber Ihren Mitbewerber*innen aufgrund ihrer besonderen Situation benachteiligt sind:
Die Goethe-Universität wendet diese Instrumente unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben an.
Die Anträge sind zusammen mit der Bewerbung für das jeweilige Semester fristgerecht einzureichen. Bewerber*innen wird empfohlen, sich bei der Studienberatung für gesundheitlich beeinträchtigte Studierende beraten zu lassen, wenn sie daran gehen, einen entsprechenden Antrag („Sonderantrag“) zu stellen.
Möglich ist auch ein Härtefall-Antrag auf Berücksichtigung des gewünschten Studienortes, wenn aufgrund der gesundheitlichen Situation kein anderer Ort infrage kommt.
Der Antrag muss nachvollziehbar begründet sein und mit medizinischen Nachweisen belegt werden. Der Nachweis einer bloßen (Schwer-)Behinderung begründet in der Regel noch keinen Härtefall.
Es werden höchstens 5% aller Studienplätze eines Studiengangs pro Semester aufgrund von Härtefall-Anträgen vergeben. Ein erfolgreicher Härtefall-Antrag führt ohne weitere Kriterien zur sofortigen Studienzulassung, aber nur, sofern die genannte Höchstquote noch nicht ausgeschöpft wurde. Bei der Beurteilung von Härtefallanträgen werden strenge Maßstäbe angewandt.
Bewerber*innen mit gesundheitlichen Einschränkungen haben im Übrigen die Möglichkeit, im Rahmen einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Dabei gibt es die Möglichkeit, bei der Verlängerung der (anerkannten) Wartezeit oder bei einer Verbesserung der Durchschnittsnote anzusetzen. Weist eine Bewerber*in nach, dass sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkung daran gehindert war, die Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Abitur, Fachabitur) bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu erreichen, so wird die Wartezeit gemäß des früheren Zeitpunkts berechnet. Hierzu ist der Antrag nachvollziehbar zu begründen und auf geeignete medizinische Nachweise zu stützen. Zusätzlich sollten Sie den Verlauf Ihrer Schullaufbahn durch einschlägige Zeugniskopien belegen.
Beratung für Studierende mit Einschränkungen
Advice and Support for Students with Health Issues
Fr. Kirsten Brandenburg und
Fr. Christina Rahn
E-Mail: barrierefrei@uni-frankfurt.de
Campus Westend
Gebäude PEG
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main
Informationsmaterial für Studierende
Der Leitfaden Studium inklusiv bündelt Informationen für Studierende und Studieninteressierte mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.