Einführung in den Schwerpunktbereich Rechtsgeschichte

Rechtshistorisches Kolloquium

Prof. Dr. Guido Pfeifer (Organisation)

Gemeinsam haben die Rechtshistoriker des Fachbereichs diese Veranstaltung konzipiert, die am Beginn des universitären Schwerpunktstudiums stehen soll. Nachdem im Grundstudium die Gelegenheit bestand, die beiden Teile des Grundlagenscheins in der Rechtsgeschichte zu erwerben und dabei die wichtigsten Phasen und Ereignisse der Rechtsgeschichte kennen zu lernen, geht es nun um eine stärker problemorientierte Arbeitsweise. Es kommt jede Woche ein anderes zentrales Thema der Rechtsgeschichte zur Sprache. Die Themen orientieren sich an Rechtsquellen und rechtshistorischen Grundbegriffen. Der Rahmen ergibt sich also aus dem historisch überlieferten Material und aus dem modernen wissenschaftlichen Interesse. In beiden Bereichen werden methodische Fähigkeiten auch anhand von Fällen aus der Rechtsgeschichte vermittelt.

20. April - 29. Juni 2020, jeweils am
Montag
um
16:00-18:00 Uhr (c.t.)
als Videokonferenz
aufrufbar über den zugehörigen OLAT-Kurs

Leistungsnachweis durch schriftliche Prüfung. Die Veranstaltung steht auch Studierenden offen, die ihre Zwischenprüfung noch nicht abgeschlossen haben (§ 25 Abs. 2 StudPrüfO).

Materialien

Alle Unterlagen zum Kolloquium werden über die eLearning-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt. Bitte schreiben Sie sich dort für den zugehörigen Online-Kurs ein.