Das Propädeutikum komplementiert die Vorlesung Strafrecht III und bereitet deren Stoff für die Fall- und Klausurlösung auf. Hierzu wird zum einen eine Probeklausur angeboten, die korrigiert und in den Folgestunden inhaltlich wie klausurtaktisch besprochen wird. Zum anderen erhalten die Studierenden die Gelegenheit, im Rahmen einer "Klausurwerkstatt" Klausuren zu gliedern, die unmittelbar im Anschluss problemorientiert besprochen werden. Der Schwierigkeitsgrad der Fälle bemisst sich nach den Anforderungen, die für die Abschlussklausur und die Hausarbeit der Vorlesung Strafrecht III gestellt werden. Zudem wird das Propädeutikum dazu genutzt werden, einzelne Bereiche aus dem Allgemeinen Teil des StGB zu rekapitulieren und klausurtaktisch einzuordnen.
Einheit 01 - Wiederholung Tötungsdelikte und gekreuzte Mordmerkmale
Einheit 02 - Heileingriff und Sterbehilfe
Einheit 03 - Nötigungs- und Beleidigungsdelikte
Einheit 05 - Raub und räuberischer Diebstahl
Einheit 08 - Erpressung und erpresserischer Menschenraub
Einheit 10 - Sachverhalt | Lösung
Einheit 11 - Straßenverkehrsdelikte (Teil 1)
Prof. Dr. Benno Zabel
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Fachbereich Rechtswissenschaft
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