V+Ü Strafrecht II (Allgemeiner Teil II), Di, 10.15-12.45, 3 SWS, Hz 3, Jahn, Matthias

Leistungsnachweis: Klausur und Hausarbeit (Anfängerschein)

Programm: Der Strafrechts-Grundkurs II schließt an die Veranstaltung Strafrecht I des Sommersemesters von Prof. Brunhöber an. Wie aus der Gesamt-Veranstaltungsplanung bekannt, stehen nach dem ersten Durchgang durch den Aufbau des vorsätzlichen Begehungsdelikts nunmehr die noch nicht behandelten Kerngebiete des AT sowie die Verknüpfung mit den einfacheren Delikten des Besonderen Teils auf dem Programm. Dazu gehören insbesondere das fahrlässige Delikt, die Unterlassungsstrafbarkeit, Versuch und Rücktritt, die Irrtumslehre sowie die Beteiligungsformenlehre und das Rechtsfolgensystem (Konkurrenzen, Grundzüge des Strafzumessungsrechts). Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, den Studierenden die Grundlagen der strafrechtlichen Klausurtechnik zu vermitteln, die bis zur Ersten Juristischen Prüfung in allen Arbeiten zum Erwerb von Qualifikationsnachweisen beherrscht werden muss.

Hier finden Sie ab jetzt den Sachverhalt zur Hausarbeit Strafrecht II.


Das Passwort entspricht dem der übrigen Vorlesungsmaterialien.

Die Abgabe der Hausarbeit muss bis zum 24.07.2020 erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Die Termine für Besprechung und Rückgabe von Klausur und Hausarbeit im SoSe 2020 stehen nach Festlegung unter "Aktuelles".

Die Materialien zur Veranstaltung finden Sie hier.

Die aufgezeichneten Vorlesungen finden Sie in OLAT.

Literatur (Auswahl): Zum AT II: Rengier, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 10. Aufl., München 2018; Roxin, Strafrecht AT, Bd. I: Grundlagen: Der Aufbau der Verbrechens­lehre, 4. Aufl., Mün­chen 2005; ders., Strafrecht AT, Bd. II: Besondere Erscheinungsformen der Straftat, Mün­chen 2003; Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht Allgemeiner Teil, 48. Aufl., Heidelberg 2018. Zur Falllösungstechnik: Arzt, Die Strafrechtsklausur, 7. Aufl., München, 2006; Jahn, Vom richtigen Umgang mit der Lehrbuchkriminalität – Praktische Hinweise für Hausarbeiten und Klausuren (nicht nur) im Strafrecht, JA 2000, 852-857; ders., Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485 sowie über die Homepage www.jura.uni-frankfurt.de/jahn

 


Schwerpunktbereich 6: Kriminalwissenschaften

Der NSU-Strafprozess, Mo.-Mi., 10.-12.2.2020 (Seminarschwerpunktwoche), Landhaus Rothenberge der Universität Münster, 3 SWS, Jahn, Matthias/Schmitt-Leonardy, Charlotte

 

Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vorträge

 

Programm: In dem von der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung (www.jura.uni-frankfurt.de/RuPS) in Zusammenarbeit mit der Universität Münster veranstalteten Seminar aus den Kriminalwissenschaften (SPB 6) werden Studentinnen und Studenten aus Frankfurt zu strafrechtlichen Aspekten des NSU-Strafprozesses in individuellen schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitungen Stellung nehmen und ihre Referate mündlich verteidigen (Seminararbeit nach § 29 Abs. 1 S. 2 StudienO). Voraussetzung für die Teilnahme ist regelmäßig die bestandene Zwischenprüfung, eine in der Vorbesprechung mit der Themenvergabe am Mi, 16.10.2019, 10.15-11.30, RuW 4.101, erfolgte Zulassung (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO) und die Bereitschaft, an einem dreitägigen auswärtigen Blockseminar im Münsterland (10.-12.2.2020) teilzunehmen. Von vorherigen oder nachträglichen Anmeldungen am Lehrstuhl bitten wir aus Gründen der Chancengleichheit abzusehen. Die Frist für die Anmeldung der Bearbeitung im Prüfungsamt endet 14 Tage nach der Themenausgabe in der Vorbesprechung. Die Frist für die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen endet am Di., 21.1.2020, 12.00 Uhr (s.t.) (spätestmöglicher Zeitpunkt der Abgabe im Sekretariat des Lehrstuhls Jahn, RuW 4.123, und Upload im E-Center). Die schriftliche Bewertung der Prüfungsleistung und die Arbeiten sind ab Di., 10.3.2020, 10.00 Uhr, am Lehrstuhl einsehbar. Die Teilnehmerzahl ist aus räumlichen Kapazitätsgründen auf max. 8 beschränkt.

 

Literatur (Auswahl): Schimmel/Basak/Reiß, Juristische Themenarbeiten. Eine Anleitung für Klausur und Hausarbeit im Schwerpunktfacht, Seminar- und wissenschaftliche Abschlussarbeit, Heidelberg [C.F. Müller] 3. Aufl. 2017; Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben: Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor- und Masterarbeiten; München [C.H. Beck], 6. Aufl. 2017; Bachert/Bündenbender/Humbert, Hinweise für das Verfassen von Seminarar­beiten, JuS 2002, 24-27; Huff, Das juristische Seminar und die Seminararbeit, JuS 1991, 214-216; Herzberg/Scheinfeld, Der Erlaubnistatbestandsirrtum - dargestellt in Form ei­nes Seminarvortrags, JuS 2002, 649-658; Noltensmeier/Schuhr, Hinweise zum Abfassen von (Pro-) Seminararbeiten, JA 2008, 576-584; Schaub, Häusliche Arbeit. Tipps zur praktischen Herangehensweise, zur Fehlervermeidung und Krisenbekämpfung, ZJS 2009, 637-648 (unter <www.zjs-online.com>). Fragen der Formalien (Zitierweise etc.) behandelt u.a. Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485.

Auf die Studien- und Prüfungsordnung wird hingewiesen.

 


Aktuelle Probleme aus den Kriminalwissenschaften, Blockseminar am 13.2.2020 (Seminarschwerpunktwoche), 10.15-19, RuW 4.101, 1 SWS, Jahn, Matthias

Leistungsnachweis: Vortrag und Seminararbeit

 

Programm: In dem Schwerpunktbereichsseminar aus den Bereichen Kriminalwissenschaften (SPB 6) sollen die Studentinnen und Studenten zu konkreten Fragestellungen aus dem SPB in einer schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitung von 20 Seiten unter Beachtung von präzisierenden Bearbeitungshinweisen Stellung nehmen und diese in einem max. 20-minütigen Vortrag mündlich verteidigen (Seminararbeit nach § 29 Abs. 1 S. 2 StudienO). Voraussetzung für die Teilnahme ist regelmäßig die bestandene Zwischenprüfung. Eine Vorbesprechung mit der Themenvergabe findet in der ersten Vorlesungswoche am Mittwoch, 16.10.2019, 12.15-13.00 Uhr in RuW 4.101 statt. Die Veranstaltung selbst findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) am Do., 13.2.2017, von 10.15-19.00 Uhr statt. Die Frist für die Anmeldung der Bearbeitung im Prüfungsamt endet 14 Tage nach der Themenausgabe in der Vorbesprechung. Die Frist für die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen endet am Di., 21.1.2020, 12.00 Uhr (s.t.) (spätestmöglicher Zeitpunkt der Abgabe im Sekretariat des Lehrstuhls Jahn, RuW 4.123, und Upload im E-Center). Die schriftliche Bewertung der Prüfungsleistung und die Arbeiten sind ab Di., 10.3.2020, 10.00 Uhr, am Lehrstuhl einsehbar. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf max. 14 beschränkt.

 

Literatur (Auswahl): Schimmel/Basak/Reiß, Juristische Themenarbeiten. Eine Anleitung für Klausur und Hausarbeit im Schwerpunktfacht, Seminar- und wissenschaftliche Abschlussarbeit, Heidelberg [C.F. Müller] 3. Aufl. 2017; Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben: Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor- und Masterarbeiten; München [C.H. Beck], 6. Aufl. 2017; Bachert/Bündenbender/Humbert, Hinweise für das Verfassen von Seminarar­beiten, JuS 2002, 24-27; Huff, Das juristische Seminar und die Seminararbeit, JuS 1991, 214-216; Herzberg/Scheinfeld, Der Erlaubnistatbestandsirrtum - dargestellt in Form ei­nes Seminarvortrags, JuS 2002, 649-658; Noltensmeier/Schuhr, Hinweise zum Abfassen von (Pro-) Seminararbeiten, JA 2008, 576-584; Schaub, Häusliche Arbeit. Tipps zur praktischen Herangehensweise, zur Fehlervermeidung und Krisenbekämpfung, ZJS 2009, 637-648 (unter <www.zjs-online.com>). Fragen der Formalien (Zitierweise etc.) behandelt u.a. Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485.

Auf die Studien- und Prüfungsordnung wird hingewiesen.

 


Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft, Blockseminar am 14.2.2020 (Seminarschwerpunktwoche), Fr, 10.15-19, RuW 4.101, 1 SWS, Jahn, Matthias

Leistungsnachweis: Mündlicher Vortrag und Seminararbeit 

 

Programm: Das Seminar richtet sich an besonders qualifizierte und befähigte junge Strafjuristen, insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs i.S.d. § 7 Abs. 6 StudienO. Das Seminar soll Gelegenheit geben, eigenständig entwickelte Thesen zur Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft unter Einschluss der strafrechtlichen Hilfswissenschaften sowie der Rechtsphilosophie und -theorie zu präsentieren und zu verteidigen. Die Inhalte sollen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern (vgl. auch § 2 Abs. 2 PromO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die nach diesen Maßstäben erfolgende individuelle Zulassung durch den Veranstalter (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO). Eine Vorbesprechung findet nicht statt. Die Veranstaltung findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) am Freitag, 14.2.2020, von 10.15-19.00 Uhr statt. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf max. 14 beschränkt.

Kontakt

Prof. Dr. Matthias Jahn

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie sowie Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS)

Adresse:
Campus Westend (RuW 4.122)
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
D-60323 Frankfurt a.M.

Kontakt:
Tel.: 069/798-34336
Fax: 069/798-34521
E-Mail: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 15:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Sekretariat in Raum RuW 4.123

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