Internationale Bezüge des Verfassungsrechts

Staatsrecht III

Die Vorlesung wendet sich an alle Interessierten und soll Fragen der Bezüge des deutschen Verfassungsrechts zum Völkerrecht und zum Recht der Europäischen Union behandeln, die in der juristischen Ausbildung zwar zum Pflichtstoff zählen, für die im Rahmen der Einführungsvorlesungen zum Staatsrecht aber oft nicht ausreichend Zeit verbleibt. Hierzu gehören die Aufgabenverteilung zwischen Parlament und Regierung in der auswärtigen Gewalt, die innerstaatliche Geltung völkerrechtlicher Verträge (Art. 59 II, 32 GG) und der allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Art. 25 GG), die besondere Stellung der Europäischen Menschenrechtskonvention, Deutschlands Verhältnis zu internationalen Organisationen, Auslandseinsätze der Bundeswehr sowie Geltung und Anwendung des Europarechts im innerstaatlichen Bereich.


  Datum Uhrzeit Ort
  09. April 2018  13-14 Uhr  
  16. April 2018  13-14 Uhr  
23. April 2018  keine Vorlesung  
30. April 2018  keine Vorlesung  
  07. Mai 2018  12-14 Uhr  
  14. Mai 2018  12-14 Uhr  
  21. Mai 2018  Pfingstmontag Alle Veranstaltungen finden im Hz 11 statt
  28. Mai 2018  12-14 Uhr  
  04. Juni 2018  12-14 Uhr  
11. Juni 2018  keine Vorlesung  
  18. Juni 2018  12-14 Uhr  
  25. Juni 2018  12-14 Uh  
02. Juli 2018  keine Vorlesung  

Glieder der Vorlesung

A. Das Grundgesetz als Grundlage ‚offener Verfassungsstaatlichkeit
B. Grundzüge des Völkerrechts
C. Grundzüge des Unionsrechts
D. Die auswärtige Gewalt unter dem Grundgesetz
E. Grundgesetz und Völkerrecht
F. Grundgesetz und Unionsrecht