Vertikale soziale Mobilität im antiken Rom - rechtliche Aspekte von Freilassung und Freigelassenen

Rechtshistorisches Seminar

manumissio vindicta

Prof. Dr. Guido Pfeifer

Sklaven und Herren als prägende Statusgruppen der römischen Gesellschaft sind uns geläufig, dabei ist das Verhältnis zwischen Freilasser und Freigelassenem, zwischen patronus und libertus, mindestens genauso bedeutsam für die soziale Verfasstheit des republikanischen wie des kaiserzeitlichen Rom. Literarische Karikaturen wie das berühmte Gastmahl des (Freigelassenen) Trimalchio im Satyricon des Petronius Arbiter legen Zeugnis ab von der Möglichkeit des sozialen Aufstiegs; dessen komplexer juristischer Hintergrund ist uns in normativen wie rechtspraktischen  Quellen des römischen Rechts außerordentlich gut dokumentiert. Das Seminar nimmt die rechtlichen Grundlagen und Formen der Freilassung genauso in den Blick wie Einzelfragen im Verhältnis von Patron und Freigelassenem, die von Dienstpflichten über das Erbrecht bis zur Vermögensverwaltung reichen, und nähert sich so einer der wesentlichen rechtlichen Grundstrukturen der römischen Zivilisation.

16. Oktober 2012 - 12. Februar 2013,
jeweils am Dienstag
um
18:00-20:00 Uhr (c.t.)
im Raum
RuW 4.101

Leistungsnachweis für Zwischenprüfung, Nebenfachstudierende und Schwerpunktbereichs-studium (jeweils Grundlagen des Rechts) durch mündlichen Seminarvortrag von etwa 30 Minuten Dauer und anschließende schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 25 Seiten. Die Veranstaltung steht auch Studierenden vor Ablegen der Zwischenprüfung offen (§ 25 Abs. 2 StudPrüfO). Altsprachliche Kenntnisse sind nicht erforderlich, Fremdsprachenkenntnisse (Englisch, Französisch, Italienisch) sind aber hilfreich.