Von Eiden, Wasseruhren und Klappstühlen - Gerichtsförmige Verfahren der Konfliktlösung vom Reich der Achämeniden bis zum römischen Prinzipat

Rechtshistorisches Seminar

Denar

Prof. Dr. Guido Pfeifer, gemeinsam mit Prof. Dr. Éva Jakab und Prof. em. Dr. Dr. hc. mult. Gehard Thür

Zu den frühesten schriftlichen Zeugnissen der Rechtsgeschichte schlechthin zählen auch solche der Konfliktbeilegung zwischen privaten Parteien. Aus Babylon, Athen, Alexandria oder Rom ist uns reichhaltiges Quellenmaterial der (Gerichts-) Praxis überliefert. Nicht immer war (und ist) aber der der Gang zu Gericht der einzig mögliche Weg und häufig auch nicht der letzte Schritt einer Konfliktlösung. Das Seminar nimmt vor diesem Hintergrund ausgewählte, einschlägige Textbeispiele in den Blick, die von der neubabylonischen Zeit unter persischer Herrschaft über das klassische Griechenland und die hellenistischen Großreiche bis hin zur römischen Kaiserzeit datieren. Ziel ist es dabei, vor allem der Frage nachzugehen, was die besondere Qualität gerichtsförmiger Verfahren und richterlicher Entscheidungen gegenüber anderen Formen der Konfliktlösung ausmacht, aber auch, inwieweit die verschiedenen Rechtsordnungen miteinander in Beziehung standen. Das Seminar setzt gleichsam die Veranstaltung „Gerichtsförmige Verfahren der Konfliktlösung im Alten Orient“ aus dem Sommersemester 2011 fort, ohne dass der Besuch jenes Seminars oder andere Vorkenntnisse vorausgesetzt wären.

Mitveranstalter sind Prof. Dr. Dres. h.c. Gerhard Thür (Wien/Österreich) und Prof. Dr. Éva Jakab (Szeged/Ungarn), die im Wintersemester 2013/14 am LOEWE-Schwerpunkt „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“ bzw. am Institut für Rechtsgeschichte zu Gast sind und zu den international herausragenden Vertretern der antiken Rechtsgeschichte zählen.

14. Oktober 2013 - 10. Februar 2014,
jeweils am Dienstag
um
18:00-20:00 Uhr (c.t.)
im Raum
RuW 4.101

Leistungsnachweis für Zwischenprüfung, Nebenfachstudierende und Schwerpunktbereichs-studium (jeweils Grundlagen des Rechts) durch mündlichen Seminarvortrag von etwa 30 Minuten Dauer und anschließende schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 25 Seiten. Die Veranstaltung steht auch Studierenden offen, die ihre Zwischenprüfung noch nicht abgeschlossen haben (§ 25 Abs. 2 StudPrüfO). Fremdsprachenkenntnisse (Englisch, Französisch, Italienisch) sind hilfreich.