Das historische Argument im Zivilrecht
Rechthistorisches Kolloquium
PD Dr. Dr. Nadine Grotkamp
Ziel dieser Veranstaltung ist, die Brücke zwischen zivilrechtlicher Dogmatik und rechtshistorischer Grundlagenwissenschaft zu schlagen. Wir wollen einen Überblick über verschiedene Anwendungsbeispiele des historischen Argumentierens gewinnen und ihre Vorzüge und Kritikmöglichkeiten untersuchen. Am Ende soll jede(r) die beobachteten Strategien zumindest an einem konkreten zivilrechtlichen Fall oder einer konkreten zivilrechtlichen Streitfrage auszuprobieren. Im Mittelpunkt werden weniger die Aussagen der juristischen Methodenlehren zur historischen Auslegung stehen, sondern ausgewählte Urteile, die beispielsweise an zentraler Stelle auf eine „ständige Rechtsprechung“ oder „gewandelte Verhältnisse“ verweisen, und wissenschaftliche Abhandlungen, die etwa auf der Kontinuität des Rechts über den Moment der Gesetzgebung hinaus aufbauen (z.B. um den wahren Zweck der GoA zu ergründen) oder im Gegenteil darauf verweisen, dass der Gesetzgeber ein bestimmtes Rechtsinstitut gerade nicht weiterführen wollte (z.B. die Versionsklage).
10. April - 26. Juni 2018, jeweils am Dienstag |
um 16:00-18:00 Uhr (c.t.) |
im Raum RuW 2.102 |
Leistungsnachweis durch Kurzhausarbeit.