Römisches Recht - Einführung und Vertiefung

Rechthistorisches Kolloquium

ulpianus

Prof. Dr. Guido Pfeifer

„Das Römische Recht“ gilt gemeinhin als Fundament der europäischen (und vieler anderer) Rechtsordnungen, aber auch als wirkmächtiger kultur- und zivilisationsgeschichtlicher Faktor darüber hinaus. Das Spektrum vom Recht der Anfänge des römischen Stadtstaats bis zu demjenigen des Imperium Romanum bzw. zuletzt Byzanz‘ ist indes kein einheitliches. Die Veranstaltung sucht die Auseinandersetzung mit der Phämomenologie des römischen Rechts anhand seiner jeweiligen historischen Kontexte und seiner Überlieferung in den Quellen. Dabei werden auch unterschiedliche methodische Ansätze der modernen romanistischen Forschung kritisch hinterfragt.

10. April - 26. Juni 2018, 
jeweils am Dienstag
um
12:00-14:00 Uhr (c.t.)
im
RuW 4.101

Die Veranstaltung steht auch Studierenden offen, die ihre Zwischenprüfung noch nicht abgeschlossen haben (§ 25 Abs. 2 StudPrüfO). Leistungsnachweis durch Klausur.

Materialien