Abkommen über den Studentenaustausch zwischen der Universidad Autónoma und derJohann Wolfgang Goethe-Universität

Die Universidad Autónoma, Madrid, und die Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, überzeugt von der Notwendigkeit, die  Möglichkeiten ihrer Studenten zu Auslandsstudien, insbesondere im Bereich der Rechtswissenschaft, auszuweiten, kommen überein, einen Austausch zwischen den Studenten der Rechtsfakultäten beider Universitäten nach folgenden Regeln zu fördern.

1. Zweck des Abkommens

Die Rechtsfakultäten jeder Universität werden bis zu fünf Studenten des zweiten und dritten Studienjahres zur Teilnahme am genannten Austausch auswählen. Die Anzahl kann durch die mit der Ausführung dieses Abkommens Beauftragten im Einvernehmen geändert werden.

2. Zugelassene Studenten

Zum Austausch zugelassen werden Studenten des zweiten oder dritten Studienjahres, die ausreichende Kenntnisse der Sprache des aufnehmenden Landes nachweisen. Die Auswahl erfolgt durch den mit der Ausführung des Austausches beauftragten Professor an der entsendenden Universität. Die aufnehmende Universität behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen die Aufnahme eines Studenten abzulehnen.

3. Rechte der Teilnehmer des Austausches

3.1 Die an dem Austausch teilnehmenden Studenten werden von der aufnehmenden Universität als Austausch-Studenten angesehen und geniessen dieselben Rechte wie die am "ERASMUS"-Programm teilnehmenden Studenten.

3.2 Diese Rechte haben im einzelnen folgenden Inhalt:

a) Verwaltungstechnische Hilfe bei der Suche nach Unterkunft, Krankenversorgung, Einschreibung usw.

b) Zugang mit gleichen Rechten wie die Studenten der aufnehmenden Universität zu den Einrichtungen dieser Universität, insbesondere zu Bibliotheken, Mensen usw.

c) Freiheit von etwaigen öffentlichen Gebühren für Einschreibung an der aufnehmenden Universität zu gleichen Bedingungen wie die Teilnehmer des "ERASMUS"-Programms.

d) Anerkennung, zu gleichen Bedingungen wie im Rahmen des "ERASMUS"-Programms, der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der aufnehmenden Universität.

3.3 Die am Austausch teilnehmenden Studenten sind nicht berechtigt, eine das Studium abschließende Qualifikation an der aufnehmenden Universität (Abschlußprüfung oder Promotion) zu erwerben, es sei denn, es werden die allgemeinen Voraussetzungen für ausländische Studenten erfüllt.

4. Finanzierung

Gleichermaßen kommen beide Teile überein, die für eine mögliche externe Finanzierung des Austauschs erforderlichen Schritte zu unternehmen. Dabei besteht Einvernehmen darüber, daß die Unterzeichnung dieses Abkommens mit keinerlei finanziellen Verpflichtungen für eine der teilnehmenden Universitäten verbunden ist. Die Kosten für Reise und Aufenthalt werden von den am Austausch teilnehmenden Studenten selbst getragen.

5. Dauer des Auslandsaufenhalts

Grundsätzlich werden sich die Studenten für eine Dauer zwischen drei Monaten und einem vollen Studienabschnitt (Kurs) an der aufnehmenden Universität aufhalten.

6. Tutoren

Verantwortlich für die Durchführung dieses Abkommens sind auf Seiten der Universidad  Autónoma Profesor José Maria Miquel und auf Seiten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Prof. Hans-Leo Weyers. Darüber, wer gegebenenfalls an ihre Stelle tritt, entscheiden die internen Bestimmungen jeder Universität.

7. Ergänzende Regeln

Soweit nicht anderes vorgesehen, sind für die Durchführung dieser Vereinbarung die jeweils für jede Universität geltenden Regeln des "ERASMUS"-Programms anzuwenden.

8. Verlängerung

Dieses Abkommen wird für die Dauer von fünf Studienjahren geschlossen. Mangels gegenteiliger Mitteilung gilt es nach Ablauf ohne weiteres als erneut für denselben Zeitraum abgeschlossen.

Für die UAM

Rektor

 

Für die Johann Wolfang Goethe-Universität Frankfurt

Präsident


Regeln zur Ausführung des Abkommens über den Studentenaustausch

zwischen

der Universidad Autónoma de Madrid

und

der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt

1. Die entsendende wird die aufnehmende Fakultät jedes Jahr vier Monate vor dem Anfang des Monats, in dem das Studium dort regelmäßig beginnt, über die Anzahl der für den Austausch ausgewählten Studenten informieren.

2. Die in Pos. 3.2.c) des Abkommens vorgesehene Gebührenbefreiung umfaßt für die an der Johann Wolfgang Goethe-Universität studierenden spanischen Studenten nicht die Zahlung, die nach gesetzlicher Anordnung des deutschen Bundeslandes Hessen ausnahmslos von allen Studenten als Beitrag zum Studentenwerk und zur verfassten Studentenschaft zu leisten ist, so wenig wie die am ERASMUS"-Programm teilnehmenden ausländischen Studenten davon befreit sind. Der Beitrag ist 1993 in Höhe von siebzig deutschen Mark zu leisten.

3. Die Gültigkeit dieser Ausführungsregeln verlängert sich jeweils um ein Studienjahr, solange nicht zwischen den Tutoren etwas anderes vereinbart wird.

Für die UAM Jose Mª Miquel, Tutor

 Für die J.W.G.-Universität Hans-Leo Weyers, Tutor