Sonstige Veranstaltungen der Professur

Home Office und mobiles Arbeiten - Aktuelle Herausforderungen der grenzüberschreitenden Besteuerung

Inwiefern steht Heimarbeit steuerlich der Arbeit am betrieblichen Arbeitsplatz gleich und inwiefern nicht: Wann begründet das Home Office eine Betriebsstätte der Arbeitgeberin, wann sogar deren Doppelansässigkeit? Welchen Maßstäben folgt die zwischenstaatliche Gewinnzuordnung? Welche Konsequenzen hat die Heimarbeit für die Besteuerung der Arbeitnehmer selbst?

Vortrag:
StB Dr. Marco Ottenwälder P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/Main

Kommentare:
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs
Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Universität Heidelberg

Veranstaltung in Kooperation mit der IFA-Regionalgruppe Rhein-Main-Neckar am
Montag, 14. September 2020, 18.15 Uhr (online)

Aktuelle Fragen des Aktienhandels über den Dividendenstichtag – Status quo und Reformbedarf

Im Zentrum der Veranstaltung stehen die Anwendung und Bedeutung der §§ 36a, 50j EStG nach dem BMF-Schreiben vom 3. April 2017, Rechtsfragen entsprechender Gestaltungen vor Inkrafttreten der Gesetzesänderungen und Vorschläge zur Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf Dividendenkompensationszahlungen und Veräußerungsgewinne aus Aktien mit ihrer abkommensrechtlichen Einbettung.

Vortrag:
RA/StB Dr. Christian Altvater LL.M. (Universität Southampton)
PricewaterhouseCoopers, Frankfurt

Podium:
Prof. Dr. Heribert M. Anzinger
Universität Ulm
ROR Dr. Alexander Mann
Hessisches Ministerium der Finanzen, Wiesbaden

Veranstaltung in Kooperation mit der IFA-Regionalgruppe Rhein-Main-Neckar am
Dienstag, 30. Mai 2017, 18.15 Uhr

Steuermoral zwischen Bürgertugend und totaler Kontrolle des Staates

Die Diskussion um die Steuermoral berührt prinzipielle Fragen zum Verhältnis zwischen Staat und Bürger: Inwieweit darf die Allgemeinheit in die Eigentumsrechte Einzelner eingreifen? Was motiviert Bürger dazu, zum Gemeinwohl beizutragen? Kann staatliches Verhalten diese Motivation verdrängen oder fördern? Welche Rolle spielt die von den Bürgern empfundene Fairness des Steuersystems? Was beeinflusst die Beziehung zwischen Steuermoral – also der Einstellung der Bürger zum Bezahlen von Steuern – und Steuerehrlichkeit – also dem tatsächlich beobachteten Verhalten?

Diese Fragen diskutiert Manfred Köhler (FAZ) als Moderator mit
Prof. Dr. Bernhard Emunds (Hochschule St. Georgen Frankfurt a.M.),
Prof. Dr. Michael Hommel (Goethe-Universität),
Prof. Dr. Philipp Lamprecht (Goethe-Universität),
Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger (Universität Luzern)
und Staatssekretärin Dr. Bernadette Weyland (Hessisches Ministerium der Finanzen).

Podiumsgespräch im Rahmen der Bürger-Universität am 28.11.2016 um 19.00 Uhr im Foyer PA-Gebäude.

Wandel der Steuerkultur – Neue Aufgaben für die Steuerabteilung in Unternehmen

Foto IHK-Verstaltung 20161004

Die Erwartungen, die an Unternehmen und ihre interne Steuerabteilung (oder auch den externen Steuerberater) gestellt werden, haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Während es früher hauptsächlich darum ging, die vorgeschriebenen Erklärungen innerhalb der gesetzlichen Fristen abzugeben und dabei die zu zahlenden Steuern („Cash Tax“) im Auge zu behalten, sind heute viele andere Themen hinzugetreten:

Ein über die Jahre möglichst wenig  schwankender Steueraufwand nach lokaler oder internationaler Rechnungslegung, bei Banken geringe EK-Belastungen durch latente Steuern sowie ein effizientes und kostengünstiges Prozessmanagement werden beispielsweise erwartet. Neben absoluter Compliance wird auch gute Governance gefordert einschließlich der Implementierung interner Kontrollsysteme. Auf solche Kontrollsysteme nimmt der Anwendungserlass des BMF zu § 153 Abgabenordnung seit dem 25.3.2016 ausdrücklich Bezug und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 22.6.2016 einen Entwurf für Praxishinweise zur Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems veröffentlicht.

Gleichzeitig erwartet die Finanzverwaltung immer umfassendere Dokumentationen, die zeitnah erstellt und kurzfristig vorgelegt werden müssen, und Daten sind elektronisch nach vorgegebenen Taxonomien zu liefern.

Auch sind die Grenzen für "Nachsicht" der Finanzverwaltung von Jahr zu Jahr eher enger geworden.

Begrüßung:
Dr. Götz Weitbrecht, Vorsitzender des Steuerausschusses der IHK Frankfurt

Impulsreferate der Teilnehmer der Podiumsdiskussion

Diskussionsrunde:
Marcus Huth, Finance Director Deutschland, Österreich, Schweiz der Accenture GmbH
Prof. Dr. Philipp Lamprecht, Professur für Steuer- und Zivilrecht, Goethe-Universität Frankfurt
Christian Malisius, Leiter Steuern der DZ Bank
Michael Sell, Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium

Moderation:
Dr. Götz Weitbrecht

Datum der Veranstaltung: 04. Oktober 2016

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