V+Ü Strafrecht II

Termin: Di, 9.15-11.45, 3 SWS, Hz 3

Leistungsnachweis: Klausur und Hausarbeit (Anfängerschein)

Programm: Der Strafrechts-Grundkurs II schließt direkt an die Veranstaltung Strafrecht I des Sommersemesters von Prof. Prittwitz an. Wie aus der Gesamt-Veranstaltungsplanung bekannt, stehen nach dem ersten Durchgang durch den Aufbau des vorsätzlichen Begehungsdelikts nunmehr die noch nicht behandelten Kerngebiete des AT sowie die Verknüpfung mit den einfacheren Delikten des Besonderen Teils auf dem Programm. Dazu gehören insbesondere das fahrlässige Delikt, die Unterlassungsstrafbarkeit, Versuch und Rücktritt, die Irrtumslehre sowie die Beteiligungsformenlehre und das Rechtsfolgensystem (Konkurrenzen, Grundzüge des Strafzumessungsrechts). Dabei wird weiterhin besonderer Wert darauf gelegt, den Studierenden die Grundlagen der strafrechtlichen Klausurentechnik zu vermitteln, die bis zur Ersten Juristischen Prüfung in allen Arbeiten zum Erwerb von Qualifikationsnachweisen beherrscht werden muss. Zu allen Problemfeldern wird ein ausführliches Skript und weiteres begleitendes didaktisches Material zu Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters passwortgeschützt über die Homepage des Lehrstuhls (www.jura.uni-frankfurt.de/jahn) verfügbar sein.

 

Literatur (Auswahl): Zum AT II: Kühl, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 7. Aufl., München 2012; Rengier, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 8. Aufl., München 2016; Roxin, Strafrecht AT, Bd. I: Grundlagen: Der Aufbau der Verbrechens­lehre, 4. Aufl., Mün­chen 2005; ders., Strafrecht AT, Bd. II: Besondere Erscheinungsformen der Straftat, Mün­chen 2003; Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht Allgemeiner Teil, 45. Aufl., Heidelberg 2015. Zur Falllösungstechnik: Arzt, Die Strafrechtsklausur, 7. Aufl., München, 2006; Jahn, Vom richtigen Umgang mit der Lehrbuchkriminalität – Praktische Hinweise für Hausarbeiten und Klausuren (nicht nur) im Strafrecht, JA 2000, S. 852 - 857; ders., Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, S. 481 – 485

Das Skript zur Vorlesung finden Sie hier. Die Sachverhalte für die Tutorien sind hier hinterlegt. Das Passwort wird in der Vorlesung bekannt gegeben. Die Lösungen finden Sie hier.

Die Übungsfälle zu den Irrtümern finden sie hier.

Der Link zu den Vorlesungsaufzeichnungen finden sie hier.

Aktuelle Probleme des Sportstrafrechts

Termin: 6./7.2.2017 (Seminarschwerpunktwoche), Mo/Di 10-19, RuW 3.101

Leistungsnachweis: Vortrag und Seminararbeit

Programm: In dem Schwerpunktbereichsseminar aus den Bereichen Kriminalwissenschaften (SPB 6) und SPB 2 (Law and Finance) sowie für Studierende anderer Fachbereiche mit einem sportrechtlichen Hintergrund oder Interesse sollen die Studentinnen und Studenten zu konkreten Fragestellungen des Sportstrafrechts in einer schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitung von 20 Seiten unter Beachtung von präzisierenden Bearbeitungshinweisen Stellung nehmen und diese mündlich verteidigen (Seminarbeit). Voraussetzung für die Teilnahme ist regelmäßig die bestandene Zwischenprüfung. Eine Vorbesprechung findet in der ersten Vorlesungswoche am Dienstag, 18.10.2016, 10.15-12.45 Uhr in RuW 3.101 statt. Die Veranstaltung selbst findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) am Mo./Di., 6./7.2.2017, jeweils von 10.15 – 19.00 Uhr, statt. Die Frist für die Anmeldung der Bearbeitung im Prüfungsamt endet 14 Tage nach der Themenausgabe in der Vorbesprechung. Die Frist für die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen endet am Di., 17.1.2017, 12 Uhr (s.t.) (spätestmöglicher Zeitpunkt der Abgabe im Sekretariat des Lehrstuhls Jahn, RuW 4.123, und Upload im E-Center). Die schriftliche Bewertung der Prüfungsleistung und die Arbeiten sind ab Di., 7.3.2017, 10.00 Uhr, am Lehrstuhl Jahn einsehbar. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt.

Literatur (Auswahl): Schimmel/Weinert/Basak, Juristische Themenarbeiten. Eine Anleitung für Klausur und Hausarbeit im Schwerpunktfacht, Seminar- und wissenschaftliche Abschlussarbeit, Heidelberg [C.F. Müller] 2. Aufl. 2011; Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben: Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor- und Masterarbeiten; München [C.H. Beck], 5. Aufl. 2014; Bachert/Bündenbender/Humbert, Hinweise für das Verfassen von Seminarar­beiten, JuS 2002, 24-27; Knoop, Die juristische Seminararbeit - Form, Me­thode und WinWord, JurPC 1995, 3417-3432 (Teil 1) und 3474-3484 (Teil 2); Huff, Das juristische Seminar und die Seminararbeit, JuS 1991, 214-216; Herzberg/Scheinfeld, Der Erlaubnistatbestandsirrtum - dargestellt in Form ei­nes Seminarvortrags, JuS 2002, 649-658; Noltensmeier/Schuhr, Hinweise zum Abfassen von (Pro-) Seminararbeiten, JA 2008, 576-584; Schaub, Häusliche Arbeit. Tipps zur praktischen Herangehensweise, zur Fehlervermeidung und Krisenbekämpfung, ZJS 2009, 637-648 (unter <www.zjs-online.com>). Fragen der Formalien (Zitierweise etc.) behandelt u.a. Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485. Auf die Studien- und Prüfungsordnung <http://www.jura.uni-frankfurt.de/43344455/StudODruck.pdf> wird hingewiesen.

Wirtschaftsstrafrechtlich-strafprozessualer Moot Court

Termin: Mi, 10.15-12.45, RuW 4.101

Die Einführungsveranstaltung findet am 17.11. in RuW 1.101, 16-20 Uhr statt.

Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vorträge

 

Programm: In dem vom Institut für die Gesamte Strafrechtswissenschaft des Fachbereichs (www.jura.uni-frankfurt.de/IGW) in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (www.wistev.de) veranstalteten Moot Court aus den Kriminalwissenschaften (SPB 6), der auch für Studierende des SPB 2 (Law and Finance) offensteht, werden ausgewählte Studentinnen und Studenten in kleinen Teams zu einem wirtschaftsstrafrechtlichen Fall aus der Praxis unter Beachtung der jeweiligen prozessualen Situation in individuellen schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitungen Stellung nehmen und diese mündlich verteidigen (Seminarbeit nach § 29 Abs. 1 S. 2 StudienO). Zentraler Aspekt der Veranstaltung ist es, den Studierenden das praxisnahe Arbeiten mit einem aufbereiteten echten Aktenstück und die mündliche Präsentation der gefundenen Ergebnisse in simulierten Prozesssituationen (Mock Raids) und öffentlicher Hauptverhandlung beim LG Frankfurt zu ermöglichen. Die zu erbringenden Leistungen werden (auch) schriftlich verfasst und bewertet und damit grundsätzlich auch als Schlüsselqualifikation nach § 16 StudienO anrechnungsfähig sein. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine im Anschluss an die Vorbesprechung am Mi, 19.10.2016, 10.15-12.45, RuW 4.101, erfolgte Zulassung (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO). Die Auswahl der Teilnehmer findet in einem anschließenden schriftlichen Bewerbungsverfahren nach dem Gesamteindruck des/der jeweiligen Bewerbers/-in statt. Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen PDF-Unterlagen (Motivationsschreiben, CV, Zeugniskopien) können Sie ab 3.10.2016 an IGW@jura.uni-frankfurt.de mit dem Betreff „Moot Court“ senden. Von nachträglichen Anmeldungen am Lehrstuhl bitten wir abzusehen. Für die regelmäßigen Arbeitstreffen steht Mittwochs von 10.15 – 12.45 Uhr RuW 4.101 zur Verfügung. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen beschränkt.

Teilnehmerliste

 

Literatur (Auswahl): Griebel/Sabanogullari, Moot Courts. Eine Praxisanleitung für Teilnehmer und Veranstalter, [Nomos] 2011; Hannemann, Praxisleitfaden Moot Court, [BWV] 2014; Reiß, Werkstattbericht zum Projekt Planspiel Strafprozessrecht – von der Tat zum Urteil, ZDRW 2014, 150. Auf die Studien- und Prüfungsordnung wird hingewiesen.

Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft

Termin: Blockseminar am Donnerstag, den 9.2.2017 (Seminarschwerpunktwoche), 10.15 - 19.00 Uhr, RuW 3.101 (neuer Raum)

Leistungsnachweis: Mündlicher Vortrag

Programm: Das Seminar richtet sich an besonders qualifizierte und befähigte junge Strafjuristen, insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs i.S.d. § 7 Abs. 6 StudienO. Das Seminar soll Gelegenheit geben, eigenständig entwickelte Thesen zur Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft unter Einschluss der strafrechtlichen Hilfswissenschaften sowie der allgemeinen Rechtsphilosophie und -theorie zu präsentieren und zu verteidigen. Die Inhalte sollen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern (vgl. auch § 2 Abs. 2 PromO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die nach diesen Maßstäben erfolgende individuelle Zulassung durch den Veranstalter (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO).

Die Veranstaltung findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) am Donnerstag, den 9.2.2017, von 10.15-19.00 Uhr in RuW 3.101 (neuer Raum) statt. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt.

Kontakt

Prof. Dr. Matthias Jahn

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie sowie Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS)

Adresse:
Campus Westend (RuW 4.122)
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
D-60323 Frankfurt a.M.

Kontakt:
Tel.: 069/798-34336
Fax: 069/798-34521
E-Mail: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

Montag: geschlossen
Dienstag: 8:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 15:00 Uhr (nur per E-Mail oder telefonisch)
Freitag: geschlossen
Sekretariat in Raum RuW 4.123


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