Wettbewerb als Prognosegegenstand (DFG SPP 1859)
Erwartungen sind eine elementare Voraussetzung ökonomischen Handelns. Da zukunftsbezogene Entscheidungen stets unter der Bedingung von Unsicherheit erfolgen, tragen Erwartungen dazu bei, Komplexität zu reduzieren und verfügbare Informationen möglichst effizient zu nutzen. Erwartungen generieren demnach Handlungswissen und sind in allen ökonomischen Entscheidungssituationen von zentraler Bedeutung. Der Lehrstuhl geht den rechtlichen Steuerungsformen im Rahmen des DFG-Schwerpunktprogramms 1859 (“Experiences and Expectations: Historical Foundations of Economic Behaviour”) nach.
Die Erwartungsbildung bei der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in der Bundesrepublik Deutschland und den USA
In der ersten Förderperiode wurde die Erwartungsbildung von nationalen Kartellbehörden und Gerichten bei Unternehmensfusionen in den USA und Deutschland zwischen 1945 und 1989 analysiert. Die im 20. Jahrhundert etablierten Fusionskontrollregime bündelten nicht nur erhebliches Erfahrungswissen, sondern verpflichteten Behörden und Gerichte beider Länder zu einer ökonomischen Erwartungsbildung in divergierenden Rechtssystemen. Durch einen Vergleich soll insbesondere die aus den USA stammende These empirisch hinterfragt werden, ob und inwieweit die Wettbewerbsregime beider Regulierungsräume von Konvergenz gekennzeichnet sind.
Bearbeiterin: Verena Rassow
Die Erwartungsbildung supranationaler Regulierungsakteure bei der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in transnationalen Märkten
In der zweiten Förderperiode werden grenzüberschreitende Fusionsvorhaben in Europa zwischen 1958 und 2003 untersucht, die auf der Grundlage des EWG-Vertrages und ab 1990 unter der europäischen Fusionskontrollverordnung (VO/EWG Nr. 4064/89) eine Einschätzung bzw. Entscheidung der Europäischen Kommission nach sich ziehen konnten. Dabei sollen insbesondere die bisher gewonnenen Erkenntnisse auch als Vergleichsmaterie genutzt und nach Konvergenzen bzw. Divergenzen der Marktbeurteilung zwischen staatlicher und supranationaler (ohne bundesstaatliche Ordnung) Wettbewerbskontrolle gefragt werden.
Prof. Dr. Louis Pahlow
Fachbereich Rechtswissenschaft
Institut für Rechtsgeschichte
Goethe-Universität Frankfurt am Main
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