Berufsmöglichkeiten


Mit einem Abschluss in Rechtswissenschaft stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen – so viele, dass wir hier nur einen kleinen Ausschnitt vorstellen können.

Der Großteil der Studierenden entscheidet sich für die klassische 2 stufige Juristenausbildung.

Was heißt das? In der ersten Stufe wird das Studium mit der Ersten juristischen Prüfung (=früher Erstes Staatsexamen) abgeschlossen und danach folgt eine 2-jährige praktische Ausbildung (=Referendariat), die mit der zweiten juristischen Staatsprüfung (=Zweites Staatsexamen) abschließt. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums UND des Referendariats ist man „VolljuristIn“.

D.h. der Abschluss des Studiums mit der Ersten Prüfung ist nur ein Zwischenschritt im Rahmen des 2-stufigen Aufbaus uns ist einem mit den anderen möglichen Hochschulabschlüssen gleichzusetzen.

Absolvierende des Studiengangs Rechtswissenschaft, die direkt nach dem Erwerb des Universitätsabschlusses (Erste Prüfung) auf den Arbeitsmarkt treten, werden gleichgestellt wie Absolventen mit einem Bachelor/Magister Abschluss. Mögliche Bereiche für den weiteren Werdegang sind NROs (Nichtregierungs-Organisationen)/NGOs (non-governmental organization) oder die Teilnahme an weiterführenden Studiengängen mit internationaler Ausrichtung (sog. Masterprogramme). Auch bestehen Berufsmöglichkeiten nach einer entsprechenden Zusatzausbildung im Auswärtigen Amt, im Bibliotheks- und Archivwesen, im Kriminal- und Polizeivollzugsdienst u.v.m.

Die klassischen Berufe wie RechtsanwältIn, StaatsanwältIn, RichterIn oder NotarIn setzen zwingend den Abschluss der 2-stufigen Juristenausbildung voraus. VolljuristInnen nehmen auch oft Beamtenpositionen im höheren Dienst von öffentlichen Verwaltungen wahr, z.B. in Kommunalverwaltungen, staatlichen Institutionen oder Ministerien auf Länder- und Bundesebene.  

Abschluss Bachelor of Law

Eine weitere Möglichkeit eines juristischen Studiengangs ist der Bachelorstudiengang mit dem Abschluss Bachelor of Law (LL.B.).

Der Unterschied zwischen der klassischen Juristenausbildung und diesem Studiengang liegt zunächst darin, dass Sie mit dem Abschluss Bachelor of Law nicht die 2-jährige praktische Ausbildung (Referendariat) beginnen können und daher auch nicht VolljuristIn werden können. Sie erwerben mit dem Abschluss Bachelor of Law, genau wie mit dem Abschluss erste juristische Prüfung, einen jeweils entsprechenden Hochschulabschluss.

Oft sind die Bachelorstudiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Law mit speziellen Schwerpunkten ausgestaltet, so dass eine Schwerpunktsetzung schon frühzeitig möglich ist. Das Angebot der unterschiedlichen Schwerpunkte wurde in den letzten Jahren sehr ausgeweitet.

Die Goethe-Universität Frankfurt am Main bietet keinen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Law an, vielmehr werden diese eher von Fachhochschulen angeboten.

Bereits während Ihres Studiums an unserem Fachbereich können Sie verschiedene Berufsfelder kennenlernen und juristische Schlüsselqualifikationen erwerben. In berufspraktischen Übungen (z.B. Veranstaltungen zur Wirtschaftsmediation, Kanzleiführung etc.) und Veranstaltungen, bei denen Ihnen anwaltliche Berufsbilder von Praktikern vorgestellt werden, sowie durch insgesamt drei Praktika während des Studiums, haben Sie die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln um sich so auf die Arbeitswelt vorbereiten zu können. Mit persönlichem Engagement und guten Noten in der Ersten juristischen Prüfung und der Zweiten juristischen Staatsprüfung stehen Ihnen somit alle Optionen offen. Wenn Sie mehr Informationen oder eine Beratung zu möglichen Karrierewegen benötigen, können Sie sich jederzeit an unsere Studienfachberatung oder das Career Center der Goethe-Universität wenden.

Einen Überblick über die unterschiedlichen juristischen Berufsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur unter: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/

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