Das Kolloquium wird als Videokonferenz in Echtzeit donnerstags von 14-16 Uhr über die Software "Zoom" stattfinden. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht. Alle Informationen finden Sie auf OLAT.
Beginn: 23.04.2020
Donnerstags, 14-16 Uhr, Videokonferenz Zoom
Der prozessuale Menschenrechtsschutz hat eine erhebliche Bedeutung erlangt, wie nicht zuletzt die hohe Zahl von Beschwerden belegen, die den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jährlich erreichen. Auch die Verfahren der neun Vertragssysteme, die vom UNO-Hochkommissar für Menschenrechte verwaltet werden, haben eine erhebliche Bedeutung, wenn sie auch an Kapazitätsgrenzen der befassten Institutionen stoßen. Inhalt der Veranstaltung sollen daher weniger die materiellen Menschenrechte als vielmehr die Mittel ihrer Durchsetzung sein. Die einzelnen Durchsetzungsmechanismen, vom völkerrechtlichen Fremdenrecht über die Geltendmachung vor nationalen Gerichten, Individual-, Staaten- und Kollektivbeschwerdeverfahren, Berichtsverfahren und Untersuchungskommissionen bis hin zu Konzepten des allgemeinen Völkerrechts wie Sanktionen und die Responsibility to Protect sollen im Einzelnen vorgestellt und in Fallstudien vertieft werden.
Literatur: Schilling, Internationaler Menschenrechtsschutz, 3. Aufl. 2016; Kadelbach, Internationale Durchsetzung, in: Dörr/Grote/Marauhn, EMRK/GG Konkordanzkommentar, 2. Aufl. 2013, Kapitel 30, Neuauflage erscheint demnächst.
Leistungsnachweis: Take-Home-Exam (Klausur)
Ausgabe der Aufgabenstellung: 22.07.20, 10 Uhr
Ende der Bearbeitungszeit: 24.07.20, 10 Uhr
Die Aufgabenstellung ist ab dem 22.07.20, 10 Uhr auf OLAT zu finden. Die Abgabe der Bearbeitung erfolgt ebenfalls über OLAT.
Nähere Informationen dazu finden Sie im OLAT-Kurs.
>>> Zugangsdaten zur Videokonferenz sowie Materialien zum Kolloqium auf OLAT