Allgemeine Hinweise zum Ablauf

Aufnahme in den Korrektorenpool

Um auf die Liste der Korrekturkräfte gesetzt zu werden, genügt eine formlose Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugniskopien an unirep@jura.uni-frankfurt.de.

Formale Voraussetzung für die Aufnahme ist der Abschluss des staatlichen Teils des Examens mit einem Prädikat in der Gesamtnote, oder zumindest in den Klausurnoten zu jedem Fach, in dem Sie korrigieren möchten. Bitte senden Sie uns  deshalb auch eine Einzelnotenübersicht zu.

Hiervon kann in begründeten Ausnahmefällen (etwa langjährige Korrekturerfahrung, "bekannt und bewährt") nach Ermessen der Veranstalter*innen abgesehen werden.

Vergabe von Korrekturen

Während der Vorlesungszeit organisieren die Professuren die Korrektur selbst und greifen nicht immer auf die Unirep-Korrektorenliste zurück, da sie teilweise schon eigene Korrektor*innen haben oder die Aufgabe intern übernehmen. Daher kann es zu längeren Pausen kommen, bis wieder Korrekturen anfallen.

Ablauf des Klausurenkurses

Digitaler Klausurenkurs: Der Unirep-Klausurenkurs wird digital abgehalten. Das bedeutet, zur Korrektur werden nur Scans der Klausuren ausgegeben, die dann auch im jeweiligen PDF zu bearbeiten sind. Die Ausgabe erfolgt über einen Cloudspeicher der Universität, ebenso die Rücknahme der Klausuren, Voten und Vertragsunterlagen. Die Korrektur kann also bequem vom Homeoffice aus erledigt werden.

Die Klausuren werden immer Freitags von 13-18 Uhr geschrieben, die Besprechung ist immer 11 Tage später, also am zweiten Dienstag nach der Klausur, entsprechend sollten bis spätestens 10 Tage nach der Klausur (also Montag) die Arbeiten wieder zurückgegeben werden.

Es ist üblich, dass Klausuren schon am Freitagabend an die Korrekturkräfte verteilt werden.

Nach neuen Vorgaben der Personalabteilung ist es zwingend notwendig, dass spätestens mit Ausgabe der Klausuren der Werkvertrag unterschrieben wird!

Wir benötigen außerdem:

  • eine Liste der häufigsten Fehler
  • einen Notenspiegel
  • Beides kann gerne vorab per E-Mail an die Veranstalter*innen geschickt werden, insbesondere die Liste mit den Fehlern.

Korrektur

Auf der rechten Seite finden Sie einen allgemeinen Korrekturleitfaden.
Die Korrekturen müssen den Bearbeiter*innen die Möglichkeit geben, ihre Fehler zu erkennen, aus diesem Grund verbietet sich etwa auch ein pauschaler Verweis auf die Lösungsskizze in den Randbemerkungen. Die Korrektur muss enthalten:

  • ein aussagekräftiges Schlußvotum und ebensolche Randbemerkungen, jedenfalls eines von beiden auch ausführlich
  • eine lange oder kurze, jedenfalls aber nachvollziehbare Begründung der Note (im Schlußvotum)
  • gut lesbar den Namen der Korrekturkraft oder ein vorher vereinbartes Kürzel unter dem Votum

Weitere Informationen finden Sie im Korrekturleitfaden.

Nebentätigkeitsgenehmigung für Referendar*innen

In Absprache mit der Referendarsstelle am OLG Frankfurt stellen wir für alle Referendar*innen eine Absichtserklärung über den Einsatz als Korrekturkraft aus, damit Sie so schnell und reibunngslos wie möglich die erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung erhalten können.


Abrechnung und Abgabe

Die passenden Vordrucke stehen auf der rechten Seite zum Download bereit.

Werkvertrag

Bitte in dreifacher Ausfertigung abgeben. Die dritte Ausfertigung dient der Korrekturkraft zu Dokumentation in den eigenen Akten. (Beispielsweise zwecks: Steuererklärung, Referendariat) Veranstalter*in ist immer der/die Klausursteller*in.

Angestellte der Universität dürfen nicht mehr auf Werkvertragsbasis korrigieren.

Rechnung

Bitte in zweifacher Ausfertigung abgeben.

Nebentätigkeitsgenehmigung des Dienstherren/Arbeitgebers

Um das Beantragen zu Erleichtern, stellen wir ab sofort Absichtserklärungen über den Einsatz als Korrekturkraft aus.

Die Nebentätigkeitsgenehmigung ist zwingend erforderlich, wenn Sie als Referendar*in beim Land Hessen angestellt sind.

>> Bitte in einfacher Ausfertigung abgeben, aber bei jeder Abrechnung wieder! <<

Abgabe der Klausuren und Vertragsunterlagen

Nach einer neuen Vorgabe der Personalabteilung muss ab sofort vor Ausgabe von Klausuren ein Werkvertrag geschlossen worden sein, d.h. Sie müssen spätestens bei Entgegennahme der Klausuren den Vertrag unterschreiben!

Sie können die Rechnung nach wie vor zeitgleich mit den korrigierten Klausuren abgeben:

  • in der Vorlesungszeit: NUR direkt bei den Veranstaltern:innen
  • NUR in den Semesterferien: in das Unirep-Postfach RuW 36 oder
    persönlich zu den Öffnungszeiten des Sekretariats in RuW 2.136

Der Postraum ist im RuW-Erdgeschoß neben den Fahrstühlen und sollte unverschlossen sein, der/die Pförtner*in kann aber auch zur Not den Raum für Sie aufschließen.