Klausuren und Hausarbeiten

Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen


Anmeldung zu Klausuren und Hausarbeiten

1. Eine Anmeldung ist auch zu den Klausuren der Fortgeschrittenenübungen und zu den Hausarbeiten der Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen erforderlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das QIS.

  • Für die Klausuren müssen Sie sich bis eine Woche vor dem Klausurtermin angemeldet haben;
  • Die Anmeldung für die Hausarbeiten zu den Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen ist bis zum 15. März bzw. 15. August möglich. Für die zwischenprüfungsrelevanten Hausarbeiten zu den Vorlesungen Einführung in die Rechtsphilosophie und -soziologie und Rechts- und Verfassungsgeschichte I gelten die nach der Prüfungsordnung berechneten und hier angegebenen Anmeldefristen. 

Die Notwendigkeit der Anmeldung zu den Klausuren und Hausarbeiten zu den Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen bedeutet nicht, dass damit eine Einschränkung der Versuchsmöglichkeiten verbunden ist. Sie können weiterhin so viele Versuche unternehmen, wie Sie benötigen, um die Leistung zu erwerben.

Studierende mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2003/04 können und müssen sich nicht für diese Klausuren und Hausarbeiten anmelden.

2. Die Abmeldung von den Klausuren und Hausarbeiten zu den Fortgeschrittenenübungen und den Hausarbeiten zu den Anfängerscheinen ist ohne Angabe von Gründen im QIS möglich

  • bei Klausuren zu Fortgeschrittenen-Übungen noch am Klausurtag 24 Uhr,
  • bei Hausarbeiten zu Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen bis zum 31.03. bzw. 30.09.

Achtung: Für zwischenprüfungsrelevante Klausuren und Hausarbeiten gelten die Fristen gem. §§ 40 Abs. 3 und 54 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung.

3. Nehmen Sie an einer angemeldeten Klausur zu einer Fortgeschrittenübung nicht teil oder beenden Sie die Bearbeitung einer Fortgeschrittenen-Hausarbeit nicht, wird die Prüfung nicht mit 0 Punkten bewertet. 

Konnten Sie nicht an einer Klausur teilnehmen, können Sie sich am Klausurtag bis 24 Uhr abmelden; ansonsten wird die Klausur erst mit dem Eintrag der Prüfungsergebnisse aus Ihrem Prüfungsdatensatz ausgetragen. Der Rücktrittsgrund ist nicht anzuzeigen; eine Nachklausur wird bei Fortgeschrittenenklausuren nicht angeboten.

Konnten Sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen zeitweise eine Hausarbeit nicht bearbeiten, können Sie bei dem*der Veranstalter*in die Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen. Sollten Sie die Bearbeitung einer Hausarbeit nicht abschließen können, melden Sie sich bitte innerhalb der dazu vorgesehenen Frist im QIS ab, da es sonst Schwierigkeiten bei der Anmeldung der Hausarbeit des nächsten Semesters geben könnte. Die Anmeldung wird sonst erst mit dem Eintrag der Prüfungsergebnisse aus Ihrem Prüfungsdatensatz ausgetragen.


4. Die Vorlesungen im Pflichtfachbereich enden bereits in der vorletzten Woche der Vorlesungszeit.

5. Die Tutorien enden bereits zwei Wochen vor dem eigentlichen Ende der Vorlesungszeit.

6. Die Klausuren zu den Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen finden i.d.R. in der letzten Woche der Vorlesungszeit und in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit statt.

7. Die regelmäßig stattfindenden Seminare und Kolloquien enden ebenfalls bereits zwei Wochen vor dem eigentlichen Ende der Vorlesungszeit.


Bitte beachten Sie aber unbedingt: Diese Fristen gelten nicht für die zwischenprüfungsrelevanten Klausuren und Hausarbeiten oder Prüfungen im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung.