Internationaler Menschenrechtsschutz

Internationaler Menschenrechtsschutz

Kolloquium, 2 SWS, Leistungsnachweis: Klausur am 2. Februar 2010 von 10 bis 13 Uhr im Casino Raum 1.802.

Zeit und Ort: Di 10:00 - 12:00, RuW 2.101

 

Inhalt

Die Vorlesung behandelt in erster Linie die verfahrens- und materiellrechtlichen Aspekte der universellen und regionalen Schutzsysteme für Menschenrechte. Im Mittelpunkt stehen die bürgerlichen und politischen Rechte ("Menschenrechte der ersten Generation"). Zusätzlich werden in Überblicken andere Bereiche des Völkerrechts dargestellt, die dem Schutz des Individuums dienen (Humanitäres Völkerrecht, Fremden- und Flüchtlingsrecht, Recht nationaler Minderheiten). Völkerrechtliche Grundkenntnisse sind erwünscht.


1. Teil: Universeller Menschenrechtsschutz

§ 1. Überblick über Entwicklung und Stand des universellen Menschenrechtsschutzes

§ 2. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948

§ 3. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966

§ 4. Weitere universell geltende Menschenrechtsinstrumente (Überblick)

 

2. Teil: Regionaler Menschenrechtsschutz

§ 5. Überblick über Entwicklung und Stand des regionalen Menschenrechtsschutzes

§ 6. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

§ 7.  Die Amerikanische Menschenrechtskonvention (AMRK)

§ 8. Die Afrikanische Menschenrechtskonvention (AfrMRK)

§ 9. Andere regional geltende Menschenrechtsinstrumente

 

3. Teil: Inhalt ausgewählter Menschenrechte

§ 10. Das Recht auf Leben

§ 11. Das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung

§ 12. Das Diskriminierungsverbot

§ 13. Die Gewissens- und Religionsfreiheit

§ 14. Die Meinungs- und Pressefreiheit

§ 15. Das Recht auf Eigentum

§ 16. Das Recht auf ein faires Verfahren

§ 17. Andere Rechte (Überblick)

 

4. Teil: Andere Rechtsgebiete zum Schutz des Individuums (Überblick)

§ 18. Das Fremdenrecht

§ 19. Das Flüchtlingsrecht

§ 20. Das Recht nationaler Minderheiten

§ 21. Humanitäres Völkerrecht


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