Hilfskräfte, Tutoren/innen, Korrekturkräfte

Hilfskräfte, Tutoren/innen, Korrekturkräfte

Infos zur Einstellung als Hilfskraft und Tutor/in

Infos zur Tätigkeit als Korrekturkraft

 


Infos zur Einstellung als Hilfskraft und Tutor/in


Wenn Sie als Hilfskraft an einer Professur oder einer anderen Betriebseinheit des Fachbereichs arbeiten wollen, können Sie sich auf den entsprechend Informationsseiten  des Fachbereichs und der Personalabteilung (nur von einem Rechner an der Universität aus) sowie auf den Internetseiten und Aushängen der Professuren darüber informieren, ob im Moment Hilfskräfte gesucht werden.

Wenn Sie als Tutorin oder Tutor Studierende in Ihrem Fortkommen im Studium unterstützen möchten, können Sie sich hier bewerben. Auch wenn Sie als Tutorin oder Tutor tätig sein werden, werden Sie als Hilfskraft eingestellt. Sie schließen wie die Hilfskräfte an den Professuren einen Hilfskraftvertrag ab, der auf die Dauer des Tutoriums befristet ist.

Sollten Sie Interesse haben, Erstsemestern im Rahmen der Einführungsveranstaltung bei den ersten Schritten an der Goethe-Universität zur Seite zu stehen, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Wie wird die Hilfskrafttätigkeit vergütet?

1. Studentische Hilfskraft: 12,48 €/Std.
2. Studentische Hilfskraft (im fortgeschrittenen Studium, siehe nächsten Punkt): 13,53 €/Std.

Was sind die Voraussetzungen?

Um Hilfskraft zu werden, muss man (in der Regel im Studiengang Rechtswissenschaft) an einer Universität eingeschrieben sein.

Um die Vergütung für Hilfskräfte im fortgeschrittenem Studium zu erhalten, muss man nach der Zwischenprüfung mindestens zwei Semester studiert haben und entweder zwei Fortgeschrittenenscheine oder einen Fortgeschrittenenschein plus zwei studienbegleitende Schwerpunktbereichsprüfungsleistungen erworben haben.

Um als Tutorin oder Tutor beschäftigt zu werden, muss in der Regel die Zwischenprüfung bereits abgelegt worden sein.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich erstmals als Hilfskraft an der Universität Frankfurt eingestellt werde?

Studentische Hilfskräfte benötigen:
1. aktuelle Studienbescheinigung,
2. Selbstauskunft / ELStAM-Formular (früher: Lohnsteuerkarte) (hier erhältlich unter "Hilfskräfte"),
3. Kopie des Krankenkassenkärtchens oder einer entsprechenden Bescheinigung der Krankenkasse,
4. Personalbogen und Sozialversicherungsbogen(hier erhältlich unter "Hilfskräfte"),
5. ggf. die Nachweise über die Voraussetzungen für die erhöhte Vergütung (Zwischenprüfungszeugnis und einfacher QIS-Ausdruck), 

6. Kopie des Personalausweises.


Hilfskräfte nicht-deutscher Staatsangehörigkeit benötigen zusätzlich:
Kopie des Passes (EU-Staaten) oder
Aufenthaltsgenehmigung bzw. Arbeitserlaubnis (Nicht-EU-Staaten)

Arbeitszeitkonto 

Hilfskräfte bzw. TutorInnen haben ein Arbeitszeitkonto und die Arbeitszeit entsprechend zu dokumentieren. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte § 6 des Arbeitsvertrages oder dem Merkblatt der Personalabteilung zu den studentischen Hilfskraftverträgen hier.


Ich bin Hilfskraft oder Tutor/in und möchte zusätzlich Klausuren und Hausarbeiten korrigieren.

Wenn Sie Hilfskraft oder Tutor/in sind und zusätzlich Klausuren und Hausarbeiten korrigieren möchten, geht dies seit August 2016 nur über Aufstockung bzw. Verlängerung Ihres Hilfskraftvertrages.

Hilfskräfte wenden sich in dem Fall mit ihrem aktuellen Vertrag an die Professur, die die Veranstaltung, bei der Sie korrigieren wollen, durchführt. Dort wird dann ein neuer Hilfskraftvertrag vorbereitet, der die zusätzlichen Arbeitsstunden für die Korrekturen berücksichtigt. Dem Vertrag muss die unterschriebene Anlage zum Hilfskraftvertrag beigelegt werden (Vorlage hier als interaktive PDF-Datei).

Tutoren/innen und Hilfskräfte dürfen auch nur über eine Anstellung als Hilfskraft korrigieren, wenn die Korrekturtätigkeit weniger als drei Monate nach Beendigung des Tutoriums oder der Hilfskrafttätigkeit ausgeübt wird. Wenden sich in diesem Fall ebenfalls an die Professur, die die Veranstaltung, bei der Sie korrigieren wollen, durchführt. Dort wird dann ein neuer Hilfskraftvertrag vorbereitet.

Tutoren/innen, bei denen die Korrekturtätigkeit in die Zeit als Tutor/in fällt (z.B. bei Probeklausuren oder wenn die Hausarbeit des letzten Semesters korrigiert werden soll), wenden sich wegen der Vorbereitung des Hilfskraftvertrages an Frau Mestrovic.

Bitte beachten Sie:
1) Die Vergütung der Korrekturtätigkeiten über einen Hilfskraftvertrag weicht bei studentischen Hilfskräften von den u.g. Beträgen ab.
2) Wenn Sie vergütet über einen Hilfskraftvertrag korrigieren, können Sie nicht beliebig viele Arbeiten korrigieren. Die Ausgabe der Arbeiten erfolgt in "Päckchen". Die Größe der Päckchen differiert je nach Veranstaltungsart und Prüfungsarbeit zwischen 1 und 8 Arbeiten. Näheres hierzu erfahren Sie an den jeweiligen Professuren. Auch darf der Hilfskraftvertrag nicht über eine Stundenzahl von mehr 80 Monatsstunden gehen, wobei die Stunden für die Hilfskraft- und Korrekturtätigkeit zusammengerechnet werden müssen.

Infos zur Tätigkeit als Korrekturkraft

Die Korrektur der Klausuren und Hausarbeiten ist dezentral organisiert. Verantwortlich für die Korrektur sind die Veranstalter und Veranstalterinnen der Vorlesungen sowie die Mitarbeiter/innen des UniRep. Möchten Sie hier Klausuren und Hausarbeiten korrigieren, müssen Sie sich daher an diese wenden. Welche Professur welche Vorlesung anbietet, entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis.

Die Korrektur von Klausuren und Hausarbeiten wird über einen Werkvertrag abgerechnet, wenn Sie nicht Hilfskraft an einer Professur etc. oder Tutor/in sind, welcher vor Beginn der Korrekturtätigkeit mit dem Veranstalter geschlossen wird (Vorlage hier als interaktive Word-Datei). Hilfskräfte oder Tutoren/innen können nur über einen Hilfskraftvertrag gegen Entgelt korrigieren (s.o.). Bitte beachten Sie auch, dass die Tätigkeit als Hilfskraft oder Tutor/in länger als drei Monate zurückliegen muss, da ansonsten eine Korrektur über Werkvertrag ebenfalls nicht möglich ist.

Sollten Sie z.B. als Referendar/in in Nebentätigkeit korrigieren, müssen Sie diese Nebentätigkeit vorher bei Ihrem Hauptarbeitgeber anzeigen bzw. genehmigen lassen. Ist Ihr Hauptarbeitgeber das Land Hessen oder eine andere öffentlich-rechtliche Institution, müssen Sie bei der Rechnungsstellung nachweisen, dass Sie in Nebentätigkeit hier korrigieren dürfen. Die vom OLG geforderte Absichtserklärung über eine Korrekturtätigkeit erhalten Sie von der Professur, für die Sie korrigieren möchten.

Nach Abschluss der Korrektur stellen Sie dem Veranstalter/der Veranstalterin eine Rechnung (Vorlage hier als interaktive PDF-Datei). Die Vergütung für die Korrekturen beträgt (pro Klausur):

  Klausur Hausarbeit
Anfängerübung 7,50 € 15,00 €
Fortgschrittenenübung / Grundlagenveranstaltung 9,50 € 19,00 €
UniRep-Klausur 10.00 € -

Kontakt

Universität Frankfurt
Fachbereich Rechtswissenschaft
Dekanat

Besucheradresse
Campus Westend / RuW-Gebäude
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am Main

Postadresse:
60629 Frankfurt am Main

Tel. 069/798-34206
Fax: 069/798-34530
E-Mail:
dekanatfb1@rz.uni-frankfurt.de

Die Mitarbeiter*innen des Dekanats bieten Sprechzeiten vor Ort ausschließlich nach Terminvereinbarung an.

Die Sprechzeiten sind sofern bei dem/der Mitarbeiter*in nicht anders angegeben:

Di bis Do von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Bitte vereinbaren Sie bei dem/der jeweiligen Mitarbeiter*in einen Termin per Mail oder online.