Kolloquium "Antidiskriminierungsrecht"

Schwerpunktbereiche:Internationalisierung und Europäisierung des Rechts (1); Grundlagen des Rechts (3); Verfassung, Verwaltung, Regulierung (4) und Arbeit, Soziales, Lebenslagen (5).

Zeitpunkt: wöchentlich donnerstags 16-18 Uhr.

Beschreibung: Die Veranstaltung gibt eine Einführung in die Entwicklung und den derzeitigen Stand des Antidiskriminierungsrechts. Sie befasst sich mit der Grundfrage, was Diskriminierung überhaupt bedeutet und erörtert die Antidiskriminierungsregelungen auf verschiedenen rechtlichen Ebenen, insbesondere im Europarecht, im Verfassungsrecht und im AGG.

Literaturempfehlung: zu Beginn der Veranstaltung.

Leistungsnachweis: Klausur.

Für das Kolloquium ist eine Anmeldung nicht erforderlich.