Professur für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt im Sozialrecht
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Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!
Wichtige Hinweise
Apr 6
Information zur Abschlussklausur: Verwaltungsrecht I im WS 20/21Dienstag, den 06.04.2021
Liebe Studierende,
die Noten für die Abschlussklausuren zu der Vorlesung „Verwaltungsrecht I“ (VerwR I) aus dem Wintersemester 2020/21 werden voraussichtlich ab Donnerstag, dem 08.04.2021, im QIS abrufbar sein.
Sie werden ab dann auch die Möglichkeit haben, das Votum zu Ihrer Klausur einzusehen. Wegen der pandemischen Lage erfolgt die Einsichtnahme ausschließlich digital. Die Klausur enthält keine Randbemerkungen durch die Korrektor*innen, die relevanten Informationen befinden sich ausschließlich im Votum. Bitte schicken Sie eine E-Mail an: votenlehrstuhlwallrabenstein@jura.uni-frankfurt.de und bitten Sie um die Zusendung des Votums. Verwenden Sie hierfür ausschließlich Ihre universitätsinterne E-Mail-Adresse und fügen Sie eine Kopie Ihres Studierendenausweises bei. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur die berechtigten Personen Kenntnis der Note und des Votums erhalten.
Für etwaige Remonstrationsvorhaben gilt eine Frist bis zum Ablauf des 19.04.2021. Bis 23:59 Uhr dieses Tages muss die Remonstration mit einer Begründung eingegangen sein. Verspätete Remonstrationen werden nicht bearbeitet. Achten Sie also bitte im eigenen Interesse auf eine fristgemäße Remonstration. Sollten Sie für Ihre Remonstration den Text Ihrer eigenen Klausur benötigen, so senden Sie bitte eine E-Mail an votenlehrstuhlwallrabenstein@jura.uni-frankfurt.de und bitten Sie um die Zusendung eines Scans Ihrer Klausur. Wegen des hohen Personalaufwandes (fast 300 Klausuren mit vielen Seiten) machen Sie bitte von dieser Möglichkeit nur Gebrauch, wenn Sie remonstrieren möchten. Auch die Remonstration selbst schicken Sie bitte an diese E-Mail-Adresse. Auch hier gilt jeweils: Verwenden Sie hierfür ausschließlich Ihre universitätsinterne E-Mail-Adresse und fügen Sie eine Kopie Ihres Studierendenausweises bei.
Wichtig: Sie müssen in Ihrer Remonstration darlegen, weshalb ein Bewertungsfehler gerade im Hinblick auf Ihre Klausur vorliegt, der zu einer höheren Punktzahl führt. Es ist nicht ausreichend, auf die Klausur von Kommilitoninnen oder Kommilitonen zu verweisen und auszuführen, dass diese für vergleichbare Lösungen mehr Punkte erhalten hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Lehrstuhl Wallrabenstein
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ab Freitag, den 20.03.2020 geschlossen. Bitte telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen!