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Das Fachbereichszentrum für Schlüsselqualifikationen hat sich zum Ziel gesetzt das Lehrangebot entsprechend der Neuregelung von § 5a (3) des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) auszurichten.

Die Vorschrift des § 5a (3) lautet:
"Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit."

Damit soll das Studium in weitaus stärkerem Maß als bislang Praxis- und Anwaltsbezüge enthalten.

Aus diesem Grund deckt das Fachbereichszentrum für Schlüsselqualifikationen mit ihrem umfangreichen Lehrangebot (Schlüsselqualifikationen i.e.S., Fremdsprachige Rechtskenntnisse und German and International Arbitration) Anwalts- und Berufsfeldorientierte Lehrveranstaltungen unter Einbeziehung von erstklassigen Praktikern ab. Durch die (zumeist) anwaltlichen Lehrbeauftragten erhalten die Studierenden bereits im rechtswissenschaftlichen Studium erste berufspraktische Einblicke.

Zwischen dem Fachbereichszentrum für Schlüsselqualifikationen und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main besteht seit Mai 2007 eine Kooperationsvereinbarung.


Der Geschäftsführende Direktor des Fachbereichszentrums für Schlüsselqualifikationen ist Herr Prof. Dr. Joachim Zekoll, LL.M., sein Vertreter Herr Prof. Dr. Bernd Waas.
Die Geschäftsführer sind Rechtsanwältin & Mediatorin Frau Hülya Arslaner (Details) und Rechtsanwalt Herr Hasan Sahin.

 

 

 

 

 

geändert am 15. Mai 2012  E-Mail: Webmasterfischer@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 15. Mai 2012, 15:22
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/zentrum_slq/ueber_Uns/index.html