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Hans Erich Troje: "Graeca leguntur" heute (2002, mit Ergänzung 2003)
(Zugleich Bericht über Rechtshistorisches Seminar WS 2001-2002) I. Einleitung. "Graeca leguntur" (GL) ist 1971 erschienen. Die Arbeit wurde inmitten der Krisen-, Aufbruchs- und Untergangsstimmung von 1968-69 unter größter Anspannung und in viel zu großer Eile geschrieben und im Frühjahr 1969 abgeschlossen. Esse non potuit quin in tali opere quaedam culpanda detegantur. In der Tat gibt es viele Ungenauigkeiten (siehe Corrigenda), Auslassungen und Versäumnisse, z. B. die Nichtbeachtung von Jean Matal oder im Rahmen der Untersuchung von Torellis Digestenedition von 1553 GL S. 41-49 die zu geringe Verwertung wichtiger Informationen und Hinweise in dem dieser Ausgabe gewidmeten Kapitel von Brenkmans Historia pandectarum. Am bedauerlichsten ist, daß in den durch "höhere Gewalt" veränderten Arbeitsbedingungen nach 1969 viele damals in der Tat bereits begonnene Zusatzprojekte, auf die oftmals (z. B. auf den Seiten 46. 94, 106, 108, 115, 124, 126, 130...) hingewiesen wird, nicht abgeschlossen wurden und die in Aussicht gestellten Untersuchungensergebnisse nicht vorgelegt werden konnten. Diese Mängel werden durch die noch heute spürbare "Frische der Darstellung" natürlich nicht ausgeglichen. Bei der Unmasse der in GL verarbeiteten Details bleiben die Irrtümer, Ungenauigkeiten und Fehldatierungen wohl doch unter der Grenze von insgesamt einem Prozent. Die Auslassungen wiegen schwerer. Bezüglich der gleichwohl günstigen Aufnahme der Arbeit bei den Gutachtern (Coing und Simon) und Rezensenten (insbesondere Ascheri, Pieler, Thür und Ullmann) verweise ich auf die Seiten Habil und Ullmann meiner homepage. Unten (Abschnitt II) berichte ich chronologisch über die wichtigsten der mir bisher bekannt gewordenen neueren einschlägigen Studien zur Überlieferungsgeschichte der Digesten und zur humanistischen Textkritik. Im Mittelpunkt steht dabei natürlich nach wie vor die Edition der Florentina durch Torelli/Torrentini Florenz 1553, deren Entstehungsgeschichte nebst Vorgeschichte und Wirkungsgeschichte. Der Zusammenhang zum Miquel-Projekt und zum Thema "Codex secundus" ergibt sich am deutlichsten aus meiner Skizzierung der Kontroverse Agustin-Cujas bzw der "drei Standpunkte" zur Frage des Verhältnisses von V und F in GL S. 47f. Zur Vorgeschichte der Digesten-Edition von 1553 gehört die gut dokumentierte Zusammenarbeit von Torelli mit Agostín und dessen damaligem Freund und Mitarbeiter Jean Matal. Jean Matal aus Poligny (Franche-Comté), der vor 1535 bei Zasius in Freiburg und später mit Agostín in Bologna insbesondere bei Alciat studierte, ist an den Vorarbeiten von Antonio Agostín's Libri emendationum et opinionum von 1543 beteiligt, die den 1517 geborenen, 1543 also 26jährigen Agostín schlagartig berühmt machten und dessen Karriere im kirchlichen Dienst begründeten, in der er bis zum Erzbischof von Tarragona aufstieg. Matal leistete auch erhebliche Vorarbeiten zu der 1567 von Agustin publizierten "Collectio et interpretatio constitutionum graecarum" und zu der erst 1583 publizierten Schrift "De legibus et senatusconsultis". Die Erwähnung Matals im Vorwort der Collectio constitutionum (Metello...partem laudem debemus) ist mit dem Vorwurf verbunden, librarii Lugdunenses hätten aliquot constitutionum exempla aus ihm herausgequetscht. Eine Äußerung des jüngeren Torelli im Vorwort (Lectoribus) der Digesten-Edition von 1553, nach der ein quidam bonus vir, der Zugang zu Torellis Aufzeichnungen und Materialien gehabt habe, einen Vertrauensbruch begangen habe, wird neuerdings auf Matal bezogen (vgl. unten bei "1986"). Mir scheint der Vertrauensbruch nicht nachgewiesen oder gar, aufs Ganze gesehen, eher mehr auf Seiten Agustins und Torellis zu liegen, die Matal ein gutes Jahrzehnt für sich arbeiten ließen, ohne seine Anteile an ihren Publikationen angemessen herauszustellen. Während Matal 1543 im Auftrag Agustins in Venedig nach Resten des Nachlasses des 1531 dort verstorbenen Gregor Haloander suchte, entkam er nur um Haaresbreite Haloanders Schicksal und erholte sich erst nach 6 Monaten von schwerer Krankheit. Als Matal nach der gemeinsamen England-Reise sich 1555 von Agustin trennte (um nie mehr nach Rom zurückzukehren), "erbte" Agustin fast alles, was Matal an Aufzeichnungen und Entwürfen in Rom zurückgelassen hatte. Während Agustin zum Spitzenfunktionär der Gegenreformation aufstieg, arbeite Matal in Köln für einen Drucker, der unter anderem ein heute berühmtes "Itinerarium orbis christiani" herausbrachte. Matal's Beiträge und Leistungen sind in GL nicht ausreichend, nämlich überhaupt nicht dargestellt und gewürdigt worden - ganz abgesehen davon, daß ihm aus gleicher Nachlässigkeit fälschlich italienische (statt richtig burgundische) Herkunft nachgesagt wurde. Die drei Briefe Matals an Amerbach in AK V (Teilabdruck des dritten Nr. 2332, Kurzvita Matals bei Nr. 2194) wurden übersehen. Auch der kurze Matal-Artikel bei H. Winterberg, Schüler des Ulrich Zasius, blieb unbeachtet. II. Chronologischer Bericht (1970-2002). 1970: Die mit dem Beitrag "Das Berliner Institutionen- und Digestenfragment MS Lat. fol. N 269" im Bulletino dell' istituto di diritto Romana (BIDR) 71 (1968) S.129-175 begonnene Artikelserie von Robert Röhlewird mit dem Beitrag "Digestorum editio maior und Theodor Mommsen" BIDR 73 (1970) S. 19-34 fortgesetzt und umfaßt (das Buch von 1975 nicht gerechnet) bis zum Beitrag "Einige Hinweise zu einer kritischen Benutzung des Vocabularium Iurisprudentiae Romanae" in SDHI 55 (1989) S. 307-320 24 Beiträge. Die Artikelserie von Pietro Pescani, die 1961 mit dem Beitrag "Florentina (Littera)" zum Novissimo Digesto Italiano begann, wird bis 1983 fortgesetzt. Pescanis Beitrag " La Litera Florentina e Bononiensis e la futura edizione del Digesto" von 1966 wurde für GL leider nicht herangezogen. 1975 erschien, von Candido Flores Sellés herausgeben, in Granada "Jo M. Metelli Sequani Epistolae quaedam et Opuscula duo nunc primum editae". Darin ist unter anderem auch der von Matal erstellte Katalog byzantinischer juristischer Handschriften der Bibliotheca Medicea-Laurentinana (nach einer Handschrift der BN Madrid) enthalten. Diese alsbald auch von Giovanni Gualandi (vgl. unten bei 1986) in N 11 (und danach noch oftmals) erwähnte Teilausgabe von Briefen und Schriften Jan Matal's markiert den Anfang der neueren Matal-Forschung. Gleichzeitig und unabhängig davon berichtete Anthony Hobson in seiner ganz ausgezeichneten Studie "The iter italicum of Jean Matal" (in: Studies in the book trade in honour of Graham Pollard, Oxford 1975, S. 33-61) über den Inhalt der Handschrift "Add.565" der Cambridge University Library, die unter anderem auch Matals Aufzeichnungen über die byzantinischen juristischen Handschriften der genannten Bibliothek und noch vieler anderer Bibliotheken (insbesondere auch der vatikanischen) enthält. Die von Hobson untersuchte Handschrift enthält Matals Aufzeichnungen über die Ende 1542 und Anfang 1543 und nochmals 1546 gesehenen Handschriften. Sie gliedert sich in zwei Teile. Der erste enthält die Titelaufnahmen der verschiedenen von Matal besuchten Bibliotheken und Sammlungen, der zweite die Anmerkungen und Ergänzungen. Hobson gibt eine sehr gute Einführung zu Matal mit Übersicht über seine für Torelli und Agustin geleistete Forschungsarbeit (S. 37 zu Matals Bemühungen, die Florentina-Edition in Basel bei Froben erscheinen zu lassen und Matals Angebot und Bereitschaft, der Edition dort zu assistieren). Der Appendix S. 42 gibt die Auflistung der 16 von Matal beschriebenen Handschriften aus der Laurentiana (6 Blätter fol. 198-203) mit Hinweisen auf die zugehörigen Anmerkungen (75 Blätter, 207-283). Er gibt als Sterbejahr Matals in N 110 das Jahr 1598 (Köln). Die Angaben zum Jahr der Geburt schwanken zwischen 1510 (dann wäre er bei seinem Tode 88 gewesen) und 1520 (dann hätte er bereits mit 14-15 bei Zasius, der 1535 verstarb, studiert). 1980: Candido Flores Selles, Epistolario de Antonio Agustin, Salamanca: Ediciones Universidad de Salamanca 1980, mit Introduccion (S. 7-28), Guia cronologica de D. Antonio Agustin (S. 321) und Indices (S. 323-335). 1981: H. B. Stoltes Brenkman-Buch, Groningen 1981 gibt dem von Savigny und Mommsen abgewerteten Verfasser der Historia pandectarum von 1722 seine wohlverdiente Bedeutung zurück. Ein ähnliches Buch über Eduard Schrader (1779-1860) müßte noch geschrieben werden. Über GL schreibt Stolte einleitend anerkennend "Much is also to be gained from H. E. Troje's Graeca leguntur". In GL S. S. 41-47 sind freilich nur Bruchteile dessen, was Brenkman p. 350-379 zur Taurelliana editio pandectarum mitteilt, berücksichtigt worden. 1983: Die Florentiner Digesten-Handschrift ist nach einer vorausgehenden Restaurierung im Sommer 1983 der Mittelpunkt einer Ausstellung in Florenz, wozu als eine Art Katalog das vorzügliche Büchlein "Le pandette di Giustiniano" Firenze: Oschlki von E. Spagnesi erscheint - vgl. dazu meine zu knappe Rezension in SZRom 103 (1986) 645 f. Begleitend zur Ausstellung fand in Florenz im Juni 1983 die zweitägige Arbeitstagung statt, die in dem Sammelband "Le pandette di Giustiniano. Storia e fortuna di un codice illustre. Due giornate die studio Firenze 23-24 giugno 1983", Firenze: Olschki (1986) dokumentiert ist. Giovanni Gualandi spricht über Torellis Digestenedition (siehe unten bei "1986"). Am Schluß spricht Franz Wieacker über Mommsens Digestenedition und äußert behutsame Vorbehalte gegen dessen von Lachmann übernommenes Editionsverfahren. Zu Wieacker siehe auch unten bei 1988. Folkert Postma, Viglius van Aytta als humanist en diplomaat (1507-1549), Zutphen 1983, erwähnt einleitend (S. 11) GL als das "belangrijkste boek, dat we hebben gelezen", ohne welches er nicht imstande gewesen wäre, ein adäquates Bild von Viglius als Herausgeber der Institutionenparaphrase des Theophilus zu geben. 1984: In einem Beitrag "The Partes of the Digest in the Codex Florentinus" in den Subseciva Groningana 1 (1984) 69-91 versucht B. H. Stolte zu zeigen, daß die Arbeitsverteilung bei der Herstellung von F sich an den septem partes Justinians orientiert und deshalb F noch zu Lebzeiten Justinians geschrieben sein muß. Osler machte den Einwand, daß sich dies nicht unbedingt auf F, sondern eher auf die Vorlage der Schreiber von F beziehen kann. Zwei wichtige Beiträge in Subseciva Groningana V (1992) (N. G. Wilson "A Greek Palaeographer Looks at the Florentine Pandects" und T. Wallinga "The Continuing Story of the Date and Origin of the Codex Florentinus") stützen mit anderen und weiteren Argumenten Stoltes Annahme einer derart frühen Entstehung von F. In dieser Diskussion spielt der bereits 1961 erschienene und von Rechtshistorikern zunächst nicht beachtete Aufsatz "Greek Symptoms in a Sixt Century Manuscript..." von E. A. Lowe (jetzt in dessen Paleographical Papers II, 1972, 466-474) eine wichtige Rolle. In einem Beitrag "Die Pommersfeldener Digestenfragmente und die Überlieferungsgeschichte der Digesten" von 1996 hat B. Sirks zu der Diskussion mittelbar Entscheidendes beigetragen, zu der B. Stolte "Some thoughts on the early history of the Digest text "in Subseciva Groningana VI (1999) S. 103-109 eine Art Schlußwort zu sprechen versucht, das aber zugleich als Geleitwort für künftige Forschungen über die Florentina-Entstehung verstanden sein will. Douglas Osler hat mir in dem Beitrag "Feels Like Heaven" in Rechtshistorisches Journal (RJ) 3 (1984) S. 313-358 die Ehre erwiesen, einige Datierungsfehler von GL, die sich bei der verbesserten, inzwischen nämlich elektronischen Datenerfassungstechnik herausgestellt hatten, zusammenzustellen und zu berichtigen. Dies geschah im höchst ungewöhnlichen Rahmen eines "legal-historical drama in five acts", in dem Troje als "world-famous historian of legal humanism" prominente Besucher empfängt, nämlich Budé, Cujas, Doneau und Alciat, der von Osler einmal mehr als "famous Renaissance charlatan and impostor" bezeichnet wird. Der Anstoß zu dieser Attacke war meine in einem vertraulichen Brief geäußerte Kritik an Oslers Alciat-Beitrag "Graecum legitur: a star is born" in RJ 2 (1983) S. 194-203, wobei die Darstellung meiner Arbeitssituation von 1968 in meinem Aufsatz "Rechtsgeschichte: Was können wir tun?" von 1974 in der Tat einen guten Angriffspunkt bot. In seiner Studie "Tanta/Dedoken" von 1989 (vgl. dort) hat Tammo Wallinga S. 19-21 überzeugend nachgewiesen, daß Alciat den von Osler in "Graecum legitur: a star is born" ausgesprochenen Vorwurf der Fälschung nicht verdient. Über weitere angebliche Fälschungen Alciats in seinen Frühwerken äußert sich Osler auch in der Folgezeit trotz zunehmender Sach- und Quellenkunde in gleichbleibend aggressiver Weise, zuletzt 2001 in dem Beitrag "Alciat as philologist" zur Festschrift Ennio Cortese ("A Ennio Cortese", Rom 2001, Band III S. 1-7). Ein weiterer Gegenstand der in "Feels Like Heaven" vorgebrachten Kritik ist der 1977 publizierte Beitrag "Die Literatur des gemeinen Rechts unter dem Einfluß des Humanismus" in Band II 1 von Coings Handbuch der Quellen und Literatur (den Osler 1987 und nochmals 1996 als "a monster of misinformation ... which ... had far better never seen the light of day" charakterisiert hat - siehe unten Nachtrag 2003). 1986: Reiches Material zur Florentina-Edition von Torelli (und in dem Zusammenhang auch über Jean Matal) enthält der Beitrag "Per la storia della editio princeps delle pandette fiorentine di Lelio Torelli" von Giovanni Gualandi in dem Band "Le pandette di Giustiniano" (vgl. oben bei "1983") S.143-198. Der Aufsatz enthält einleitend einen längeren Hinweis auf GL S. 41-49. "Una rivisitazione recente del Troje, materiata dei osservazioni ponderate ed originali, ha recato uno scrupuloso e, per certi aspetti, esaustivo contributo critico al chiaramento dell'ampia problematica relativa all'edizione torelliana, alla sua rilevanza scientifica e pratica, all'influenza esercitata ed alla svolta che essa ha impresso alla storia della costituzione del testo dei Digesta." Gualandi zitiert die Briefe von Antonio Agustin nach der Ausgabe Andrés von 1804 (die im Vorwort S. 44-59 angeblich die beste biographische Untersuchung zu Jean Matal enthält), obwohl das von Candido Flores Sellés herausgegebene "Epistolario de Antonio Augustin, Ediciones Universidad de Salamanca" bereits 1980 erschienen war. Er bezieht S. 173 die Erwähnung eines "quidam bonus vir" im Widmungsschreiben Francisco Torellis umstandlos und ohne Beweise auf Jean Matal und wirft mir Anm. 100 vor, daß ich bei Wiedergabe des Abschnitts in GL S. 47 N. 132 Matal nicht identifiziert hätte. Ob mit dem hier erwähnten quidam bonus vir, dem Material aus der Florentina vertraulich (familiariter) zugänglich gemacht wurde und der davon etwas an Hugo a Porta weitergab, wirklich Matal gemeint ist, bleibt weiterhin zweifelhaft (vgl. unten bei "1989"). 1987: Das Anuario de historia del derecho espanol enthält in vol. 57 (1987) S. 5-206 einen Beitrag "La tradicion manuscrita del digesto en el occidente medieval, a traves del estudio de la variantes textuales" von Encarnació Ricart Martí. Der erste Abschnitt gibt einen Überblick über die Forschungen und Ansichten zur Digestenüberlieferung mit jeweils einzelnen Abschnitten über Haloander, Brenkman, Mommsen, Kantorowicz, Guido Mor, Pietro Pescani, Robert Röhle und Juan Miquel. Die sonst sehr kenntnisreiche Verfasserin hält Lelio und Francesco Torelli für Brüder und wundert sich, daß sie in GL als Vater und Sohn figurieren.Ungeachtet einiger kleinerer Irrtümer ist der Beitrag alles in allem recht informativ. Robert Röhle, der wichtigste Kritiker von Mommsen's Editionsverfahren, wird mit seinen zahlreichen Beiträgen vorgeführt, aber m. E. wohl nicht ganz richtig gewürdigt. Von Juan Miquel, dessen große Bedeutung richtig erkannt wird, kennt und benutzt die Verfasserin Arbeiten (Vortrags- und Unterrichtsmaterialien) aus dem spanischen Wissenschaftsbetrieb, die hierzulande unzugänglich und folglich unbekannt sind. 1988 erscheint Franz Wieacker, Römische Rechtsgeschichte Bd. I, München: C. H. Beck. Der Abschnitt "Die Konstitution und Edition rechtshistorischer Texte" (S.112-139) enthält auch die sachkundigste und am besten dokumentierte Darstellung der Diskussion zur Überlieferungsgeschichte der Digesten (S. 122-137). S. 122 mit N 51 zur littera Florentina, S. 125 f. zu Mommsen Theorie des Codex Secundus. "Mommsens Edition war ein Triumph der klassischen textkritischen Methode" (S. 126). Er räumt aber doch eine "Unterschätzung der Vulgatüberlieferung und ihre zuweilen nicht genügend differenzierte Gewichtung" ein (S. 127). In den Anmerkungen zur Leistung der Humanisten finden sich häufige Bezugnahmen auf GL. Noch 1988: Fotomechanische Reproduktion von "Justiniani Augusti Pandectarum Codex Florentinus" (curaverunt A. Corbino - B. Santalucia), 2 Bände, Firenze: Olschki - mit wichtiger Einleitung. "Zur neuen Faksimile-Ausgabe der littera Florentina" schreibt Dieter Nörr in Iura. Rivista internazionale di diritto romano e antico vol. 39 (1988) S. 121-136. Er zitiert darin auf S. 122 zustimmend einen längeren Passus aus GL S. 7 f über die Notwendigkeit einer neuen, die Mommsensche ablösenden Digestenedition. In der Bundesrepublik beginnt das Projekt der Übersetzung des Corpus iuris, wobei für die Übersetzung der Digesten der Mommsen-Text zugrundegelegt wurde. Wie weit man sich dabei von den Problemen der Überlieferungsgeschichte entfernt hat, zeigt nicht zuletzt ein Fehler auf S. XVII des auch sonst kümmerlichen Einleitungstextes "Zur Wirkungsgeschichte des Corpus iuris civilis" des 1995 publizierten zweiten Bandes. Die littera "Bononiensis" heißt darin littera "Boloniensis". Auf der anderen Seite hat sich jedoch der Nörr-Schüler Wolfgang Kaiser der Überlieferungsprobleme angenommen und die Handschrift insbesondere auf ihren Entstehungsprozeß (Schreiber und Korrektoren) untersucht, wozu nach einigen bereits vorher publizierten Beiträgen (u. a. "Zum Aufbewahrungsort des Codex Florentinus in Süditalien" in Theissen/Voss: Summe-Glosse-Kommentar, Osnabrück 2000, S. 95-124) nun zwei große Aufsätze vorliegen, der eine über "Schreiber und Korrektoren des Codex Florentinus" in SZ Rom 119 (2001) S. 133-219, der andere "Zur Herkunft des Codex Florentinus. Zugleich zur Florentiner Digestenhandschrift als Erkenntnisquelle für die Redaktion der Digesten" (in: Schmidt-Recla u. a., Sachsen im Spiegel des Rechts. Ius commune propriumque, Köln: Böhlau 2001 S.39-57 vorliegen. Im letzteren Aufsatz wird einleitend (S. 39) behauptet, erst Mommsen habe zur Textkonstitution neben dem Codex Florentinus wieder die hochmittelalterlichen Handschriften herangezogen. Meines Erachtens ist das Gegenteil richtig: erst Mommsen hat im Gegensatz zu den Vorgängerausgaben die littera Bononiensis kaum noch herangezogen und damit die Florentina von dem von Rudorff ("Mommsen's Pandektenausgabe", Zeitschrift für Rechtsgeschichte VI, 1867, S. 418 ff) sogenannten "Variantenschutt" befreit. In dem Beitrag "Digesten/Überlieferungsgeschichte" in "Der neue Pauly" 13, (1999) Sp. 848-852 schreibt Kaiser, die Torelli-Ausgabe Florenz 1553 sei in drei Bänden erschienen, was nach Spangenberg S. 798 :"kann in zwey oder mehrere Bünde gebunden werden" möglich ist. Ich kenne nur zweibändige Ausgaben. Ebenfalls 1988 beginnt mit dem Buche "The Origins of Medieval Jurisprudence: Paris and Bologna 850-1150" (New Haven/London: Yale UP) die Geschichte der Raddingiana (Beiträge von Charles M. Radding zur Theorie der "Wiederentdeckung" des römischen Rechts in Bologna und zu Mommsens Editionsverfahren). Dem Buch von 1988 folgten die Aufsätze "Legal Science 1000-1200. The Invention of a Discipline", in: Rivista di storia del diritto italiano 63 (1990) S. 409 - 432; "Vatican Latin 1406, Mommsen's Codex S and the Reception of the Digest in the Middle Ages" in SZ Rom 110 (1993) 501-551 und schließlich (mit Antonio Ciaralli) "The Corpus iuris in the Middle Ages..." in SZ Rom 117 (1999) 276-310. Horst Heinrich Jakobs in dem bedeutenden Aufsatz "Die große Zeit der Glossatoren" (Besprechungsaufsatz zu Hermann Langes "Römisches Recht im Mittelalter") in SZRom 118 (2000) S. 222-258 hat unter anderem die Bedeutung und Reichweite der Thesen Raddings herausgearbeitet und gleichzeitig erhebliche Vorbehalte angemeldet. Radding hat Mommsen wohl teilweise mißverstanden und hat größere Teile der neueren Literatur, insbesondere die wichtigen einschlägigen Aufsätze von R. Röhle (die bei Ricart Martin 1987 und bei Wieacker 1988 alle verzeichnet sind) nicht zur Kenntnis genommen. Auseinandersetzung mit Radding jetzt auch in H. H. Jakobs, Das Ende des Digestum Vetus, SZ Rom 120 (2003) S. 1-41. 1989 erschien in Utrecht T. Wallinga's Studie über die Editionsgeschichte und Textkritik der beiden Einleitungskonstitutionen Tanta/Dedoken. Sie versteht sich, insoweit sie der Const. Dedoken gewidmet ist, ausdrücklich als "supplement to Troje's Graeca leguntur". Er bemerkt richtig, daß in GL "the reconstruction of this constitution in the 16th century has not been treated at all". Auf Wallinga verweisen Gualandi und andere bezüglich Matals angeblichem Vertrauensbruch (unberechtigte Weitergabe von Florentina-Material an Hugo a Porta). Was Wallinga dazu ausführt, bezieht und beschränkt sich aber auf die Const. Dedoken, die kurz vor der Torelli-Edition in zwei Ausgaben Hugo a Portas von 1551-1552 (Spangenberg Nr. 200 und 203) und ferner (was Wallinga nicht erwähnt) auch in der sehr interessanten unglossierten Pariser Oktavausgabe (in septem partes!) 1552-1553 (Nr. 206) auftaucht, wo im Vorwort des Ludovicus Miraeus Rosetanus dankbar ein vir quidam et eruditus et optimus erwähnt wird, der seinen Namen aus Bescheidenheit nicht genannt wissen wolle (cuius nomen lubentissime ederem: sed adeo ambitione vacat, ut hic se nominandum ob tantum in nos beneficium collatum minime esse censuerit). Hier glaubt auch Spangenberg (S. 439), daß Matal gemeint sein könnte. Bezüglich der fraglichen Ausgaben Hugo a Portas 1551-1553 (Nr. 200 und 203) begnügt er sich wie GL S. 47 mit der Feststellung, die "Florentinischen Lesarten" seien "heimlicher Weise durch Freunde des Torelli" nach Lyon gelangt. Sollte Matal wirklich fast gleichzeitig konkurrierende Druckereien in Paris und Lyon mit Florentina-Material beliefert haben? Das wäre in der Tat ein (bisher aber wirklich noch unbewiesener) "Vertrauensbruch" ganz anderer Art. Das ganze paßt gut zu den in GL S. 299 beschriebenen Verhältnissen. Eine wichtige Teiluntersuchung zur Bedeutung der Papiere Lodovico Bologninis für die Überlieferung der Constitutio Dedoken (S. 18-21) bringt den mir sehr willkommene Nachweis, daß der von Alciat in Dispuntiones IV, 3 zitierte griechische Passus 1992 erschien "Correspondance de Lelio Torelli avec Antonio Agustín et Jean Matal (1542-1553)", hg. von Jean-Louis Ferrary [knappe Anzeige von Gunter Wesener in SZ Rom 112 (1995) S. 701 f.] Die Edition (nach Handschriften der Bibliotheca Oliveriana in Pesaro) enthält auch bezüglich der bereits 1980 von Flores Selles edierten Briefe den besser gesicherten Text und vor allem ganz vorzügliche Kommentare. Auf die Korrespondenz Torelli-Matal entfallen insgesamt 17 Briefe, 12 von Matal und zwei an ihn. Unter den verschiedenen Appendices ist für mich der wichtigste der Appendix I (S. 213-234). Ferrary hat entdeckt, daß die Handschrift UB Gießen 946 die Handschriften BN Madrid 5754 und 5755 ergänzt und daß die drei Handschriften zusammen ebenfalls eine Art iter italicum Jean Matal's dokumentieren. Er stellt auch sehr eindringliche Untersuchungen an, wie die Handschrift, die einst Agustin besaß (wohl aus den von Matal in Rom hinterlassenen Beständen) zerstückelt wurde und wie die Bestandteile dann nach welchen Zwischenstationen in die BN Madrid bzw die UB Gießen gelangten. In der Handschrift ist in dem Abschnitt ff 373-377 (Madrid 5754 ff 62-66) unter anderem auch das "Consilium de sex tomis quibus iuris civilis libri continentur castigandis et illustrandis" enthalten, das in GL S. 90 N 1 mit Berufung auf Thieme noch Amerbach (teilweise) zugeschrieben ist. Den von Ferrary erbrachten Nachweis, daß es von Francois Hotman stammt, hatte bereits Jenny in AK 10 in Anm. 3 zu Brief Nr. 3985 geführt, was in meiner Rezension in SZ Germ 112 (1995) S. 554-563 hervorgehoben wird. In der Festschrift Ennio Cortese ("A Ennio Cortese", Rom 2001) Band 2 S. 86-104 hat Ferrary sich nochmals mit diesem Consilium sowie mit Antoine Leconte's Corpus iuris-Ausgaben befaßt. 1993 erschien in London (Warburg-Institut) der Sammelband "Antonio Agustin between Renaissance and Counter-Reform", Vorträge einer Tagung des Warburg Instituts im Mai 1990. Im Zentrum des Bandes stehen die Schriften Agustins von 1543 und 1583 und der Brief an Mendoza vom 1. August 1544, den mehrere Autoren (die allesamt GL S. 68 übersehen haben) eingehend behandeln. Die für mich wichtigsten Beiträge daraus sind: 1) die Einleitung des Herausgebers und Tagungsleiters M. H. Crawford vom University College London. 2) "Antonio Agustin y su entorno familiar" von E. Duran (Barcelona). Er berichtet S. 13: Um in Bologna im spanischen Kolleg studieren zu können, mußte sich Antonio Agustin 538 in Saragoza einer "prueba de pureza de sangue" unterziehen, und dasselbe nochmals 1540 in Barcelona. Beide Prüfungen verliefen günstig, aber bei einer späteren Blutreinheitsprüfung seines Verwandten Pedro Agustin sei herausgekommen, daß Antonio Agustins Mutter (die aus bester Familie war) einen schlechten Ruf gehabt haben soll. 3) "Antonio Agustin's Letter to Diego Hurtado de Mendoza" von NicolasBarker. Barker erscheint in der Liste der Contributors als Mitarbeiter (?) der British Library London (nicht British Museum). Er ist außerdem Dozent an der Rare Book School (RBS) an der University of Virginia, hat viel geschrieben, u. a. ein Buch über die griechischen Editionen von Aldo Manuzio. Barker gibt, ehe er eine knappe Inhaltsangabe des Briefes an Mendoza folgen läßt, eine kenntsreiche sympathische Skizze über Matals Anteil an Agustins Publikationen. 4) "La Genèse du de legibus et senatus consultis" von Jean-Louis Ferrary , zeichnet wiederum sehr eindringlich und fast "kriminalistisch" ab S. 48 "Les étappes du De legibus replacées dans leur contexte" in 6 Unterpunkten, gibt Anschauungsmaterial aus Handschriften und Drucken und bringt S. 60 einen Stammbaum der Handschriften von De legibus. 5) J. Carbonell von der Universitat Autònoma de Barcelona: Identifizierung der Papiere Agustins durch dessen Briefwechsel. 6) Ron Truman von Christ Church Oxford über Jean Matal und seine Beziehungen zu Agustin, Osório und Pedro Ximenes, der wichtigste Beitrag speziell zu Matal, sehr kenntnisreich und mit Anteilnahme an Matals späteren Schicksalen. Im Appendix I gibt Crawford zunächst den Text des Mendoza-Briefes (1. 8. 1544) in lateinisch und englisch. Viel wichtiger ist der Appendix II. Crawford gibt darin eine detaillierte Beschreibung der "Epigraphical Manuscripts of Jean Matal", also Untersuchung zu den Handschriften Vat. Lat. 8495, 6034, 6037-6040, höchst eindrucksvoll. Mommsen hat sich an verschiedenen, bei Crawford nachgewiesenen Stellen des CIL über Matal und andere humanistische Inschriftensammler geäußert und bei der Charakterisierung von deren Leistungen großzügiger gezeigt als bei der sehr strengen Beurteilung der Digestenausgabe Gregor Haloander's von 1529 in seiner Digesten-praefatio von 1870. 2001 Ein sehr schöner, eindringlicher und weiterführender Beitrag von Jean-Louis Ferrary (vgl. unter 1992), À propos d'un texte de Francois Hotman. Les juristes humanistes et l'edition du Corpus iuris civilis glosé, in: FS Ennio Cortese ("A Ennio Cortese") Rom 2001, Band 2, S. 86-104 bezieht sich im Eingangsstatement und an zahlreichen anderen Stellen affirmativ auf GL. Der Beitrag hat zwei Teile, der erste S. 86-98 über das "Consilium de sex tomis quibus iuris civilis libri continentur castigandis et illustrandis", das Hotman 1555/56 verfaßt hat (vgl. dazu bereits Ferrary oben unter 1992), der zweite S. 98-104 über verschiedene ausgeführte oder nur geplante Quellen-Editionen von Antoine Leconte (c. 1517-1586). Dazu einige Notizen: S. 89 nicht realisierter Plan einer Edition der Summa Azonis in einem MS UB Basel (Nachweis N 13); Bemerkungen zu Ausgaben der Summa Azonis, insbesondere Lyon 1557 und Basel 1563 in N 15, ohne Hinweise auf Savigny V 35 ff; Grund der Erwähnung des Connanus (vgl GL S. 90 N 1) bereits von Jenny AK X Nr. 3985 (S. 34) klargestellt; S. 94 ff Erläuterungen zu Punkt 1 des Consilium: Textanteilgewichtung F und V. Hotman nennt V editio Accursiana (S. 94), paßt zulectio Accursiana in Ausgabe Digestum vetus 1527 Spangenberg Nr. 138; S. 95 Notwendigkeit vulgatam aliquam et certam lectionem zu erhalten. S 96 N 50 schöner Beleg von Contius über Verunsicherung trotz bzw gerade wegen Torelli-Edition 1553: cum longo Pandectarum Florentinarum desiderio teneremur, spes erat iis editis amplius de lectione neminem controversiam facturum. Ecce autem de integro lectionem Florentinam certatim, quo quisque doctior sibi videtur, eo ambitiosius oppugnat; Contius Begründung, warum er sich dem entzieht und lieber der Aufgabe der Codex-Edition zuwendet; S. 98 N 57 erneut zu Contius' Edition der Summa Azonis von 1577, wieder ohne Anknüpfung an Savigny V 18 ff; S. 99 ff lange Zitate aus Contius’ Vorrede Codex 1562, aus Contius Disp. I 6 (diese beiden Stellen sind bei Savigny III 450 N e nachgewiesen, der sie von Brenkman hatte) und aus Vorrede zur unglossierten Cjc-Ausgabe 1571: Hier wichtige Stelle zur Frage des später (Mommsen) sogenannten archetypus secundus: Huc accedat quod in Digestis veteribus et Infortiatis manu scriptis quaedam extent pleniora et perfectiora quam Florentiae; S. 103 f zu Contius' Novellen-Ausgabe (Fußnote N 77 Hinweis auf GL 70 f). Außer zahlreichen GL-Bezugnahmen im Text selbst und in Anmerkungen in N 21 Hinweis auf Beitrag "Verwissenschaftlichung und humanistische Jurisprudenz" aus Comparative Law Review 1985 (jetzt in dem Sammelband „Humanistische Jurisprudenz“ der Bibliotheca eruditorum von 1993). 2002: G. C. J. J. van den Bergh ("Die humanistische elegante Schule. Ein Beitrag zur Geschichte von Humanismus und Rechtswissenschaft in den Niederlanden 1500-1800", Frankfurt am Main. Klostermann 2002) bestätigt S. 135 die in GL gegen die damals herrschenden Vorstellungen entwickelte Auffassung, daß auch die palingenetischen Studien humanistischer Juristen im Dienste der Herstellung und Auslegung der justinianischenTexte standen In zehn weiteren Bezugnahmen auf GL und die zugehörigen Aufsätze bringt er ebenfalls Zustimmung zum Ausdruck. 2005: Ludwig Burgmann "Die Gesetze der byzantinischen Kaiser", in: Ludwig Burgmann (Hg) Fontes minores XI, Frankfurt 2005, S.77-132, enthält im Abschnitt I "Der Zugriff der Humanisten" S. 77-101 zahlreiche Hinweise und Bezugnahmen auf GL (darunter S. 84 N. 52 auch eine Korrektur) und ediert/publiziert in den beiden Anhängen (S. 127-132) zwei in GL ausführlich referierte Humanistentexte: Enimundus Bonefidius' Widmungsschreiben zu seinen Iuris Orientalis Libri III von 1573 (GL 262-264) und Ioannes Leunclaius' Prooemium zu seiner "Edition" der Synopsis (maior) Basilicorum von 1575 (GL 269-274). Daß ein Mitarbeiter der Frankfurter byzantinistischen Arbeitsgruppe einschlägige Arbeiten von mir zitiert, ist - nachdem jahrzehntelang konsequent verschwiegen wurde, was meine Arbeiten gerade dieser Gruppe bedeutet hatten - ein erfreuliches novum. Addenda/Corrigenda zu Graeca leguntur 1971 (wird laufend ergänzt) S. 11 Fn 19 a.E: Kantorowicz, Entstehung, S. 158 N. 11 (statt N. 10) S. 17 "Der Hersteller dieser Übersetzung ist bis heute nicht ermittelt" mit Fn 40 "Versprechen...später nicht eingelöst" - Doch - siehe das S. 14 Fn 30 immerhin erwähnte Additamentum IV p. 35* ff zu Mommsen Praefatio 1870 sowie P. Classen "Burgundio von Pisa: Richter, Gesandter, Übersetzer", in Sitzungsberichte Heidelberger Akademie 1974 fasc. 4, insbes. S. 45 ff. S. 24 Zeile 7: Bologna (statt Florenz) (richtig S. 223) S. 25 Fn 66: siehe aber auch Savigny III 424c S. 36 Zeile 6 von unten: Rationalität S. 41 Fn 115: siehe die oben erwähnten neueren Ausgaben der Agustín-Briefe von Selles und Ferrary S. 47 Fn 132: ex quodam bono viro: Metellus? (vgl. oben) S. 48 Zeile 2 des kleingedruckten Cujas-Zitates "quam illi scripturae" nach der in Fn 138 erwähnten Ausgabe Neapel 1758, die der Fabrot-Ausgabe 1658 folgt. Andere Opera-Ausgaben (z. B. die drei Frankfurter 1595, 1602, 1623, aber auch die sonst Fabrot folgende Ausgabe Venetiis 1758) sowie die Einzelausgabe Halle 1737 haben "quam ulli scripturae". Brenkman und andere zitieren die Stelle in der letzteren, besseren Version. Genaueres demnächst in gesonderter Abhandlung. S. 58 Fn 27: zu Tanner siehe jetzt Amerbachkorrespondenz 10/2 Brief Nr. 4350 Anmerkung 5 und 6. S. 90 Fn 1: Das Gutachten ist von Hotman, siehe Amerbachkorrespondenz Nr. 3985 Anm. 3 und Ferrary in FS Cortese (2001) S. 98 Zeile 4 von unten: "zwischen Novellen und libri feudorum" statt "zwischen Codex..." S. 102 erste Zeile: Gai epitome findet sich aber in Cjc-Ausgabe 1705 zwischen Tituli...Ulpiani und PS. S. 189 Fn 24: vgl. van den Bergh-Stolte in TR 1977 S. 239 Fn 52. S. 211: zu Nov. 159 jetzt Amerbachkorrespondenz 10/1 Nr. 4041 Anm. 1 S. 241 Fn 28: "Otto, Thesaurus..." (statt "Meermann, Novus Thesaurus...") S. 263 Fn 83: Entgegen meiner damaligen Annahme handelt es sich bei der im Vorwort genannten "rhapsodia" nicht um eine S. 297 "Italiener wie Johannes Metellus" mit Recht aufgespießt von Gualandi, in: Le pandette die Giustiniano S. 147 Fn 14; zu Matal jetztPeter Arnold Heuser, Jean Matal. Humanistischer Jurist und europäischer Friedensdenker (um 1517-1597), Köln: Böhlau 2003.
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Druckversion: 01. März 2010, 09:50
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