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Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gunther Teubner

Professor für Privatrecht und Rechtssoziologie

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Inschrift auf dem Bild des Kadi: "...Der Scheikh sagte, möge Gott den Richter bestätigen und ihn vor Nachlässigkeit bewahren..."
37. Maqamah von Abu Muhammed al-Quasim ibn Ali al-Hariri (1054-1122).


KamRand


Rechtsparabel:

Ein alter reicher Beduinenscheich schrieb sein Testament und verteilte darin seinen Reichtum, eine große Kamelherde, unter seinen drei Söhnen. Achmed, der älteste Sohn, sollte die erste Hälfte seines Vermächtnissen erben. Ali, der zweite Sohn, sollte ein Viertel bekommen, Benjamin, der jüngste Sohn, sollte ein Sechstel bekommen. Als der Vater gestorben war, zeigte sich, daß nur elf Kamele übrig waren. Achmed, natürlich, verlangte davon sechs, wogegen sich die beiden anderen Brüder sofort heftig zu Wehr setzten. Als alle Einigungsversuche gescheitert waren, wendeten sie sich an den Kadi... (nächste Seite)

 

geändert am 27. April 2011  E-Mail: a.beckers@jur.uni-frankfurt.dea.beckers@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 27. April 2011, 07:44
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