|
|
SeiteninhaltWissenschaftsnachwuchs fördernDie „International Max Planck Research School for Comparative Legal History (IMPRS)“ ist ein internationales Doktorandenprogramm des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte sowie der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Das Forschungskolleg fördert deutsche und ausländische Forscherinnen und Forscher, die auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte ihre Promotion oder Habilitation realisieren wollen. Die IMPRS widmet sich insbesondere Forschungsarbeiten vergleichenden Charakters und bezieht auch Untersuchungen außereuropäischer Rechtskulturen ein. „Rechtsgeschichte“ wird umfassend, von der Antike bis zur juristischen Zeitgeschichte, verstanden. Der vergleichende Ansatz kann dabei zeitlich horizontal oder vertikal angelegt sein. Die Fragestellungen können zum Beispiel aus dem Gebiet der Sozial-, Wissenschafts-, Institutionen- oder Dogmengeschichte stammen. Ebenso können norm- oder kontextorientierte Projekte bearbeitet werden. Ein Gremium namhafter Rechtshistoriker leitet das Forschungskolleg. Zudem begleiten zahlreiche Wissenschaftler aus dem Ausland die Arbeit der IMPRS und vermitteln geeignete Doktoranden nach Frankfurt.
Gemeinsam wissenschaftlich arbeitenDie internationalen Nachwuchswissenschaftler arbeiten in Frankfurt intensiv zusammen und bringen im wissenschaftlichen Austausch sowie in gemeinsamen Veranstaltungen ihre Forschungsprojekte voran bzw. zum Abschluss.
Die Stipendiaten stellen hier regelmäßig ihre Forschungsprojekte zur Diskussion. Der Dialog mit anderen fördert die Qualität der Arbeit, Probleme können schneller erkannt und effizienter gelöst werden.
Unter einem Generalthema hält das Leitungsgremium der IMPRS Vorlesungen, externe Wissenschaftler leisten ergänzende Beiträge.
Die Stipendiaten organisieren Tagungen zu übergreifenden Fragestellungen der Rechtsgeschichte und tragen dadurch zum wissenschaftlichen Diskurs bei.
In- und ausländische Wissenschaftler halten regelmäßig Gastvorträge.
Die Gemeinschaft der internationalen Stipendiaten, die Wissenschaft und Privates harmonisch verbindet, soll gefördert werden. Dazu werden beispielsweise rechtshistorische Stadtführungen, Exkursionen und gemeinsame Freizeitaktivitäten angeboten.
Forschung
Rechtsgeschichte als gemeinsame Basis Ziel der IMPRS ist es, der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte in Europa eine gemeinsame Plattform zu geben. Denn das Verständnis dessen, was Gegenstand, Methode und Funktion der Rechtsgeschichte im Kontext von Wissenschaft und Gesellschaft ist, unterscheidet sich zum Teil erheblich. Als Studienfach vermittelt Rechtsgeschichte einerseits die Grundlagen der nationalen Rechtsordnungen und betont andererseits den Zusammenhang der europäischen Rechtskulturen, meist mit Hinweis auf das zwischen dem 13. und 19. Jahrhundert europaweit gepflegte „ius commune“.
Essentielle Bedeutung Trotz unterschiedlichster Forschungsansätze gibt es einen fachinternen Basiskonsens, den alle europäischen Rechtshistoriker in ihrer Arbeit sowie über ihre institutionellen und persönlichen Kontakte teilen: Rechtsgeschichte ist ein „Grundlagenfach“ und besitzt damit in mehrfacher Hinsicht einen essentiellen Stellenwert:
Die Ausbildung von Juristen kann nur dann Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erheben, wenn in ihr das Verständnis über die Historizität des Rechts hinreichend verankert ist. Denn die wissenschaftliche Bearbeitung des Rechts schließt die Bereitschaft und Fähigkeit ein, sowohl das eigene Tun kritisch zu reflektieren als auch machtpolitische äußere Zwänge systematisch zu analysieren und zu hinterfragen. Juristen, die dabei lediglich auf das geltende Recht konditioniert sind, fehlt die Fähigkeit zur geschichtlich fundierten (Selbst-) Kritik. Sie liefern sich dadurch der Dynamik der herrschenden Gesetzesproduktion aus.
Als Teil der allgemeinen Geschichtswissenschaft aktiviert Rechtsgeschichte wesentliche Teile des kulturellen Gedächtnisses. Davon, dass dieses Gedächtnis des „Guten und Bösen“ bzw. der Entwicklung von „Legalität und Illegalität“ lebendig bleibt, hängen entscheidende vitale Funktionen einer Gesellschaft, wie zum Beispiel das allgemeine Rechtsempfinden, ab. Solche Vitalfunktionen lassen sich weder auf ein schlichtes Nutzenkalkül des Einzelnen reduzieren noch rein ökonomisch erklären. Indem Rechtsgeschichte die Historizität des Rechts aufzeigt, sensibilisiert sie aktiv für die Zerbrechlichkeit des rechtlich geordneten Zusammenlebens der Menschen und bewirkt dadurch mehr als „nur“ einen Zugewinn an Wissen. Die Begegnung und Auseinandersetzung mit Rechtsgeschichte fördert das rechtspolitische Engagement.
Rechtsgeschichte und Rechtstheorie sind eng verbunden. Nur durch die Offenlegung historischer Entwicklungen lässt sich die Ausdifferenzierung, Funktion, Leistung, Formbarkeit, Stabilität oder Zerbrechlichkeit des Rechts überhaupt theoriegeleitet beschreiben. Daher enthalten alle abstrakten Aussagen über „Recht“ explizit oder implizit historische Voraussetzungen. Jedoch sind auch die Methoden und Hypothesen der Rechtsgeschichte auf theoretische Grundlagen und die enge Zusammenarbeit mit der Rechtstheorie sowie anderen Fächern angewiesen. So lässt sich zum Beispiel durch Einbindung der Ethnologie besser verstehen, wie Normen in vormodernen Zeiten entstanden. Ebenso sind Rechtshistoriker auf die Mitwirkung von Sozial- und Wirtschaftshistorikern angewiesen, wenn sie die gesellschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen von Normen umfassend verstehen wollen. Gerade weil die Rechtsgeschichte zugleich „nehmenden und gebenden“ Charakter besitzt, ist sie für das interdisziplinäre Arbeiten von Wissenschaften mit normativen Fragestellungen essentiell.
Offen für viele Fragestellungen und Blickwinkel Als internationales Doktorandenprogramm versteht die IMPRS vergleichende Rechtsgeschichte in einem sehr weiten Sinne. Erforscht werden nicht nur Themen aus den nationalen Rechtsgeschichten der europäischen Staaten, sondern auch die gemeinsamen Traditionen des „ius commune“ mit seinen verschiedenen Ausprägungen im Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichen Recht und Völkerrecht. Zum Themenkreis der IMPRS zählt ebenso die Erforschung der vielfältigen Wanderungen des europäischen Rechts in die USA, in die Länder des Commonwealth, in die Türkei oder nach Japan, einschließlich der dortigen Rezeptionsbedingungen. In diesem Sinne umfasst auch das Verständnis von „Europa“ die Länder Osteuropas, des alten Byzanz sowie die Kolonien, in denen europäisches Recht eingeführt wurde.
geändert am 29. November 2010 E-Mail: Webmastergrotkamp@jur.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 29. November 2010, 09:24
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/imprs/allg.html