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Lehrbeauftragte Dr. Mirko Weinert und Dr. Tobias J. Hessel

 

S Praxis der Durchsetzung technischer Schutzrechte (PatR/GebMR)

Blockveranstaltungen, 13.04. (Einführung), 25.05. und 15.06.2012, Beginn jeweils 9:00 Uhr in Raum RuW 3.101

 

Schwerpunktbereich 2:Unternehmen und Finanzen

 

Die Veranstaltung bietet einen Zugang zu den besonderen und in der Praxis für die betroffenen inländischen nd ausländischen Unternehmen höchst bedeutsamen Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes - die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Patenten und Gebrauchsmustern in Deutschland. Geplant ist eine Einführungsveranstaltung am 13.04.2012, die sowohl eine allgemeine als auch eine auf den konkreten Themenrahmen des Seminars hinführende Einführung bietet. Im Verlauf der Einführungsveranstaltung werden auch die einzelnen Themen für die Seminararbeiten vergeben. Die Seminarveranstaltungen sind als Blockveranstaltung für den 25.05.2012 und den 15.06.2012 geplant. Der Veranstaltungsort für diese Folgetermine ist abhängig von der Teilnehmerzahl und wird gesondert mitgeteilt. Die maximale Teilnehmerzahl für das Seminar ist auf 10 Teilnehmer beschränkt.

 

Lehrbeauftragter Dr. Kent Lerch

 

Das Recht als Ware und das wahre Recht

Veranstalter: Dr. Kent D. Lerch

Art: Seminar

Zeit: Vorbesprechung in der 2. Semesterwoche, Blockseminar gegen Semesterende

Leistungsnachweis: Seminararbeit

 

Die Vorbesprechung zum Seminar "Das Recht als Ware und das wahre Recht" findet am 24. April 2012, 14 Uhr, RuW 1.101 statt.

 

Wettbewerb gilt in der Marktwirtschaft als Mittel zur Auslese, zur Leistungssteigerung und zur

optimalen Lösung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Aufgaben: Allein

der Markt soll entscheiden, welche Produkte und Dienstleistungen zu welchem Preis angeboten

werden. Nur das Recht scheint nicht in diese Kategorie zu gehören. Wir fassen Recht als

Rahmen auf, innerhalb dessen sich der Handel abspielt ! doch das Recht selbst betrachten

wir nicht als Ware.

Zur Ware ist das Recht dennoch geworden: Natürliche Personen und Unternehmen suchen

nach attraktiven Rechtsregeln, und Staaten konkurrieren um Kunden für ihre Angebote. Dabei

reagieren die für ihre Rechtsprodukte werbenden Jurisdiktionen sensibel auf Veränderungen

der Nachfrage. So hat die englische Law Society eine Broschüre mit dem Titel „England and

Wales: The jurisdiction of choice“ herausgebracht, in der die Vorzüge des englischen Rechts

in rosigen Farben geschildert werden. Dies konnten die Standesvertretungen juristischer

Berufe in Deutschland nicht hinnehmen und haben ihrerseits mit dem Heft „Law ! Made in

Germany“ gekontert, in dessen Vorwort die Justizministerin formulierte: „Recht ‚made in Germany’

ist ein Garant für Erfolg.“ Deutlicher kann man den Warencharakter des Rechts wohl

kaum ausdrücken.

Angeheizt wird der Rechtsmarkt durch erweiterte Wahlmöglichkeiten für Einzelpersonen und

Unternehmen: Die freie Wahl des anwendbaren Rechts ist im internationalen Privatrecht seit

vielen Jahren auf dem Vormarsch. Viele empfinden indes Unbehagen bei der Vorstellung, dass

„richtiges“ Recht das Produkt eines Wettbewerbs auf Märkten sein soll. Die ökonomische

Analyse behauptet, dass der Regulierungswettbewerb zwischen Jurisdiktionen die Suche nach

dem besten Recht fördern kann. Der Wettbewerb führe zu einem effizienten Ergebnis, wenn

kein Marktversagen aufgrund von externen Effekten oder Informationsasymmetrien vorliege.

Für das Recht gelte daher dasselbe wie für andere Güter auch: Wettbewerb sei im Grundsatz

positiv zu bewerten, schlechtes Recht werde abgewählt. Das Seminar wird sich damit beschäftigen,

ob und wie Effizienzkriterien im Recht aufgestellt werden können und ob die Güte

einer Rechtsordnung nach derartigen Kriterien bewertet werden kann und soll.

 

Literatur: The Law Society of England and Wales, England and Wales: The Jurisdiction of

Choice; Bundesnotarkammer et al., Law - Made in Germany. Global - effektiv - kostengünstig;

Calliess/Hoffmann, Judicial Services for Global Commerce – Made in Germany?, Eidenmüller,

Effizienz als Rechtsprinzip; Eidenmüller, Recht als Produkt; Triebel, Der Kampf ums anwendbare

Recht

 

 

 

 

 

geändert am 10. April 2012  E-Mail: WebmasterGoetzel@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 10. April 2012, 14:15
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