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Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht

Wissenschaftskolleg für Doktoranden und fortgeschrittene Studierende

(WS 2006/2007 bis WS 2009/2010):

Die richterliche Unabhängigkeit vor dem Hintergrund der Erosionen des Verfassungsstaats

 

I. Zielsetzung

Das inhaltliche Ziel des Forschungsprojektes ist die Unabhängigkeit der Dritten Gewalt und ihre Bedeutung für den verfassten Rechtsstaat. Exemplarisch untersucht werden die verfassungsrechtlichen, rechtsgeschichtlichen, philosophischen, rechtstheoretischen und rechtssoziologischen Grundlagen richterlicher Unabhängigkeit. Im Zentrum der Forschung stehen die Frage der Notwendigkeit unabhängiger Richter sowie die Überprüfung der nationalen Gewährleistung und der Umsetzung auf europäischer Ebene.

Dieses Forschungsprojekt versteht sich als Einlösung der staatlichen Gewährleistung von Forschungsfreiheit. Die traditionellen Professuren sind mit Personalressourcen ausgestattet, die neben den Aufgaben der Lehre diese Forschungsaufgaben wahrzunehmen haben. Der Verzicht auf Einwerbung von Drittmitteln ermöglicht ein hohes Maß an Unabhängigkeit freier universitärer Forschung. Dem steht nicht entgegen, dass sich verschiedene Professuren zusammenschließen. Mit der Professur für Neuere Rechtsgeschichte, Zivilrecht, Rechts- und Justiztheorie einschließlich Methodenlehre (Regina Ogorek) werden gemeinsame Seminare durchgeführt (vgl. unten IV.). Begleitend zu den Forschungsarbeiten wird hierbei das wissenschaftliche Gespräch mit Vertretern der Justiz, insbesondere Richtern, gesucht. Kooperationen finden u.a. statt mit Dr. Ulrich Baltzer (Vors. Richter am LG a.D.), Horst Häuser (Richter am VG), Prof. Dr. Christoph Krehl (Richter beim BGH), Thomas Schulte-Kellinghaus (Richter am OLG) und Prof. Dr. Thomas Seibert (Vors. Richter am LG). Diese Kooperation ist der Besonderheit des Untersuchungsgegenstands geschuldet, der nur vor dem Hintergrund der Kenntnisse um die Anwendung in der Praxis vollständig erfasst werden kann.

 

II. Überblick zu den Forschungsfragen im Einzelnen

Zunächst werden die historische Entwicklung der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt sowie die rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Grundlagen thematisiert. Auch wird nach der Legitimationsbasis richterlicher Unabhängigkeit und der Reichweite ihrer verfassungsrechtlichen Verankerung gefragt bzw. danach, ob und gegebenenfalls auf welchem Weg sie im verfassten Rechtsstaat gewährleistet wird.

Weiter wird versucht, die Umsetzung richterlicher Unabhängigkeit anhand der verfassungsrechtlichen Vorgaben näher zu beleuchten. So wird zunächst die Organisation der Richterschaft (Richterwahl, richterlicher Bereitschaftsdienst, usw.) gewürdigt. Auch die Umsetzung im Verfahren verdient nähere Betrachtung.

Parallel wird in soziologischer Hinsicht analysiert, wie Richter ihrerseits, aber auch Staatsanwälte, den Stellenwert der Unabhängigkeit einschätzen und mit ihr umgehen („Richterbilder“); das führt bis zur Frage von Rechtsbeugung. Letztlich ist das das Problem der rechtsstaatlichen Grenzziehung zwischen Exekutive und Judikative, was sich insbesondere an der Geschichte des Klageerzwingungsverfahren verdeutlichen lässt.

Ferner wird danach gefragt, ob die Voraussetzungen und Bedingungen richterlicher Unabhängigkeit ebenso auf supranationaler Ebene, vorrangig in der EU, gewährleistet werden.

 

III. Übersicht der Dissertations- und Forschungsprojekte

Charlotte Schultz
Der informalisierte Richter im informalisierten Recht: akteurs­zentrierte Steu­er­ung oder Op­fer der Fra­gmen­tierung von Gesellschaft?

Udo Hochschild
Staatsverfassung und richterliche Unabhängigkeit - Gewaltenteilung in Deutschland

Alexander Stefan Rieger
Staatsverfassung und richterliche Unabhängigkeit - Ver­fassungs­recht­li­che Legitimationen

Kerstin Bohn
Der gesetzliche Richter und sein Schutz im Straf­ver­fah­ren: Pro­blem­la­gen und De­fi­zite im Rechtsschutz­system der StPO

Martin Sodemann
Rechtssoziologisch-empirische Einblicke in die richterliche Unabhängigkeit

Dirk Zeller
Maßnahmen der Gerichts- und Justizverwaltung: Einfluss­faktor­en auf rich­ter­li­che Un­ab­hängig­keit? - Eine Ana­lyse von Urteilen -

Mareike Jeschke
Die ökonomisierte Justiz: Neue Steuerungsmodelle als Zwang zur Um­ge­stal­tung der Drit­ten Ge­walt?

Lothar Aweh
Justizcontrolling und Verfassung: Das Spannungsverhältnis von Justiz­öko­nomie und rich­terlicher Un­abhängig­keit

Marc Fornauf
Richterliche Unabhängigkeit im Strafverfahren: Kon­sequen­zen einer fort­schrei­ten­den Mar­gi­nalisie­rung für das Kriminal­justiz­system

Annika Benkner
Zur kriminalpolitischen Forderung einer größeren Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft im Gefüge des Kriminaljustizsystems

Maike Hoenigs
Rechtsbeugung: Die Selbst­auf­lö­sung der Un­ab­hän­gig­keit von Innen?

Sabrina Smith
Theoretische und praktische Begründungen richter­licher Un­ab­hängig­keit im U.S.-ameri­ka­nischen Recht: Im­pulse für die kon­ti­nen­ta­le Unab­hängig­keit der Richter?

Katharina Schermuly
Die Dominanz der europäischen Exekutive - Richter­wahl zu den Euro­päischen Gerichts­höfen als Erosion von richter­licher Un­abhängig­keit und Un­parteilich­keit

Heinz Stötzel
Der lange Weg zur Dritten Gewalt - Die Unabhängigkeit der Recht­spre­chung im Wan­del eu­ro­pä­ischer Justiz­systeme seit 1945

 

IV. Graduierungsfunktion des Seminars im Rahmen des juristischen Studiums

Das Forschungsinteresse knüpft am Grundprinzip der Einheit von Forschung und Lehre an. Fortgeschrittene Studierende der Rechtswissenschaft können im Rahmen des Schwerpunktstudiums wissenschaftliche Hausarbeiten (Schwerpunktbereich 3 und 6) erstellen. Das wissenschaftliche Interesse am Gegenstand „Dritte Gewalt“ kann anschließend in Dissertationen umgesetzt und fortgeführt werden. Das trifft insbesondere auch auf interessierte Praktiker zu, die im Kontext ihrer Berufserfahrung die Zeit für ein wissenschaftliches Promotionsvorhaben aufzubringen bereit sind.

 

geändert am 08. Juni 2010  E-Mail: WebmasterFornauf@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 08. Juni 2010, 13:39
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/ifkur1/albrecht/Forschungsschwerpunkt/index.html