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Im Einklang mit dem Forschungsprofil der Professur betreue ich Dissertationen in den von mir vertretenen Bereichen des Privat- und Wirtschaftsrechts. Die Bearbeitung der Fragestellung muss einen innovativen und grundlagenorientierten Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte versprechen. Ich begrüße vergleichende und interdisziplinäre Forschungsansätze, insbesondere solche, die im Schnittfeld von Recht und Ökonomik angesiedelt sind (Ökonomische Analyse des Rechts).

Um die adäquate Betreuung der Promotionsstudierenden zu sichern, mache ich die Annahme in aller Regel von überdurchschnittlichen Ergebnissen im Ersten Juristischen Staatsexamen oder vergleichbaren ausländischen Studienabschlüssen abhängig. Sofern ich Sie bisher nicht persönlich kennen gelernt habe, sollten Sie genauere Vorstellungen über mögliche, Sie interessierende Dissertationsthemen haben. Bitte informieren Sie sich auch über die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt. 

Wenn Sie erwägen, unter meiner Betreuung eine Dissertation anzufertigen, sollte Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (in einfacher Kopie) neben den Angaben zu Studienverlauf und Examensnote vor allem auch Ihr Interessengebiet und die Motive Ihrer Bewerbung an meinem Lehrstuhl erkennen lassen.

Die endgültige Annahme als Doktorandin/Doktorand erfolgt auf der Grundlage einer Seminararbeit über das in Betracht gezogene Promotionsthema oder eines vergleichbar detaillierten Exposés.

 

geändert am 10. Oktober 2011  E-Mail: WebmasterBoehm@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 10. Oktober 2011, 08:37
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/ifawz1/troeger/Promotion/index.html