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Wichtige Hinweise zu Einstellungsverfahren

 

I. Beteiligung an Einstellungsverfahren

Die nachstehend geschilderten Verfahrensvorschriften gelten für die Einstellung/Ernennung von Beamtinnen und Beamten, Angestellten (einschließlich Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern), Arbeiterinnen und Arbeitern sowie für Auszubildende. Für die Einstellung von Professorinnen und Professoren ist ein gesondertes Verfahren vorgesehen.

1. Benachrichtigung der Fachbereichs-Frauenbeauftragten vor der Ausschreibung

Das zuständige Mitglied des Frauenrates ds FB 01 ist über die geplante Stellenausschreibung zu informieren und an der Erstellung des Ausschreibungstextes zu beteiligen. Die Zuständigkeiten innerhalb des Frauenrates können Sie dem Tableau auf dieser Webseite entnehmen.

2. Einladung zu Bewerbungsgesprächen / Einsicht in die Akten

Der zuständigen Frauenrätin und ggf. der Stellvertreterin des Fachbereichs 01 ist rechtzeitig das für Bewerbungsgespräche und Akteneinsicht vorgesehene Benachrichtigungsformular zuzusenden. Die Zuständigkeiten innerhalb des Frauenrates können Sie dem Tableau auf dieser Webseite entnehmen.Das Formular kann per E-Mail, Hauspost oder Fax (an die jeweilige Professur) verschickt werden. Sie finden das Formular unter "Downloads" in der rechten Spalte dieser Webseite.

Des Weiteren ist der Benachrichtigung das Formular Anlage zur Einstellung beizulegen, auf welchem die Frauenrätin nach Akteneinsicht und/oder Bewerbungsgesprächen die Form ihrer Beteiligung dokumentiert; Sie können diese Anlage ebenfalls aus der rechten Downloadspalte herunterladen.

Achtung: Der Antrag auf Einstellung, den Sie bei der Personalabteilung einreichen, sieht auf S. 4 die Unterschrift der Frauenbeauftragten vor. Hierbei handelt es sicht nicht um eine Frauenrätin des Fachbereichs, sondern um die Frauenbeauftragte der Universität. Um deren Unterschrift kümmert sich die Personalabteilung.

 

II. Allgemeines

In allen Berufungs- und Findungskommissionen des Fachbereichs 01 ist die jeweils zuständige Frauenrätin oder deren Stellvertreterin vertreten.

 

Studentinnen können sich bei Bedarf jederzeit an die studentische Vertretung im Frauenrat (Rebecca Schmidt) sowie an jedes Mitglied des Frauenrates wenden.

 

 

 

geändert am 26. Oktober 2007  E-Mail: Webmastervon.Oettingen@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 26. Oktober 2007, 14:05
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/gremien/frauenrat/Ausschreibung__Einstellungen/index.html