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SeiteninhaltPromotionDer Fachbereich bietet qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit 1. Juristischem Staatsexamen die Möglichkeit, den Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft (Dr. jur.) auf Grund einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation zu erwerben. Die Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung entnehmen, die Sie unten herunterladen können. Die Promotionsordnung ist auch im Dekanat des Fachbereichs Rechtswissenschaft erhältlich. Weitere Auskünfte erteilt die Promotionsstelle, Download der Promotionsordnung Zur Veröffentlichung der Dissertation gibt es ein Merkblatt, das Sie sich hier im RTF-Format und hier im PDF-Format herunterladen können. Promotionen am FB Rechtswissenschaft der Johann-Wolfgang-Goethe Universität seit dem Sommersemester 2009: Diese Listen können Sie hier einsehen und herunterladen.
geändert am 02. November 2011 E-Mail: WebmasterBredemeier@jur.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 02. November 2011, 15:15
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/Studium/promotion/index.html