Jura als Nebenfach
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Bitte unbedingt beachten:
Zum Sommersemester 2011 gilt die Ordnung für das Nebenfach Rechtswissenschaft vom 15.12.2010.
Sie gilt unmittelbar für alle Studierenden, welche sich zum Sommersemester 2011 für das Nebenfachstudium Rechtswissenschaft einschreiben.
Studierende, deren Beginn des Nebenfachstudiums vor dem Sommersemester 2011 lag, können noch bis zum 31.03.2012 ihr Nebenfachstudium Rechtswissenschaft nach den alten Bedingungen abschließen. Informationen dazu erhalten Sie über die linke Navigationsspalte.
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Die Ordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für das Nebenfachstudium Rechtswissenschaft vom 15.12.2010 finden Sie hier.
Die alten Regelungen zum Nebenfachstudium Rechtswissenschaft finden Sie hier. Sie gelten nur für Studierende, die sich zum Nebenfachstudium Rechtswissenschaft vor dem Sommersemester 2011 eingeschrieben haben. Das Nebenfach gemäß diesen Regelungen abzuschließen, ist nur noch bis 31.03.2012 möglich.
Informationen zum Nebenfachstudium und Hilfe insbesondere bei der Frage, nach welcher Prüfungsordnung Sie besser Ihr Nebenfachstudium abschließen (wenn Sie die Wahl haben) und bei der Wahl des Kernfaches erhalten Sie in der Studienberatung des Fachbereichs.
Das für das Nebenfachstudium zuständige Prüfungsamt befindet sich im RuW-Gebäude in Raum 1.142 und wird von Frau Andrea Woods betreut.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 9-12 Uhr, Fr. geschlossen
Tel: 069 – 798 – 34212
Fax: 069 - 798 - 34530
E-mail: pruefungsamtfb01@jur.uni-frankfurt.de
Die Formulare zur Beantragung der Zulassung zur Nebenfachprüfung, zur Wahl des Kernfaches und zu Anmeldung einer Prüfungsleistung finden Sie hier.
Die nachfolgenden Informationen gelten für alle Studierenden, die sich im Sommersemester 2011 erstmals im Nebenfach Rechtswissenschaft haben einschreiben lassen.
Studierende, die sich vor dem Sommersemester 2011 erstmals im Nebenfach Rechtswissenschaft haben einschreiben lassen, können bis zum Ende des Wintersemesters 2011/12 nach altem Recht ihr Nebenfach abschließen. Sie können sich aber auch dafür entscheiden, nach neuem Recht ihr Nebenfachstudium Rechtswissenschaft abzuschließen.
Aufbau des Nebenfachstudiums Rechtswissenschaft
Das Nebenfachstudium Rechtswissenschaft ist vier-semestrig angelegt. Es muss ein Kernfach gewählt werden: Grundlagen des Rechts, Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht. Die Kernfächer Grundlagen des Rechts, Strafrecht und Öffentliches Recht setzten sich aus vier Modulen zusammen, von denen jedes auf ein Semester angelegt ist und mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Das Kernfach Zivilrecht setzt sich nur aus drei Modulen zusammen, von denen Modul 1 auf zwei Semester angelegt ist und Modul 3 zwei Prüfungen vorsieht. Die Prüfungsformen sind Klausuren, Hausarbeiten oder Seminararbeiten.
Zulassung zur Nebenfachprüfung
Die Zulassung zur Nebenfachprüfung muss im Prüfungsamt für das Nebenfachstudium Rechtswissenschaft nach der Einschreibung in das Nebenfach Rechtswissenschaft und vor der Anmeldung zur ersten studienbegleitenden Prüfungsleistung erfolgen. Das Antragsformular findet sich hier. Es ist der Nachweis über die Einschreibung im Nebenfach Rechtswissenschaft beizufügen (Studienbescheinigung).
Wahl des Kernfaches
Das Kernfach wird zusammen mit der Beantragung der Zulassung zur Nebenfachprüfung beantragt. Hilfe bei der Wahl des Kernfaches erhalten Sie in der Studienberatung des Fachbereichs.
Anmeldung der Prüfungsleistungen
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Sie haben sich zu jeder Prüfungsleistung (auch der Seminararbeit und auch zum Wiederholungsversuch) fristgerecht anzumelden.
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Die Anmeldung zu Klausuren hat spätestens eine Woche vor dem Klausurtermin zu erfolgen. Die Anmeldung zu Hausarbeiten hat spätestens eine Woche vor der Ausgabe des Themas der Hausarbeit zu erfolgen. Die Themen zu Seminararbeiten werden in der Regel bei der Vorbesprechung am Ende der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters vergeben. Die Anmeldung für Seminararbeiten hat dann bis spätestens 14 Tage nach Ende der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters zu erfolgen. Erfolgt die Ausgabe des Themas der Seminararbeit zu einem späteren Zeitpunkt, muss die Anmeldung bis 14 Tage nach Ausgabe des Themas erfolgen.
Die Termine der Klausuren, der Ausgaben der Hausarbeitsthemen und der Vorbesprechungen der Seminare finden Sie hier und auf den Internetseiten der Veranstalter/innen.
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Ihre Anmeldung ist bindend, wenn Sie nicht Ihre Anmeldung innerhalb der vorgesehenen Fristen zurücknehmen. Bei Klausuren muss dies bis zum Tag vor dem Prüfungstermin und bei Hausarbeiten bis zum Ende der ersten Woche nach Ausgabe des Aufgabentextes geschehen sein. Anmeldungen für Seminararbeiten können nicht zurückgezogen werden.
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Sollten Sie eine Prüfung nicht antreten oder eine Hausarbeit nicht oder verspätet abgeben oder Ihren Rücktritt von der Prüfung nicht rechtzeitig erklärt haben, wird die Prüfung mit „ungenügend (0 Punkten)“ bewertet.
Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen / Nichtbestehen der Nebenfachprüfung
Sie können jede Prüfungsleistung zweimal wiederholen. Ein Modul und damit die Nebenfachprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn Sie jede der Prüfungsleistungen, mit der Sie die Modulabschlussprüfung erwerben können, auch im jeweils dritten Versuch nicht bestanden haben.
Kann z.B. ein Modul durch das Bestehen einer Klausur oder durch das Bestehen einer Hausarbeit erfolgreich absolviert werden, stehen Ihnen sechs Prüfungsversuche, jeweils drei bei der Klausur und drei bei der Hausarbeit, zur Verfügung. Kann das Modul aber nur durch eine einzelne Prüfung erfolgreich absolviert werden (z.B. Klausur in der Veranstaltung "Verfassungsrecht I" im Modul 1 des Kernfaches Öffentliches Recht), dann haben Sie nur drei Versuche.
Klausuren
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Sie bekommen, sofern Sie sich zur Klausur angemeldet haben, einen Sitzplatz durch Namensschild zugewiesen. Sollten Sie Ihr Namensschild nicht finden, wenden Sie sich bitte an das Aufsichtspersonal.
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Bringen Sie bitte zu jeder Klausur Ihre GoetheCard oder einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
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Jede Arbeit wird im Verlaufe der Klausur durch das Aufsichtspersonal mit einem Stempel versehen. Arbeiten, welche keinen Stempel aufweisen, werden nicht gewertet! Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Arbeit abgestempelt wird.
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Die Klausuren versehen Sie mit Ihrem Namen, Vornamen und Ihrer Matrikelnummer.
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Nur die vom für die Veranstaltung Verantwortlichen ausdrücklich zugelassenen Hilfsmittel sind zu benutzen. Sofern vom für die Veranstaltung Verantwortlichen nicht anders entschieden, ist die Verwendung von Post-its nur zulässig, wenn sie auf den ersten Paragraphen eines Gesetzes verweisen. Markierungen im Gesetzestext und in anderen zugelassenen Hilfsmitteln dürfen nur den Zweck einer Lesehilfe erfüllen.
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Die Mitnahme von Mobiltelefonen ist nicht zulässig und kann als Täuschungsversuch gewertet werden.
Rücktritt von der Klausur oder Hausarbeit
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Innerhalb der o.g. Fristen können Sie ohne Angabe von Gründen Ihre Anmeldung von einer Prüfungsleistung schriftlich im Prüfungsamt zurücknehmen.
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Danach muss der Rücktritt unter Angabe von Gründen unverzüglich im Zwischenprüfungsamt schriftlich beantragt werden. Im Krankheitsfall muss dem Antrag ein ärztliches Attest beigefügt werden, dass die im Antrag vorgebrachten Gründe bestätigt – das bloße Attestieren der Arbeits- oder Prüfungsunfähigkeit durch den Arzt ist nicht ausreichend!
geändert am 06. Dezember 2011 E-Mail: Webmasterkim@jur.uni-frankfurt.de
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