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Studienplan für das Wahlpflichtfachstudium Rechtswissenschaft für Studierende des Fachbereichs 03 mit Abschluss Diplom

1. Die Studierenden können eines von vier möglichen Kernfächern auswählen. Kernfächer sind Grundlagen des Rechts, Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht.

2. Das Wahlpflichtfachstudium ist aufgeteilt in Grund- und Hauptstudium. Im Grundstudium ist nach dem für das jeweilige Kernfach vorgegebenen Studienplan zu studieren und der entsprechende Leistungsnachweis zu erwerben. Im Hauptstudium können die Veranstaltungen im Rahmen des Kernfachs frei gewählt werden (s. nähere Erläuterungen zum Hauptstudium). Die entsprechenden Veranstaltungen sind im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs Rechtswissenschaft abgedruckt (erhältlich in den Uni-Buchhandlungen).

3. Bei Fragen zum Wahlpflichtfachstudium, zur Wahl der Prüfer/innen und für Fragen der Anerkennung von Leistungsnachweisen bei Wechsel des Studienortes- oder –faches wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des Fachbereichs Rechtswissenschaft, die in der vorlesungsfreien Zeit Mittwochs in der Zeit von 9.30 bis 11.30 Uhr in Raum 1.141 (RuW-Gebäude/Campus Westend) stattfindet.

 

GRUNDSTUDIUM

 

Kernfach 1: Grundlagen des Rechts

1. und 2. Semester

Einführung in das geltende Recht:

-1  Zivilrecht I

-2  Strafrecht I

-3  Verfassungsrecht I

-4  Justiz und Verfahren

12 SWS
3. Semester

- Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie

und

- Rechts- und Verfassungsgeschichte I

und

- Tutorium

8 SWS
4. Semester

- Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren

oder

- Rechtsgeschichte II

und

- Propädeutikum

4 SWS

Leistungsnachweis:

Hausarbeit in „Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie" oder „Rechts- und Verfassungsgeschichte I" oder Hausarbeit oder Klausur „in Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren" oder „Rechtsgeschichte II"

 

Kernfach 2: Zivilrecht

1. Semester

- Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie

und

- Rechts- und Verfassungsgeschichte I

6 SWS
2. Semester Zivilrecht I 4 SWS
3. Semester

- Zivilrecht II

und

- Tutorium

6 SWS
4. Semester

- Zivilrecht IIIa (Deliktsrecht)

oder

- Zivilrecht IIIb (Sachenrecht)

oder

-Zivilrecht IIIc (vertragliche Schuldverhältnisse)

und

- Propädeutikum

2 SWS

oder

4 SWS

und

2 SWS

Leistungsnachweis:

Klausur in „Zivilrecht IIIa" oder "Zivilrecht IIIc"oder Hausarbeit in „Zivilrecht IIIb"

 

Kernfach 3: Strafrecht

1. Semester

- Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie

und

- Rechts- und Verfassungsgeschichte I

6 SWS
2. Semester

- Strafrecht I

und

- Tutorium

5 SWS
3. Semester - Strafrecht II 3 SWS
4. Semester

- Strafrecht III

und

- Propädeutikum

5 SWS

Leistungsnachweis:

Hausarbeit oder Klausur in „Strafrecht II" oder Hausarbeit oder Klausur in „Strafrecht III"

 

Kernfach 4: Öffentliches Recht

1. Semester

- Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie

und

- Rechts- und Verfassungsgeschichte I

6 SWS
2. Semester - Verfassungsrecht I 3 SWS
3. Semester

- Verfassungsrecht II

und

- Tutorium

6 SWS
4. Semester

- Verwaltungsrecht I

und

- Propädeutikum

6 SWS

Leistungsnachweis:

Hausarbeit in "Verfassungsrecht II" oder Klausur in „Verwaltungsrecht I"

 

HAUPTSTUDIUM

 

1. Im Hauptstudium findet wahlweise eine Fortsetzung im gewählten Kernfach oder ein Wechsel zu Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie, -soziologie, -theorie statt.

2. Es sind fünf Veranstaltungen, davon mindestens ein Seminar, zu besuchen. Vier dieser fünf Veranstaltungen müssen zu einem Schwerpunktbereich des Kernfachs gehören, eine dieser Veranstaltungen muss aus einem anderen Schwerpunktbereich stammen.

Den einzelnen Kernfächern sind folgende Schwerpunktbereiche zuzuordnen:

Kernfach

Schwerpunktbereiche

Grundlagen des Rechts

„Grundlagen des Rechts“

Zivilrecht

„Unternehmen und Finanzen“
„Arbeit, Soziales, Lebenslagen“

Strafrecht

„Kriminalwissenschaften“

Öffentliches Recht

„Internationalisierung und Europäisierung des Rechts“
„Steuerung durch Recht“

3. Im Rahmen des Hauptstudiums ist ein Leistungsnachweis über eine schriftliche Leistung (Seminararbeit, Hausarbeit oder Klausur) in einer Lehrveranstaltung des Schwerpunktbereichs des gewählten Kernfachs zu erbringen.

 

DIPLOMPRÜFUNG

Die Abschlußprüfung in dem gewählten Kernfach besteht aus einer mündlichen Prüfung mit einer Dauer von 30 Minuten. Die Prüfung ist mit einem/einer von der Kandidatin/dem Kandidaten ausgewählten Prüfer/Prüferin des Fachbereichs Rechtswissenschaft vorzubesprechen. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular (erhältlich im Fachbereich 03) bestätigt der Prüfer/die Prüferin das Einverständnis, die Kandidatin/den Kandidaten zu prüfen und einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.

 

II. Studienplan für das Wahlfachstudium Rechtswissenschaft für Studierende des Fachbereichs 03 mit Abschluss Diplom

 

Das Fach Rechtswissenschaft kann im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen Hauptstudiums auch als Wahlfach gewählt werden, sofern es nicht schon als Wahlpflichtfach studiert wird.

Der Besuch einer bestimmten Anzahl von Lehrveranstaltungen ist nicht vorgeschrieben, jedoch ist ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder an einer Fortgeschrittenenübung zu erbringen.

Ein Übungsschein für Fortgeschrittene setzt sich aus zwei Leistungen in einem Kernfach des geltenden Rechts (Zivil-, Straf- oder Öffentliches Recht), bestehend aus einer Hausarbeit und einer Klausur, zusammen.

Wegen der Einzelheiten zum Scheinerwerb wird auf den Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft verwiesen. Dieser ist im Dekanat des Fachbereichs erhältlich.

 

 

 

geändert am 06. April 2011  E-Mail: Webmasterkim@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 06. April 2011, 14:43
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/Studium/nebenfach/diplom.html