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Aufbaustudiengang Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht LL.M. Eur.

Dieser Aufbaustudiengang wurde mit Erlass des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst genehmigt. Es handelt sich um einen zweisemestrigen Aufbaustudiengang , der mit der Verleihung des Grades eines "Magister oder einer Magistra des Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrechts" (LL.M. Eur.) abschließt. Durch den Erwerb des Magistergrades weisen die Teilnehmer nach, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrechts vertieft und ein Rechtsgebiet aus diesem Bereich intensiv bearbeitet haben (§ 3 der Ordnung).  Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Aufbaustudiengang sind entweder der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen für die erste juristische Staatsprüfung in Hessen, wobei die für die Zulassung erforderlichen Leistungsnachweise und ein weiterer Seminarschein mit durchschnittlich mindestens 10 Punkten abgeschlossen sein müssen, oder eine mit mindestens der Note "vollbefriedigend" bestandene erste juristische Staatsprüfung. Näheres regelt § 5 der Ordnung.

Der Aufbaustudiengang beginnt zum Wintersemester eines Jahres. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli eines Jahres

Zur näheren Information kann die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung vom 25. Mai 2005 hier im RTF-Format und hier im PDF-Format  heruntergeladen werden. Für Fragen und Informationen steht Ihnen Frau Bredemeier (Raum 1.137 Sprechzeiten Mo-Do 9-12 Uhr) gerne zur Verfügung.

 

 

geändert am 26. Januar 2012  E-Mail: WebmasterBredemeier@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 26. Januar 2012, 14:41
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/Studium/aufbaust/llmeur/index.html