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Studienortswechsler/innen

Informationen zur Einschreibung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität erhalten Sie hier.

A. Bitte beachten zunächst folgende generell geltenden Regelungen:

  • Die bestandene Zwischenprüfung allein berechtigt Sie nicht zum Besuch der Fortgeschrittenenübungen und Erwerb der Fortgeschrittenenscheine. Nur der Erwerb eines "Anfängerscheins", welcher sich aus je einer Klausur und einer Hausarbeit aus einer Anfängerübung zusammensetzt, berechtigt zum Besuch der Fortgeschrittenenübungen im Straf-, Zivil- oder Öffentlichen Recht und damit zum Erwerb des jeweiligen Fortgeschrittenenscheins.

  • Teilleistungen (Klausur oder Hausarbeit) für die Fortgeschrittenenscheine, welche an einer anderen deutschen Universität im Rahmen einer Fortgeschrittenenübung erworben wurden, werden nicht anerkannt. Sofern der Fortgeschrittenenschein nicht schon vor dem Wechsel nach Frankfurt erworben worden ist, müssen beide Teilleistungen hier erworben werden.

  • Nicht anerkannt werden Hausarbeiten sowohl für den Anfänger- als auch für den Fortgeschrittenenschein, die im Rahmen von Veranstaltungen eines Semesters geschrieben wurden, in dem Sie nicht mehr oder noch nicht an der jeweiligen Universität eingeschrieben waren.

  • Sie werden unabhängig von Ihrem Leistungsstand in das Folgefachsemester eingestuft. Eine Semestereinstufung durch das Prüfungsamt zur  Einreichung bei der Bewerbung ist somit nicht erforderlich. Kopien Ihrer Leistungsnachweise fügen Sie aber bitte dennoch Ihrer Bewerbung bei.

  • Wenn aus den Nachweisen über die Schlüsselqualifikationen und die Fremdprachen nicht hervorgeht, dass es sich um die entsprechenden Nachweise gemäß der juristischen Ausbildungsordnung des Bundeslandes Ihrer alten Universität handelt, ist ein Antrag auf Anerkennung durch das Justizprüfungsamt zu stellen. Der Antrag ist in der Studienberatung des Fachbereichs einzureichen.

 

B. Studienortswechsel ohne bestandene Zwischenprüfung:

  • Ein Studienortswechsel ohne bestandene Zwischenprüfung ist nur bis zum fünften Fachsemester möglich. Studienortswechsel/innen, die nach dem vierten Fachsemester nach Frankfurt wechseln wollen, müssen vier der fünf für die hiesige Zwischenprüfung erforderlichen Prüfungsleistungen nachweisen können, da sie im fünften Fachsemester nur die fünfte Prüfungsleistung erwerben dürfen. Über die Anforderungen der Zwischenprüfung können Sie sich in der Studien- und Prüfungsordnung informieren.

  • Studienortswechslern mit Studienbeginn ab dem WS 2002/03, welche im Studiengang Rechtswissenschaft die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben, wird auf der Grundlage von § 66 Abs. 2 Nr. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes ein Wechsel an die Goethe-Universität Frankfurt/M. verweigert.

  • Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen, die zwischenprüfungsrelevant¹ sind und  an einer anderen deutschen Universität erworben wurden, reichen Sie bitte beim Zwischenprüfungsamt des Fachbereichs ein. Bringen Sie hierzu bitte einen formlosen Antrag auf Anerkennung und die entsprechenden Leistungsnachweise im Original und in Kopie zum Verbleib im Prüfungsamt mit. Die Klausuren und Hausarbeiten müssen Sie nicht vorlegen.

  • Sofern Sie noch nicht den entsprechenden Fortgeschrittenenschein erworben haben, reichen Sie bitte auch die Nachweise über Ihre vor dem Wechsel bestandenen Hausarbeiten aus Anfängerübungen  in der Zentralen Scheinausgabestelle in Kopie ein. Sie werden dann auch in der Prüfungsdatenbank aufgenommen. Damit weisen Sie ggf. nach, dass Sie die Voraussetzungen für eine Fortsetzung Ihres Studiums erfüllen.

  • Für vor dem Wechsel nach Frankfurt erworbene Fortgeschrittenenscheine gibt es kein universitäres Anerkennungverfahren, da diese nur bei der Meldung zur Ersten Prüfung dem Justizprüfungsamt vorgelegt werden müssen.

 

C. Studienortswechsel mit bestandener Zwischenprüfung:

  • Ein Studienortswechsel mit bestandener Zwischenprüfung ist grundsätzlich  möglich.

  • Bitte reichen Sie nach Ihrer Immatrikulation im Zwischenprüfungsamt eine Kopie Ihres Zwischenprüfungszeugnisses ein, damit Ihre bestandene Zwischenprüfung in die Prüfungsdatenbank aufgenommen werden kann.

  • Sofern Sie noch nicht den entsprechenden Fortgeschrittenenschein erworben haben, reichen Sie bitte die Nachweise über Ihre vor dem Wechsel bestandenen Klausuren und Hausarbeiten aus Anfängerübungen  in der Zentralen Scheinausgabestelle in Kopie ein. Sie werden dann auch in der Prüfungsdatenbank aufgenommen. Damit weisen Sie ggf. nach, dass Sie die Voraussetzungen für eine Fortsetzung Ihres Studiums erfüllen.

  • Für vor dem Wechsel nach Frankfurt erworbene Fortgeschrittenen- und Grundlagenscheine gibt es kein universitäres Anerkennungverfahren, da diese nur bei der Meldung zur Ersten Prüfung dem Justizprüfungsamt vorgelegt werden müssen.

 

D. Schwerpunktbereichsprüfung:

  • Vor dem Wechsel nach Frankfurt erworbene Prüfungsleistungen für die Schwerpunktbereichsprüfung müssen zum Zwecke der Anerkennung im Schwerpunktbereichsprüfungsamt eingereicht werden.

  • Auch wenn Sie an Ihrer alten Universität schon einem Schwerpunktbereich zugeordnet worden sind, müssen Sie hier einen Schwerpunktbereich gem. § 27 StudO wählen. Näheres zur Wahl eines Schwerpunktbereiches hier.

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¹Dies betrifft nur die Leistungen des Grundlagenscheins und der Anfängerscheine und dies auch nur, sofern Sie an anderer deutscher Universität noch keine Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt haben. Für die Anerkennung der übrigen Leistungen und auch der Leistungen des Grundlagenscheins (nach erfolgreichem Ablegen der Zwischenprüfung) für die Anmeldung zur Ersten Prüfung ist allein das Justizprüfungsamt zuständig.

 

 

geändert am 23. März 2012  E-Mail: Webmasterdekanatfb1@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 23. März 2012, 16:37
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