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Information für BAföG-Empfänger

 

BAföG-Empfänger haben gemäß untenstehenden Übersichten Prüfungs- und Studienleistungen nachzuweisen.

Formblatt V und andere durch den Fachbereich zu bestätigende Angaben zum Studien- und Prüfungsstand sind im Zwischenprüfungsamt, RuW Raum 1.142 einzureichen. Die Öffnungszeiten sind Mo. bis Do. 9 - 12 Uhr.

Sie können die zuständige Sachbearbeiterin unter der Telefon-Nummer (069) 798 - 34212 oder der eMail-Adresse pruefungsamtfb01@jur.uni-frankfurt.de erreichen.

BAföG-Beauftragte/r ist der Dekan / die Dekanin des Fachbereichs. Bitte sehen Sie von einer direkten Kontaktaufnahme mit dem Dekan / der Dekanin ab und wenden sich zunächst an die Sachbearbeiterin im Zwischenprüfungsamt.

 

1.
Studienbeginn bis SS 2002

 

Alte Regelung (Aushang A)

2.
Studienbeginn im

WS 2002 / 2003

SS 2003


bis einschl. 5. Semester:
Neue Regelung (Aushang B)

 ab 6. Semester:
je nachdem, ob man nach altem oder neuem Recht Examen macht:  

 nach altem Recht (bis September 2006): Neue Regelung (Aushang B)

 nach neuem Recht (ab März 2007): Neueste Regelung (Aushang C)

3.
Studienbeginn ab
WS 2003/ 2004


Neueste Regelung (Aushang C)

 

 

geändert am 17. Oktober 2011  E-Mail: Webmasterpruefungsamtfb01@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 17. Oktober 2011, 12:03
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/Pruefungsamt/zwischenpruefung/bafoeg_info/index.html